Unglaublich, was man sich in manchen Ministerien so vorstellt, zu was man als einzelner Lehrer mitten im Unterricht fähig sein soll. Aber wehe, man verletzt seine Aufsichtspflicht ...
Wir haben in solchen Fällen Schulbegleiter, die sich umfassend um die Kinder kümmern, die alleine im Schulbetrieb nicht zurechtkommen.
Das führt tatsächlich dazu, dass wir zum Teil zu vier Erwachsenen in einem Klassenraum sind. Und jeder hat alle Hände voll zu tun.
Inklusion an Gymnasien
- dacla
- Erledigt
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[...]
In Schleswig-Holstein gab es jetzt ein Urteil, wonach einfachere Hilfestellungen wie beispielsweise beim Anziehen nach dem Toilettengang und beim Schuhe anziehen in den Aufgabenbereich des Lehrers gehört und es dafür keine Inklusionshilfe gibt...Gericht und Aktenzeichen? Oder Link?
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Gericht und Aktenzeichen? Oder Link?
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Habe das Urteil inkl. Begründung einmal überflogen. Da steht immer (sinngemäß) "Die Schule hat..", "Der Schulträger muss.." usw. aber ich habe nicht entdecken können, dass hier Lehrkräfte aufgefordert werden etwas zu tun. Wäre meiner Ansicht nach auch kaum möglich (Stichwort Beamtenrecht, amtsangemessene Beschäftigung: Auf diese sollte man sich ruhig öfter berufen!). Merke: "Die Schule" ist NICHT die einzelne Lehrkraft. "Die Schule" ist zuallererst einmal der Verantwortliche dafür (also der Staat, d.h. hier das Bundesland) und (bei sächlichem Bedarf) der Schulträger. Keine Lehrkraft muss in vorauseilendem Gehorsam irgendetwas tun, wenn es "die Schule" zu tun hat! Auch ein Schulleiter kann hier nicht willkürlich im Rahmen seines Organisationsrechtes schalten und walten, er braucht dafür eine klare rechtliche Grundlage (Verordnung, Erlass). Solange es die nicht gibt, muss die einzelne Lehrkraft erst einmal gar nichts (und nicht von unkonkreten Erlassen abschrecken lassen: Da muss schon klar stehen, wer etwas muss oder darf!).Also am Beispiel "Schuhe ausziehen wegen Teppichboden": Dann muss das entsprechende Kind eben NICHT die Schuhe im Winter wegen des Teppichbodens an- und ausziehen, wenn es das nicht kann. Gibt zwar eine Menge Dreck auf dem Teppich und ist wohl auch unhygienisch: Aber who cares? Soll nicht das Problem der Lehrkraft sein.
Gruß !
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Hallo,
ich finde, dass die betreffende Mutter von diesem Henry hieraus ein Politikum machen will.
Lasst mich mal böse sein: offensichtlich (Fotos) ist sie schon älter, das erste - einzige Kind - ein Vater ist anscheinend nicht im Spiel - und dann . . . DS!!
Nun ist man engagiert, wohl auch Vorsitzende des Elternbeirats ihrer Grundschule - und es darf wohl nicht sein, was nicht sein darf!!
Man hat sich bis jetzt wohl auch ganz gut so durchgeklagt: Zitat:«Wir denken noch nicht über Alternativen nach. Erstmal muss Herr Stoch
sagen, was ist», sagte Mutter Kirsten Ehrhardt der Nachrichtenagentur
dpa. «Wir mussten bei vielen Dingen erst etwas nachjustieren, bis Henri
willkommen war.» Zitatendenachlesbar hier: http://www.news4teachers.de/20…gen-mit-down-syndrom-aus/
Und ich meine sehr wohl, dass ein Kind mit DS durchaus auch aufs Gymnasium kann. Wenn es eine entsprechende Bildungsempfehlung hat!! Dann und nur dann!
Das Gymnasium ist keine Spielwiese zum Wohlfühlen, wenn Mama so denkt . . . übrigens sind nirgendwo die "Freunde" und deren Eltern zu Wort gekommen. Wäre denen das SO wichtig, dann hätten sie alle ihre Kinder in einer Gemeinschaftsschule anmelden können - und nicht auf dem pöööösen Gymnasium.
