Hi,
haltet mich nicht für blöd, ich stelle eine ganz simple Fragen, bei der ich vorher meinte, die Antwort zu wissen.
Ich war immer vorher der Meinung, dass man ein Kind in NRW nicht gegen den Willen der Eltern die Klasse 1 wiederholen lassen kann (oder besser: ein weiteres Jahr in der Schuleingangsphase belässt).
Jetzt war ich ganz erstaunt, als unsere Rektorin (neu im dieser Funktion) und einige Kolleginnen sagten, dass das natürlich gehen würde, unter bestimmten Umständen.
Ich bin nicht näher darauf eingegangen, weil ich nicht ganz dumm da stehen wollte.
Ich wollte lieber das Forum fragen, DA KANN ICH DUMM DA STEHEN :depp:
Wie ist das also mit der Schuleingangsphase?