Klassenteiler Privatschule

  • Hallöle zusammen,


    mich würde mal folgendes interessieren: Wir wohnen in BaWü, unser Sohn besucht eine private GS. Aktuell sind es 28 Kinder in der 1. Klasse. Nun soll nach den Sommerferien ein Kind dazu kommen (das war schon mal an der Schule, war dann im Ausland, wäre jetzt in der 3., kommt aber in die 2.). Gibt es wie bei den staatlichen Schulen auch eine Regelung bzgl. der Klassengröße? Die Schule ist einzügig.Über Infos von euch wäre ich dankbar.

    Von wem ich mich ärgern lasse, entscheide ich ganz allein!


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  • Bei uns in Brandenburg wohl 31 8|.


    Edit: wer richtig liest... das wolltest du ja gar nicht wissen - privatschulen - teiler - keine ahnung ...

  • So weit ich weiß, darf eine Privatschule das selbst festlegen... Hab schon mal an ner Waldorf-Schule hospitiert, wa waren sicher 40 Schüler in einer Klasse (die Disziplin aber durchaus größer als bei meinen 20 Kindern...!)

  • Meine eigenen Kinder besuchen auch eine Privatschule und da ist die Klassenstärke auf 22 (Grundschule) und 24 (weiterführende Schule) festgesetzt.
    das ist nicht zuletzt einer der Gründe, weshalb wir uns für die Privatschule entschieden haben und ja auch Schulgeld zahlen...

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dafür Vorgaben gibt.
    Das ist schlicht eine Frage der Finanzierbarkeit und natürlich der Wettbewerbsfähigkeit.
    Der Schulträger muss kalkulieren, was wirtschaftlich ist. Das Schulgeld muss ja auch noch bezahlbar bleiben. An unserer Schule gibt es zwar eine Richtilinie zur Klassengröße, mit der wir dann eine optimale Auslastung haben. Über 22 Kinder gehen wir nicht. Einzelne Klassen können davon aber auch mal nach unten abweichen aus verschiedensten Gründen. Das sind schlicht Einzelfallentscheidungen.


    Wenn in staatlichen Schulen große Klassen die Regel sind, dann werden sich Privatschulen um kleinere Klassen bemühen. Mit größeren Klassen als beim Staat wäre man schlicht nicht konkurrenzfähig. Jedenfalls nicht im staatlich anerkannten Schulen. In genehmigten sieht es - abhängig vom Konzept - vielleicht anders aus. Denn kleine Klassen sind dann derzeit eines der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale, mit dem private Schulen werben. So kann es eigentlich nur interne Vorgaben des jeweiligen Schulträgers geben. Ansonsten sind es meist schlicht die Räumlichkeiten, die Grenzen setzen.


    Wenn die Schülerzahlen zurückgehen, wird das Kriterium "Klassengröße" weniger wichtig werden und andere in den Vordergrund rücken. Ich bin gespannt, welche sich dann durchsetzen. Obwohl ich meinen Arbeitsplatz für sehr sicher halte, ist es an einer Privatschule schon immer sehr spürbar, dass wir ohne Schüler nichts sind. Dass also die Qualität meiner /unserer Arbeit, auch über die Sicherheit meines /unseres Arbeitsplatzes entscheidet. Das finde ich durchaus motivierend. Aber das führt vom Thema weg.


    An Privatschulen ist es also schlicht Verhandlungssache. Als zahlender Kunde hat man durchaus einen Einfluss auf solche Entscheidungen. Wenn räumliche und organisatorische, vor allem auch personelle Gegebenheiten es erlauben, wird sich manches verhandeln lassen. Bei einer einzügigen Schule wird das aber vermutlich schwierig werden, wenn plötzlich ein Jahrgang zweizügig werden soll. Das halte ich für unwahrscheinlich. Es sei denn, man plant den zweizügigen Ausbau. Ich nehme an, dass man in dem geschilderten Fall eines Rückehrers eher eine größere Klasse bildet und auf" natürlichen Schwund" setzt.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Es gibt wohl wirklich keine allgemeingültigen Vorgaben für die Klassengröße. Ich werde jetzt mal sehen, ob ich kommende Woche direkt jemanden an der Schule erwische.


    Danke nochmal!

    Von wem ich mich ärgern lasse, entscheide ich ganz allein!


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