VG masa
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Hallo,
ich finde, dass die betreffende Mutter von diesem Henry hieraus ein Politikum machen will.
Lasst mich mal böse sein: offensichtlich (Fotos) ist sie schon älter, das erste - einzige Kind - ein Vater ist anscheinend nicht im Spiel - und dann . . . DS!!
Nun ist man engagiert, wohl auch Vorsitzende des Elternbeirats ihrer Grundschule - und es darf wohl nicht sein, was nicht sein darf!!
Man hat sich bis jetzt wohl auch ganz gut so durchgeklagt: Zitat:«Wir denken noch nicht über Alternativen nach. Erstmal muss Herr Stoch
sagen, was ist», sagte Mutter Kirsten Ehrhardt der Nachrichtenagentur
dpa. «Wir mussten bei vielen Dingen erst etwas nachjustieren, bis Henri
willkommen war.» Zitatendenachlesbar hier: http://www.news4teachers.de/20…gen-mit-down-syndrom-aus/
Und ich meine sehr wohl, dass ein Kind mit DS durchaus auch aufs Gymnasium kann. Wenn es eine entsprechende Bildungsempfehlung hat!! Dann und nur dann!
Das Gymnasium ist keine Spielwiese zum Wohlfühlen, wenn Mama so denkt . . . übrigens sind nirgendwo die "Freunde" und deren Eltern zu Wort gekommen. Wäre denen das SO wichtig, dann hätten sie alle ihre Kinder in einer Gemeinschaftsschule anmelden können - und nicht auf dem pöööösen Gymnasium.
VG masa
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Ich bin nach einer Nacht voll Schlaf zur Schlußfolgerung gelangt, dass es im Grunde doch egal ist, ob die Inklusion am Gymnasium oder der Mittelschule statt findet.
Bei den "nur" körperlich behinderten die keine geistigen Einschränkungen zeigen ist es de facto kein großer Unterschied zu Regelschülern. Nach freiem Elternwahlrecht dürfen diese ihre Kinder ohnehin unabhängig von Eignung im selektiven Schulsystem an Gymnasien anmelden. Seltsam wäre es hier, falls diese bei einer Anmeldung nach Noten aber bevorzugt würden - da sehe ich dann keine Rechtfertigung für.
Bei den geistig/stark verhaltensbehinderten Kindern gilt, dass diese kaum oder gar nicht dem Stoff folgen können. Egal ob an Gymnasien oder Mittelschulen. Und ob die Kinder dann eine Beschäftigungstherapie in der 7. Klasse auf dem Gymnasium oder Realschule bekommen (oder den Unterricht aufmischen) spielt dann keine große Rolle. Im Gegenteil, die Gymnasiasten haben nach der 10. dann 2/3 Jahre Abiturstufe, in der sie ihre Defizite zum Teil aufholen können, sobald die Inklusionskinder die Schule ohne Abschluß nach der 10. Klasse verlassen müssen. Die Mittelschüler verlassen dagegen i.d.R. nach der 10. Klasse selbst die Schule mit der Mittleren Reife und dem u.U. geringem Lernerfolg der aus mangelnder Doppelbesetzung resultiert.
Natürlich gibt es Grenzfälle, bei denen ein Inklusionskind (darunter verstehe ich im Grunde nicht die intellektuell unbeeinträchtigten Kinder) einen Regelschulabschluß schaffen kann. Falls eine Mittelschule hier bessere Bedingungen zur Erlangung der Mittleren Reife bietet sollte das Kind dorthin; ob die Chancen für ein I-Kind dort besser sind kann ich jedoch nicht einschätzen.
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Eltern, die versuchen, ihr behindertes Kind mit der Brechstange an einer bestimmten Schule anzumelden, die sich dagegen wehrt, sollten bedenken, dass gelingende Inklusion ein Konzept braucht. Ein gut umgesetztes Konzept setzt die Akzeptanz und die Einsatzbereitschaft mindestens eines Teils der Lehrer-, Schüler- und Elternschaft voraus. Die Schüler, die mit dem behinderten Kind in eine Klasse gehen, müssen lernen, mit der Situation angemessen umzugehen. Dazu braucht es (Unterrichts-)Zeit, Fachpersonal und Eltern, die dieses soziale Ziel unterstützen.
