Hallo zusammen!
Nur noch ein paar Tage und unsere Tochter soll zur Welt kommen.
Nun habe ich die ganzen Anträge, die man für's Finanzielle und Offizielle braucht, natürlich schon so weit es geht ausgefüllt (puh!), bei einigen Punkten sind wir uns aber doch noch unsicher und da ich angestellt bin (und zudem die erste, die schwanger ist), kann mir leider keiner in meinem Kollegium weiterhelfen. Aber vielleicht jemand von euch? Das wäre klasse!
Ich versuche mal unsere "Unklarheiten" geordnet aufzuschreiben.
Erst mal die Grundlagen:
Wenn die kleine Maus da ist, möchte ich gerne 12 Monate zu Hause bleiben, für diese Zeit Elterngeld (bzw. ja erst Mutterschaftsgeld) beziehen und danach (je nach Betreuungssituation) 10-14 Wochenstunden ab dem zweiten Lebensjahr wieder einsteigen. Mein Mann (schon beim Arbeitgeber angemeldet) nimmt den 1. und 12. Lebensmonat Elternzeit und möchte auch für diese Zeit Elterngeld beantragen.
So nun unsere Fragen:
1. Elternzeit für mich: Ich will nun für zwei Jahre Elternzeit anmelden, das dritte Jahr zur Übertragung beantragen. Für das zweite Jahr Elternzeit habe ich den vorraussichtlichen Umfang meiner Wochenstunden angegeben. Ist das so die richtige Entscheidung? Wie ist es mit der Krankenkasse? Im ersten Jahr bin ich weiter beitragsfrei versichert, oder? Und im zweiten Jahr?
2. Elterngeld für mich: Sehe ich das richtig, dass ich einfach 12 Monate beantrage und die Elterngeldstelle das Ganze mit dem Mutterschutzgeldgeld verrechnet?
3. Elterngeld für meinen Mann: Wir haben zu diesem Monat die Steuerklassen gewechselt (vorher hatte ich 3, er 5, um für mich ein höheres Netto zu erhalten), nun haben wir gewechselt. Ist es nun möglich, dass mein Mann zuerst für den 1. Lebensmonat Elterngeld beantragt (mit den letzten 12 Gehaltsnachweisen) und einen weiteren Monat Elterngeld erst mal nur anmeldet (ist auf dem Formular ja möglich)? Dann würden wir nämlich das Elterngeld für ihn für den 12. Lebensmonat erst im nächsten Jahr beantragen, da er bis dahin ja ein höheres Netto-Einkommen hat und dementsprechend auch mehr Elterngeld für den 12. Lebensmonat bekommen würde?
4. Orts-, Kinder- oder sonstiger Zuschlag: Gibt es so etwas für Angestellte (noch)? Wenn ich wieder arbeiten gehe, gibt es irgendwelche Zuschläge? Ich bin seit 08/2005 unbefristet angestellt (damals noch BAT-Vertrag) und ich weiß, dass es damals nach der Hochzeit (2006) auch einen Zuschlag gab, der dann in den TV-L-Tarif übernommen wurde. Gibt es irgendwelche Zuschläge für Kinder?
5. Kindergeld: Ist es egal, wer das beantragt? Hat es irgendwelche Vor- bzw. Nachteile, wenn ich das Kindergeld beim LBV beantrage bzw. mein Mann bei der Kindergeldstelle?
Ach ja, der bürokratische Dschungel...
Vielen Dank an alle, die sich die Mühe gemacht haben, unsere Fragen durchzulesen und vielleicht weiß ja der ein oder andere auch eine Antwort auf unsere Fragen!?
LG pinacolada