Der eigentliche Grundsatz ist, dass die Ferien nicht ausgespart werden dürfen.
Die Elternzeit KANN sehr wohl so kurz vor den Ferien enden, wenn einer von zwei Parametern zutrifft.
a) Das Ende der Elternzeit geht einher mit dem Ende des Bezugszeitraums des Elterngeldes
b) Die volle Höhe der Elternzeit wird bei Antragstellung in Anspruch genommen - also drei Jahre.
Der Umstand, dass einige Eltern gerne die Elternzeit so legen möchten, dass sie während der Schulzeit nicht arbeiten müssen und während der Ferien dann voll mit alter Besoldung bezahlt werden, ist aus Sicht des Landes rechtsmissbräuchlich.
Nebenbei:
Wäre das Land so restriktiv wie Du hier suggerierst, hätte es in der Tat schon mehrere Klagen deswegen gegeben.