Wenn all das nicht gegeben ist, wird es dem behinderten Jungen an diesem Gymnasium auf Dauer nicht gut gehen.
Den Versuch, hier einen Präzedenzfall zu schaffen, in allen Ehren, aber dieses Kind wird ganz klar das Opfer sein. Das würde ich meinem Kind nicht antun wollen. -
Im Gegenteil, die Gymnasiasten haben nach der 10. dann 2/3 Jahre Abiturstufe, in der sie ihre Defizite zum Teil aufholen können, sobald die Inklusionskinder die Schule ohne Abschluß nach der 10. Klasse verlassen müssen. Die Mittelschüler verlassen dagegen i.d.R. nach der 10. Klasse selbst die Schule mit der Mittleren Reife und dem u.U. geringem Lernerfolg der aus mangelnder Doppelbesetzung resultiert.
Das halte ich für sehr fragwürdig! Zum einen haben wir auch am Gymnasium immer eine ganze Reihe Schüler, die nach der Mittelstufe die Schule mit Mittlerer Reife verlassen oder z.B. auf ein berufliches Gymnasium wechseln. Zum anderen ist es eine falsche Vorstellung, man könnte deutliche Defizite aus der Mittelstufe in der Oberstufe problemlos aufholen. Die Oberstufe setzt gerade das Wissen der Mittelstufe voraus und meiner Erfahrung nach ist es spätestens nach der E-Phase sehr schwer, parallel zur Masse an Lernstoff auch noch Altlasten aus der Mittelstufe aufzuarbeiten. Gerade in Zeiten des Landesabiturs stehen die Oberstufenkurse unter einem großen Druck, den Stoff "zu schaffen". Und nach dem Motto vorzugehen "Dann holen wir eben wieder auf, wenn die Inklusionsphase beendet ist." halte ich für unverantwortlich und nicht im Sinne der Kinder - und nebenbei eigentlich auch nicht im Sinne einer gelingenden Inklusion! Außerdem ist die intellektuelle Kluft zwischen dem, was die "Regelkinder" und die Inklusionskinder bearbeiten können und sollen am erheblichsten. Und ob es nicht auf Dauer massiv am Selbstbild eines Kindes nagt, wenn alle anderen z.B. einen Text intensiv interpretieren, während es selbst vll. nur ein Bild malen kann, das sich ansatzweise mit dem Thema befasst, oder einen Lückentext ausfüllt, ist auch dahingestellt.
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...sobald die Inklusionskinder die Schule ohne Abschluß nach der 10. Klasse verlassen müssen.
Nein, die gehen dann selbstverständlich im Anschluss an die beruflichen Schulen und werden dort inkludiert. Auch für Inklusionsschüler gilt die Schulpflicht von 12 Jahren!Alles andere wäre diskriminierend, oder?
Gruß !
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Das halte ich für sehr fragwürdig! Zum einen haben wir auch am Gymnasium immer eine ganze Reihe Schüler, die nach der Mittelstufe die Schule mit Mittlerer Reife verlassen oder z.B. auf ein berufliches Gymnasium wechseln. Zum anderen ist es eine falsche Vorstellung, man könnte deutliche Defizite aus der Mittelstufe in der Oberstufe problemlos aufholen. Die Oberstufe setzt gerade das Wissen der Mittelstufe voraus und meiner Erfahrung nach ist es spätestens nach der E-Phase sehr schwer, parallel zur Masse an Lernstoff auch noch Altlasten aus der Mittelstufe aufzuarbeiten. Gerade in Zeiten des Landesabiturs stehen die Oberstufenkurse unter einem großen Druck, den Stoff "zu schaffen". Und nach dem Motto vorzugehen "Dann holen wir eben wieder auf, wenn die Inklusionsphase beendet ist." halte ich für unverantwortlich und nicht im Sinne der Kinder - und nebenbei eigentlich auch nicht im Sinne einer gelingenden Inklusion! Außerdem ist die intellektuelle Kluft zwischen dem, was die "Regelkinder" und die Inklusionskinder bearbeiten können und sollen am erheblichsten. Und ob es nicht auf Dauer massiv am Selbstbild eines Kindes nagt, wenn alle anderen z.B. einen Text intensiv interpretieren, während es selbst vll. nur ein Bild malen kann, das sich ansatzweise mit dem Thema befasst, oder einen Lückentext ausfüllt, ist auch dahingestellt.
