Zuständigkeit Bezirksregierung Köln für Teilanerkennung BK

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kann mir ja jemand bei folgendem Problem helfen:


    Ich habe vor über zwei Monaten einen Antrag auf Teilanerkennung meines FH-Abschlusses (Wirtschaftswissenschaften) an die Bezirksregierung Köln geschickt.
    Der Antrag ist lt. eines Mitarbeiters auch schon ans Landesprüfungsamt weitergeleitet worden. Leider habe ich noch immer keine Antwort und würde gern bei der zuständigen Stelle anrufen.
    Hat da jemand Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, an welche Stelle des Landesprüfungsamts (Köln, Essen ...) und an welche Abteilung ich mich da wenden muss?


    Vielleicht bringt es ja etwas, da nochmal nachzuhaken.


    Vielen Dank
    Z_WOBB

  • Hallo Z_WOBB,


    zu OVP-B Zeiten war es in Köln. Die "Sachbearbeiter" vom Prüfungsamt waren aber über Telefonkontakte not amused!! Damals dauerte ein Anerkennungsantrag schon mal gerne 3 - 5 Monate. In Spitzenzeiten sogar noch länger.


    Textmarker

  • Möchtest Du nachstudieren? Hast Du eine Stelle, damit Du im Rahmen des FH-Erlasses studieren kannst? Meine Anerkennung dauerte letztes Jahr keine 3 Wochen, weil die zuständige BR immer nachgefragt hat. Das ist immer besser, als selbst nachzufragen. Wenn Du also eine Stelle hast, frag mal bei der Deiner zuständigen BR nach, ob die da mal etwas Dampf machen können, da Du die Teilanerkennung ja brauchst, damit der Vertrag gültig wird.


    Ansonsten: textmarker hat Recht: Sowas kann bis zu 6 Monaten dauern. Es gibt wohl Fächer, die von Köln aus erst woanders hingeschickt werden und es gibt Fächer, die direkt in Köln bearbeitet werden. Da ist man also manchmal doppelt abhängig.

  • Hallo Textmaker,
    hallo Sissymaus,


    lieben Dank für eure Antworten.


    ich habe ein FH-Diplom in Wirtschaftswissenschaften und möchte gern ein zweites Fach nachstudieren. Um in WiWi nur noch die Fachdidaktik machen zu müssen, möchte ich über die Teilanerkennung reinkommen. Dieser Weg ist ja nur noch bis Ende September 2011 möglich. Das Semester beginnt im Oktober und ich muss natürlich eine Kündigungsfrist einhalten, sodass es alles ziemlich knapp wird.


    Ich habe bereits 2 mal bei der BR Köln angerufen und bin leider auf Granit gestoßen - Sie wollten mir unter keinen Umständen sagen, an welche Stelle des Landesprüfungsamtes mein Antrag weitergeleitet worden ist. Jetzt habe ich heute einfach auf gut Glück mal beim Landesprüfungsamt in Köln angefrufen und dort sagte man mir, dass sie normalerweise gar nichts mit einer Teilanerkennung zu tun hätten und dies ausschließlich über die BR laufe.


    Eine Stelle habe ich zwar noch nicht, dennoch hängt natürlich meine jetztige Job-Situation davon ab und da hänge ich ziemlich in der Luft.


    Vielleicht rufe ich ja einfach ein drittes Mal an und komme an eine andere Person ...


    Schönen Abend an euch
    Z_WOBB

  • Hallo Z_WOBB,


    "Jetzt habe ich heute einfach auf gut Glück mal beim Landesprüfungsamt in
    Köln angerufen und dort sagte man mir, dass sie normalerweise gar nichts mit
    einer Teilanerkennung zu tun hätten und dies ausschließlich über die BR laufe."


    Wie ich schon angedeutet habe sind die Damen und Herren vom Prüfungsamt Köln
    nicht auskunftsfreudig! Natürlich entscheidet das Prüfungsamt und nicht ein
    Sachbearbeiter der BR ob und wie ein Abschluss anerkannt wird. Der eigentliche
    "Verwaltungsakt" der Anerkennung "läuft" dann über die BR.


