Hallo ihr,
weiß jemand von euch, ob man einen Anspruch auf eine Stelle hat, wenn man die Prüfung beim 1. Mal nicht bestanden hat, aber im laufenden Schuljahr wiederholen kann.
Eine Freundin von mir ist beim ersten Mal durchgefallen und hat nächste Woche erneut Prüfung. Sie meinte, sie hätte schon nach Stellen geschaut (Nachrückverfahren)... aber wird sie überhaupt noch im laufenden Verfahren berücksichtigt? Ich hatte mal etwas gehört, dass man erst im Feb., also zum Halbjahr sich neu bewerben kann bzw. muss.
Viele Grüße KerstinI