Als Lehrerin an einer inklusiven Gesamtschule, an der deutlich mehr als die Hälfte aller Schüler in die gymnasiale Oberstufe wechselt, kann ich Euch guten Gewissens beruhigen. Die Inklusionskinder bremsen die Regelkinder nicht aus. Im Gegenteil: Der Anteil an Regelschülern, die die Qualifikation für die Oberstufe erlangen, ist in den Inklusionsklassen tatsächlich meist höher als in den Regelklassen ohne I-Kinder. Die Voraussetzung ist natürlich eine entsprechende personelle Ausstattung. -
Nein, die gehen dann selbstverständlich im Anschluss an die beruflichen Schulen und werden dort inkludiert. Auch für Inklusionsschüler gilt die Schulpflicht von 12 Jahren!
Das stimmt nicht so wirklich. Wenn ein "Inklusionskind" keinen Hauptschulabschluss hat, dann kann es das BVJ besuchen und evt den Hauptschulabschluss machen. D.h. das Kind mit eventuellen Förderbedarf bleibt bei denen, die auch keinen Hauptschulabschluss haben. Und so viel ich weiss, ist das Ziel der Inklusion ein Schulabschluss und das ist erfolgt, wenn das Kind einen Hauptschulabschluss hat. Inklusionskinder ohne Hauptschulabschluss werden nicht in anderen Klassen "inkludiert", die einen Bildungsabschluss voraussetzen. D.h. diese Kinder werden niemals das Berufliche Gymnasium besuchen, wenn sie nicht einen Realschulabschluss haben.
An einer Berufsschule bleibt also jeder wieder unter sich und entsprechend dem Ziel der Ausbildung unterrichtet.
Aber natürlich steht es jedem frei, auch an einer Berufsschule den Hauptschulabschluss nachzumachen, dann an einer Berufsfachschule oder im Rahmen der Ausbildung den Realschulabschluss zu erhalten und dann an einem Beruflichen Gymnasium das Abitur abzulegen, um dann anschliessend zu studieren.
Solche Jugendliche gibt es immer wieder, die erst nach einem langen Weg zum Abitur anschliessend ein Studium erfolgreich abgelegt haben. Aber das sind nicht die "Inklusionskinder", von denen wir hier reden. Kennt denn jemand ein "Inklusionskind" mit Förderschwerpunkt "Lernen" oder "geistige Entwicklung", das je ein Abitur abgelegt hat? -
Und so viel ich weiss, ist das Ziel der Inklusion ein Schulabschluss und das ist erfolgt, wenn das Kind einen Hauptschulabschluss hat. Inklusionskinder ohne Hauptschulabschluss werden nicht in anderen Klassen "inkludiert", die einen Bildungsabschluss voraussetzen. D.h. diese Kinder werden niemals das Berufliche Gymnasium besuchen, wenn sie nicht einen Realschulabschluss haben.
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Aber natürlich steht es jedem frei, auch an einer Berufsschule den Hauptschulabschluss nachzumachen, dann an einer Berufsfachschule oder im Rahmen der Ausbildung den Realschulabschluss zu erhalten und dann an einem Beruflichen Gymnasium das Abitur abzulegen, um dann anschliessend zu studieren.D.h. also, wenn die Inklusionskinder nicht nur "Anschauungsobjekte" für "soziales Lernen" in den allgemeinbildenden Schulen sein sollen, muss man diese Kinder frühzeitig ermutigen, auf die beruflichen Schulen zu wechseln und zu diesem Zwecks möglichst großzügig Haupt- und / oder Realschulabschlüsse verteilen. Ziel von Inklusion kann ja nur die gesellschaftliche Teilhabe sein, und die führt bei uns nun einmal über die berufliche Bildung.
