Hallo,
ich habe einige rechtliche Frage zu Vertretungsstellen, vielleicht gibt es hier ja jemanden der mir helfen kann.
Ich würde gerne nach meinem Studium (Abschluss BA im Februar 2012) als Seiteneinsteiger in den Schuldienst. Nun bin ich noch Student im letzten Semester und muss nur noch meine BA Arbeit schreiben. Da ich also viel Zeit habe, wollte ich gerne schonmal eine Vertretungsstelle annehmen, nachdem ich gehört habe dass dies auch Studenten schon machen können!
Nun hatte ich auch schon zwei vielversprechende Auswahlgespräche. Leider habe ich bei beiden eine Absage bekommen mit der Begründung: Es hätte sich ein "richtiger" Lehrer beworben und den müsste die Schule einstellen. Gerade heute meinte der Schulleiter, ich hätte ihm sehr gut gefallen, aber er kann mich nicht einstellen, er musste dem Lehrer die Zusage geben
Ich habe schon gelesen, dass bei Dauerbeschäftigungsverhältnissen, die Regelbewerber den Seiteneinsteigern vorgezogen werden müssen. Aber gilt das auch für Vertretungsstellen?
Gibt es da vielleicht eine gesetzliche Grundlage?
Ich hätte da gerne mal ein Argument, falls es noch ein Auswahlgespräch geben sollte!
Über eure Erfahrungen würde ich mich sehr freuen...
MfG
Tigga