    Früher gab es die sog. Anerkennungserlasse. Diese hatten als Anhang eine Liste
    von Abschlüssen die ohne weitere Überprüfung durch ein Prüfungsamt anerkannt
    wurden. Die Sachbearbeiter der BR brauchten dann "nur" noch das Diplom/Magister
    kontrollieren und die fehlenden Vorraussetzungen (Fachdidaktik, EW) mit auf die
    (Teil)anerkennung schreiben.


    Hier ein ALTER und UNGÜLTIGER Erlass. Beachte besonders die Seiten 8 + 9.


    http://www.tresselt.de/download/anerk2009.pdf


    Textmarker

  • Hallo Z_WOBB,


    ich bin mal die Anlagen der ALTEN Anerkennungserlasse
    "durchgegangen". Eine Anerkennung einer Diplomprüfung in
    Wirtschaftswissenschaft hat es in KEINEM der Erlasse gegeben. Nur im Runderlass
    vom 1.2.2005 habe ich was gefunden. Hier wurde der Diplomabschluss
    "Wirtschaftsinformatik" für die Unterrichtsfächer "Wirtschaftswissenschaft"
    und "Wirtschaftsinformatik" anerkannt. Aber auch NUR für Uni und
    nicht für FH Abschlüsse!


    Die alten Erlasse sind zwar nicht mehr gültig können aber als Orientierung
    durchaus nützlich sein. Von den FH-Abschlüsse wurde generell weniger anerkannt.
    Nur für einen kurzen Zeitraum bestand überhaupt die Möglichkeit sich zwei Fächer
    anerkennen zu lassen.


    Textmarker

  • Die alten Erlasse sind zwar nicht mehr gültig können aber als Orientierung
    durchaus nützlich sein. Von den FH-Abschlüsse wurde generell weniger anerkannt.
    Nur für einen kurzen Zeitraum bestand überhaupt die Möglichkeit sich zwei Fächer
    anerkennen zu lassen.

    Hallo Z_WOBB,


    in Ergänzung zu dem, was Textmarker bereits gesagt hat ... bei Fachhochschulabschlüssen wurde meistens per Erlass genau vorgegeben, welchen Abschluss man haben musste, um überhaupt die Möglichkeit des Seiteneinstiegs zu haben ... und das orientierte sich letztendlich am Bedarf.
    Das war also nicht so geregelt - wie bei den Universitätsabschlüssen - dass der pot. Seiteneinsteiger - unabhängig vom absolvieten Studium - nachweisen musste, dass er mit seinen Studienleistungen ein (bzw. mit der 1/3 Regelung dann zwei) Schulfächer unterrichten kann.
    Außerdem war der FH-Absolvent nie frei in der Wahl der Schulform.


    Den aktuellen Erlass findest du hier (und so wie ich das mal kurz überfolgen habe gelten die früheren Gepflogenheiten weiterhin):


    http://www.schulministerium.nr…EOTexte/Erlasse/FH_BK.pdf


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Hallo Textmarker,
    hallo step,


    danke für eure Antworten.
    Ich selbst kenne einige Fälle von FH-Absolventen, die einen betriebswirtschaftliches- bzw. wirtschaftswissenschaftliches Studium absolviert haben und eine Teilanerkennung von der BR erhalten haben.


    In meinem Fall geht es im Prinizip nur um die Teilanerkennung der Fachwissenschaft für das Fach "Wirtschaftswissenschaften". Dass mir keine zwei Fächer angerechnet werden können, ist mir bewusst.


    Als ich bei der BR anrief, sagte mir der Herr auch, dass es derzeit einen eiligen Sondererlass für technische Fachrrichtungen gebe, der offensichtlich von den Prüfungsämtern vorgezogen wird...


    Meint ihr, dass es irgendeine Möglichkeit gibt, eine Auskunft zu erhalten? Ich hatte schon überlegt mal schriftlich nachzufragen bzw. einen Antrag auf Nachverfolgung per Einschreiben zu verschicken.


    Bin gespannt auf eure Antworten.


    Schönen Abend euch und viele Grüße
    Z_WOBB

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