Hallo zusammen!
Ich bin noch bis Januar 2012 in Elternzeit komplett zu Hause und ab Januar vertrete ich mich dann mit 14 Stunden selbst in Elternteilzeit.
Jetzt überlegen mein Mann und ich, ob es nicht doch sinnvoll wäre, einen Versetzungsantrag zu stellen, da ich zu meiner Dienststelle jeden Tag eine Stunde Hin- und eine Stunde Rückfahrt aufnehmen müsste und wir wie gesagt grad ein Kind bekommen haben und das ja auch so wenig wie möglich und nur soviel wie nötig außerfamiliär betreut werden soll/muss.
Ich habe jetzt mal nach den Fristen geschaut für die Anträge. Eine Versetzung zum 1.2.2012 muss bis zum 15.7. beantragt werden, also schon fast zu spät (da ich ja noch nichtmal mit meiner Schulleitung darüber gespochen hab). Mir stellt sich aber auch die Frage, ob das zweite Jahr in dem ich ja teilweise wieder arbeiten gehe, mich aber ja offiziell auch noch in Elternzeit befinde, noch weiterhin als "Beurlaubung" zählt. Also ob ich den Antrag auch erst m Ende das zweiten Jahres (oder mittendrin zum Schuljahreswechsel???) stellen kann?
Kennt sich hier jemand mit so einer Situation aus?
Viele Grüße
Saskia