In der Einkommensteuer-Erklärung 2010 hatte ich als Werbungskosten Aufwendungen für zwei Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen über die neuen Kommunikationsprüfungen in Spanisch ab dem Abiturjahrgang 2013 geltend gemacht.
Heute forderte das Finanzamt von mir eine Bescheinigung der Schule über die berufliche Notwendigkeit von spanischen Sprachkenntnissen an.
Frage:
Sind für den Fremdsprachenunterricht wirklich noch Sprachkenntnisse notwendig oder gilt jetzt der beliebte Satz: Der gute Lehrer fragt nicht, wie das Fach heißt; er unterrichtet es einfach?