ZitatAn einer Berufsschule bleibt also jeder wieder unter sich und entsprechend dem Ziel der Ausbildung unterrichtet.
Halte ich mit dem Ziel der Inklusion für unvereinbar. Die allgemeinbildenden Schulen sollten daher die oben beschriebene Strategie anwenden.
Gruß !
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Und so viel ich weiss, ist das Ziel der Inklusion ein Schulabschluss [...]
Das ist so pauschal nicht richtig. Tatsächlich wird versucht, möglichst vielen I-Schülern einen Regelschulabschluss zu ermöglichen, und tatsächlich klappt das bei einigen LB-Kindern, deren Progose zunächst düster war. Aber die allermeisten GE-Kind werden nicht dahin kommen, da kann man fördern wie man will. Und trotzdem beschulen wir sie inklusiv. Das wäre ja sonst auch wieder eine Art von Selektion, wenn man danach geht, bei welchem I-Kind sich Inklusion "lohnt". -
Mikael: es gibt tatsächlich Berufsschulen mit sonderpädagogischem Förderprofil. Die spezialisieren sich natürlich nicht im informatischen oder kaufmännischen Bereich, sondern einfache handwerkliche Ausbildung die nicht direkt am Menschen erfolgt (also kein Friseur). Für die duale Ausbildung gibt es zudem i.d.R. keine formalen Vorgaben, d.h. der Betrieb meldet seine Azubis einfach an und falls er jemanden ohne Schulabschluß nehmen möchte kann er das tun.
Jule: die personelle Ausstattung ist der entscheidende Faktor. Da läuft es im Augenblick nicht gut. Es kann sein, dass die Situation besser aussieht, sobald alle Förderschulen geschlossen worden sind. Ob die entsprechenden Ressourcen dann aber im erforderlichen Umfang im System bleiben oder doch eingespart werden, können uns nur die Apologeten der Schuldenbremse sagen (ich erinnere an die Senkung/Abschaffung der Steuern auf große Vermögen und Erbschaften und auf hohe Kapitaleinkünften in den letzten 15 Jahren die garantiert nicht zurück genommen werden - im Gegenteil hat Mr. Schäuble jegliche Rücknahme ausgeschlossen).
Eugenia : ich denke bei vielen intellektuell beeinträchtigen Kindern ist die Kluft zum Regelschulstoff so groß, dass es praktisch keinen Unterschied macht, ob man sie am Gymnasium oder der Realschule salopp formuliert "nebenbei Bilder ausmalen" oder den Zahlenraum bis erkunden 100 lässt- man korrigiere mich bitte, falls ich mich irre.
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es gibt tatsächlich Berufsschulen mit sonderpädagogischem Förderprofil.
Also Segregation statt Inklusion. Diese Zeit der "Aussonderung" sollte demnächst vorbei sein, wenn die Inklusionskinder mit ihren Haupt- und Realschulabschlüssen die "normalen" Berufsschulen besuchen werden.Gruß !
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Eugenia : ich denke bei vielen intellektuell beeinträchtigen Kindern ist die Kluft zum Regelschulstoff so groß, dass es praktisch keinen Unterschied macht, ob man sie am Gymnasium oder der Realschule salopp formuliert "nebenbei Bilder ausmalen" oder den Zahlenraum bis erkunden 100 lässt- man korrigiere mich bitte, falls ich mich irre.
Stimmt schon. Aber an einer Gesamtschule ist es normal, dass es im Unterricht Material in mehreren Schwierigkeitsstufen gibt, so dass die Förderkinder sich nicht anders behandelt fühlen als die übrigen Schüler. Außerdem gibt es an Gymnasien keine eher praktisch orientierten Fächer, die dazu da sind, Alltagskompetenzen zu vermitteln. Unsere Förderkinder profitieren sehr von den Fächern der Arbeitslehre: Hauswirtschaft, Technik, Wirtschaft. Dort wird nämlich vermittelt, was lt. neuester Pisastudie gerade nicht vorhanden sein soll: Umgang mit technischen Geräten des Alltags, Umgang mit Geld, Planung von Haushaltsausgaben, Kochen, Putzen, Waschen, ein Fahrrad reparieren, mit verschiedenen Werkstoffen arbeiten.
