Freche Frage zu A14: Bewährung, Schulwechel und wenn nicht?

  • Mal eine Frage. Ich bin demnächst A14er auf Probe. Die Bewährungszeit geht bis Ende Januar 2012. Was ist eigentlich, wenn ich mich nicht bewähre? Okay, ich krieg dann die A14er nicht, aber bei mir ist diese Stelle auch mit einem Schulwechel in Verbindung.


    Und mal weiter gedacht: Gilt die Probezeit auch für mich? Kann ich sagen, dass ist doch nichts für mich? Und komm ich dann zurück an die alte Schule? Oder was passiert, wenn ich mich bewähre, ich aber sage, die Dienstposten sind zu viel und lehne ab?

  • Grundsätzlich eine sehr interessante Fragestellung...
    Da ich eigentlich keine Ahnung habe ;) , mich aber weitere Antworten interessieren würden, gebe ich mal meine unmaßgebliche Meinung zum Besten und hole so frecherweise das Thema wieder hoch...

    Zitat

    Was ist eigentlich, wenn ich mich nicht bewähre? Okay, ich krieg dann die A14er nicht, aber bei mir ist diese Stelle auch mit einem Schulwechel in Verbindung.

    In "höhere Etagen" werden Stellen, wenn jemand weggeht (z.B. stv. SL wird an anderer Schule Schulleiter), ausgeschrieben im Schulverwaltungsblatt als " *voraussichtlich* zum [Ende der Bewährungszeit]"- Heißt soviel wie: "Wenn er/sie sich nicht bewährt als Schulleiter, dann wird seine/ihre Stelle nicht frei (und das gesamte Bewerbungsverfahren war für die Katz')". Würde also bedeuten, dass der erfolglose Bewerber auf seine alte Stelle zurückgeht (und zwar an der alten Schule).


    Interessant ist an dem Gedanken der neu besetzten A14 Stelle natürlich, dass die frei werdenden A13 Stunden nicht als "voraussichtlich" neu besetzt werden. Wahrscheinlich geht man davon aus, dass sich jeder in A14 bewährt... falls nicht, geht man wohl zurück (analog dem A15Z/A16 Verfahren) - und zur Not wird abgeordnet...


    Zitat

    Gilt die Probezeit auch für mich? Kann ich sagen, dass ist doch nichts für mich? Und komm ich dann zurück an die alte Schule? Oder was passiert, wenn ich mich bewähre, ich aber sage, die Dienstposten sind zu viel und lehne ab?

    Tatsächlich kann man wohl noch einen Schritt weiter gehen: Es soll auch schon "langgediente" Schulleiter (insbesondere im Primarbereich) gegeben haben, die nach mehreren Jahren "Nein, danke" gesagt haben und den Job wieder aufgegeben haben. Das ist wohl jederzeit (unter Einhaltung gewisser Fristen) möglich.



    PS / OT:
    Falls es bei A14 nur ums Geld geht: Eine Genehmigung zur Nebentätigkeit und ein Job als Burger-Flipper in der Fritten-Bude bedeutet weniger Arbeit und mehr Geld am Monatsende...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Was ist eigentlich, wenn ich mich nicht bewähre?


    Du bleibst mit einer A13 an der Schule (die Versetzung, die ja via Sachbearbeiter im SSA und GPR getrennt bearbeitet und genehmigt wird, bleibt wirksam), atmest den andern die Luft weg und hast dich nachhaltig unbeliebt gemacht.


    Wenn die Stelle intern besetzt wird, sind das meistens Menschen, die den Job eh schon engagiert machen / können und dafür dann befördert werden. Daher kommt die Nichtbewährung da eher nicht vor. Bei einem Schulwechsel, wenn man den Zusatzjob neu antritt, kann das schon eher eine Fehlbesetzung sein. Ein Fall ist mir bekannt... sehr unangenehm für Person wie Schule.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

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