Post vom Finanzamt

  • In der Einkommensteuer-Erklärung 2010 hatte ich als Werbungskosten Aufwendungen für zwei Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen über die neuen Kommunikationsprüfungen in Spanisch ab dem Abiturjahrgang 2013 geltend gemacht.


    Heute forderte das Finanzamt von mir eine Bescheinigung der Schule über die berufliche Notwendigkeit von spanischen Sprachkenntnissen an. :D

    Frage:


    Sind für den Fremdsprachenunterricht wirklich noch Sprachkenntnisse notwendig oder gilt jetzt der beliebte Satz: Der gute Lehrer fragt nicht, wie das Fach heißt; er unterrichtet es einfach?

  • Die wollen vielleicht einfach nur wissen, ob an deiner Schule Spanisch als Fremdsprache angeboten wird.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

    • Offizieller Beitrag

    Immer wieder interessant, was das Finanzamt alles nachprüft, wenn eine Privatperson einreicht und was nicht, wenn es vom Steuerberater kommt...


    Lass Dir bescheinigen, dass Du Spanisch untertichtest und dafür auch Fortbildungen besuchst und fertig.

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