Hallo,
ich denke mal, dass meine Frage sehr spezifisch ist, darum wäre ich schon froh um Hinweise, wohin ich mich wenden könnte.
Ich habe im Januar auf dem Dienstweg die Inanspruchnahme meines Zeitguthabens beantragt, das wären effektiv zwei Unterrichsstunden weniger im neuen Schuljahr gewesen. Nach Informationen der GEW würde dies zum 1.8.11 wirksam (dazu müsste es ja zu der bewilligten Stundenreduktion einen Bescheid geben, oder?). Aufgrund bestimmter Umstände. die ich nicht vorhersehen konne, hätte ich von einer eventuellen Zeitgutschrift dann ja gar nichts. Kann ich meinen Antrag jetzt einfach so widerrufen? Waren da Fristen zu wahren?
Meine Fragen wären also folgende:
1. Hättet ihr eine Idee, an wen ich mich mit meiner Frage am Besten wende? Rechtsberatung der Gewerkschaft? Dezernent im Schulamt? Andere Ideen?
2. Gibt es von irgendwoher Erkenntnisse darüber, ob diese Anträge auch wirklich bearbeitet werden bzw. auf welcher Ebene dies geschieht?
Viele Grüße
Maria
EDIT: Meine SL ist bis Mitte übernächster Woche nicht verfügbar, sonst würde ich da fragen. Aber der 1.8. ist ja bald.