Das alles geht am Gymnasium nicht. Die meisten Gymnasien haben keine Schulküchen oder Technikräume.
Ich bleibe dabei: Dreigliedriges Schulsystem und Inklusion geht nicht zusammen, es sei denn man definiert Inklusion als billige Verwahrmaßnahme für beeinträchtigte Kinder und Jugendliche.
In meiner Stadt stellt uns das vor das Problem, dass die inklusiven Schulen sich vor Anmeldungen von Förderkindern nicht mehr retten können, weil der allergrößte Teil der weiterführenden Schulen eben Gymnasien sind. Darüber hat entweder niemand nachgedacht, oder man hat monetäre bzw. ideologische Scheuklappen aufgehabt.
(Von der geplanten personellen Ausstattung rede ich mal gar nicht erst.) -
Unsere Förderkinder profitieren sehr von den Fächern der Arbeitslehre: Hauswirtschaft, Technik, Wirtschaft. Dort wird nämlich vermittelt, was lt. neuester Pisastudie gerade nicht vorhanden sein soll: Umgang mit technischen Geräten des Alltags, Umgang mit Geld, Planung von Haushaltsausgaben, Kochen, Putzen, Waschen, ein Fahrrad reparieren, mit verschiedenen Werkstoffen arbeiten.
Das alles geht am Gymnasium nicht. Die meisten Gymnasien haben keine Schulküchen oder Technikräume.
Ich bleibe dabei: Dreigliedriges Schulsystem und Inklusion geht nicht zusammen, es sei denn man definiert Inklusion als billige Verwahrmaßnahme für beeinträchtigte Kinder und Jugendliche.Oder Inklusion aller Kinder mit geistiger Beeinträchtigung geht eben nicht am Gymnasium! Man muss nicht immer zwangsläufig das dreigliedrige Schulsystem infrage stellen. Das Gymnasium vermittelt eben kein Kochen, Putzen, Waschen, Fahrradreparatur, sondern führt auf das Abitur und damit auf das Ziel eines späteren Studiums hin. Wobei ich nicht leugne, dass Praxisbezug in höherem Maße auch am Gymnasium manchmal nicht verkehrt wäre. Aber eine Gleichmacherei zu Gesamtschulen, weil sonst Inklusion nicht geht, ist für mich der falsche Weg. Nebenbei: Ich habe Putzen, Kochen, Waschen und Umgang mit Geld zu Hause von meinen Eltern vermittelt bekommen...
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Geschenkt. Aber wie gesagt, wenn der ganz überwiegende Teil der weiterführenden Schulen einer Stadt oder eines Kreises Gymnasien sind, gleichzeitig aber alle Förderkinder ein Recht auf inklusive Beschulung haben, dann funktioniert es nicht. Dafür muss man nicht einmal Mathematiker sein, um das zu berechnen.
(Im übrigen könnte auch mancher Gymnasiast mal Hauswirtschaft als Fach gebrauchen. Fahr mal mit 9. Klassen in ein Selbstversorgerhaus ... )
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http://www.sol.de/titelseite/t…nfuehren;art26205,4222215
Zitat: "Commerçon betonte, dass das Saarland die Inklusion „behutsam“ einführen
wolle. Zunächst sollen ab dem Schuljahr 2014/15 „grundsätzlich“ alle
schulpflichtigen Kinder im Einzugsbereich einer Grundschule in deren
Klassenstufe 1 aufgenommen werden. Vom Schuljahr 2015/16 an soll diese
Regel analog auch für Gemeinschaftsschulen und Gymnasien gelten. Mit
Beginn des Schuljahrs 2020/21 werden dem Entwurf zufolge auch die
beruflichen Schulen einbezogen."Wie darf ich den Bezug zu beruflichen Schulen verstehen? Inklusion in den Klassen, die ihren Haupt- oder Realschulabschluß ablegen? Öffnung der vollschulischen Ausbildungen für Inklusionskinder ohne Abschluß? Oder bezieht sich das nur auf körperlich behinderte Kinder, die dem Unterricht auch folgen können?
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