Dringende Frage zu Auswahlverfahrenschulscharfe Stelle NRW

  • Hallo,


    ich habe am Freitag eine feste Stelle im schulscharfen Verfahren NRW angeboten bekommen und werde diese auch Montag annehmen.


    Meine Frage ist nun: Da ich noch so viele Einladungen zu kommenden Auswahlgesprächen nächste Woche bekommen habe, bin ich mir nicht mehr sicher ob ich diese alle abgesagt haben. Evtl. ist mir eine Absage in meinem ganzen Stress durchgegangen. Kann das negative Folgen für mich haben?


    Würde eine vergessene Absage bedeuten, dass man noch am laufenden Einstellungsverfahren teilnimmt? Das darf ich ja nämlich nicht mehr wenn ich Montag die eine Stelle zusage.


    Danke vielmals

  • Hallo Giraffe,


    herzlichen GLückwunsch zur Stelle.


    aus Erfahrung weiß ich, dass es Bewerber gibt, die ihre Auswahlgespräche nicht absagen (sei es aus Termingründen wegen Kollission. sei es wegen geleisteter Unterschrift unter Angebot). Es hat keinerlei Konsequenzen für dich (ok Auswahlkommissionen sind vielleicht nicht so begeistert, wenn Bewerber nicht kommen und vorher nicht abgesagt haben). Solange du an keiner Schule mehr zu einem Auswahlgespräch erscheinst, passt es ...

  • Das wird allenfalls als unhöflich angesehen, denn sobald du an einer Schule unterschreibst, bist du formal raus aus dem weiteren Verfahren.
    Also keine Angst und Glückwunsch zur Stelle!

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Hallo, kann ich mir hier mit einklinken und ich hoffe es antwortet noch jemand?


    Ich bin gerade im laufenden Bewerbungsverfahren von NRW registriert. Im Tauschverfahren hatte ich keine Glück. Also habe ich mich im Anschluss für das Listenverfahren angemeldet. Da habe ich es so verstanden, dass ich jetzt Schulen in den von mir angegebenen Städten und Kreis zugewiesen bekommen würde. Paralell wurden aber auch die schulscharfen Stellen ausgeschrieben. Dort habe ich mich jetzt auch beworben und erste Termine für Auswahlgespräche bekommen.


    Meine Frage ist jetzt, soll ich das Listenverfahren aufrecht erhalten (Heute ist Stichtag für den Versand per Mail.) oder kann ich dass nicht mehr, weil ich mich jetzt schon bei anderen Schulen beworben habe?


    Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen.


    Danke

  • Ich habe mich gegen die Annahme eines Listenplatzes entschieden, da mich dass anscheinend von den Bewerbungsgesprächen an den Schulen ausgeschlossen hätte.

  • Wie kommst du darauf?
    Wenn du eine ausgeschriebene Stelle angenommen hast, kannst du dich nicht mehr bei einer andren vorstellen; aber eine Teilnahme am Listenverfahren ist meines Wissens zuvor möglich.

  • Listenverfahren und Ausschreibungsverfahren läuft parallel, also über das Listenverfahren bekommst du Vorschläge, die du annehmen oder ablehnen kannst (bei Ablehnung erfolgt soweit ich weiß kein Ausschluss von irgendwas) und beim Ausschreibungsverfahren wundert es mich, dass du jetzt schon Einladungen bekommen hast, weil die Bewerbungsfrist noch nichtmal rum ist und die Einstellungsgespräche am 8.6. sind. Außer es gibt im Grundschulbereich so wenig Bewerber, dass die vorab schonmal Leute einladen. Die grundständig ausgebildeten NRW-Reffis, die am 1.5. fertig waren, müssten tatsächlich vollständig vom Markt sein (die mussten sich gar nicht groß bewerben, sondern wurden wie ich gehört hab schlicht "übernommen"). Und die, die vorher noch "rumfleuchten", haben inzwischen auch anscheinend schon Listenangebote wie Sand am Meer erhalten, sind also auch vom Markt. Ok, die frühen Einladungen sind dann wohl plausibel...


    Es stimmt allerdings, wenn du ein Listenangebot annimmst, dass du dann ausgeschlossen bist vom weiteren Verfahren. Das ist ja quasi die Annahme einer Stelle. Dann kannst du dich auf keine andere mehr bewerben, weil du dann schon eine Stelle hast. Die Listenangebote musst du halt nehmen wie sie angeboten werden, bei den Ausschreibungen kannst du selber auswählen, an welche Schule du willst. Für Grundschullehrer ist letzteres momentan sicher zu empfehlen, weil du auch da sicherlich kein großes Risiko hast, leer auszugehen.

  • Ich habe meine Stellle damals schulscharf bekommen und mich danach nicht bei der BezReg gemeldet, dass ich vom Listenverfahren gestrichen werden könnte. Ein halbes Jahr später bekam ich eine Stelle per Liste zugewiesen, während ich wenige Tage nicht zuhause war. NAch der Rückkehr habe ich bei der BezReg angerufen und angegeben, dass sich die Stelle nicht antreten würde. Gab einen Anpfiff, weil die Stelle jetzt angeblich nicht mehr besetzt werden könnte. Ich bat um Streichung von der Liste. Ein halbes Jahr später habe ich die gleiche Stelle über Liste nochmal bekommen. Wieder Anruf von mir, seitdem kommt nichts mehr. Ist aber schon ein paar Jahre her und war NRW.

  • Dann habe ich das Problem ja schon mal umschifft, in dem ich die Liste abgelehnt habe.
    Habe jetzt auch eine Stelle über schulscharfe Ausschreibungen bekommen.


    Danke für die Rückmeldungen.

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