Hallo,
bin in einer diffizilen Situation:
Vor einem halben Jahr wurde unserem Kollegium angekündigt, dass eine Kollegin zum neuen Schuljahr gehen müsse, um einer neuen Kollegin Platz zu machen, die ein Mangelfach abdeckt.
Da die "Wahrscheinlichkeit" nicht gering ist, dass es mich treffen würde, habe ich mir so meine Gedanken zu dem Thema Abordnung gemacht und kam zu dem Schluss, dass das für mich ein komischer "Schwebezustand" wäre und ich lieber Nägel mit Köpfen machen würde. Also stellte ich einen Versetzungsantrag innerhalb des gleichen Schulbezirks.
Nun meine Fragen:
Kann ich eine Schule, die mir angeboten wird, ablehnen, wenn sie mir nicht gefällt?
Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Für den Fall, dass dies möglich ist, muss ich wohl mit einer Abordnung rechnen:
Habe ich dann den Anspruch, nach einer gewissen Zeit wieder an meine Schule zurückzukehren?
Wie wäre das Procedere, wenn ich sogar - im schlechtesten Fall - zwangsversetzt würde?
Wie sind eure Erfahrungen?
UND NOCH ETWAS:
Ich weiß noch nicht offiziell, dass das mit der Versetzung klappt. Das weiß ich nur von meiner Schulleiterin.
Diese will in der Konferenz in der kommenden Woche mitteilen, dass ich versetzt werde. Ich möchte, dass sie damit noch wartet, bis ich es offiziell mitgeteilt bekommen habe.
NUN MEINE FRAGE:
Darf sie dies ohne mein Einverständnis verkünden?
Ich würde mich über sämtliche Beiträge zu diesem Thema freuen!