Zeugnis-Bemerkung für zukünftigen GU-Schüler

  • Hallo,


    vielleicht könnt ihr mir helfen. Bei einem Jungen aus meiner Klasse wurde eine Lernbehinderung festgestellt. Nach den Sommerferien wechselt er deshalb an die Nachbarschule und wird dort im GU unterrichtet (wir sind keine GU-Schule).
    Muss die Lernbehinderung auf dem Zeugnis vermerkt werden? Bei uns werden z.B. LRS und Dyskalkulie im Zeugnis erwähnt.



    LG


    Sina

  • Bei uns würde unter Bemerkungen auf dem Zeugnis stehen:


    "Bezüglich des weiteren Bildungsganges im kommenden Schuljahr wird auf das Schreiben des Schulamtes vom... verwiesen."

  • Bin neugierig: Wer hat die Lernbehinderung diagnostiziert und wie?


    Danke:-)


    Ich würde jetzt mal davon ausgehen, dass da ein AO-SF- Verfahren gelaufen ist. Also dürfte ein Sonderpädagoge mit Hilfe verschiedener standartisierter und informeller Tests sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt Lernen festgestellt haben.

  • Hallo,


    danke schon einmal für die Antworten. Meine Chefin macht sich mal schlau, sie war sich selbst nicht sicher.


    Chiara: Es ist so, wie Ilse2 es gesagt hat: AO-SF wurde wegen Verdacht auf Lernbehinderung von mir eingeleitet, vom Schulamt beauftragte Förderschulkraft beobachtete Kind im Unterricht, führte verschiedene Tests durch, zog die Gutachten von Kinderarzt, Ergotherapeuten und Logopäden hinzu und kam zum oben genannten Ergebnis.


    LG
    Sina

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