Gibt es (in NRW) eigentlich ähnlich wie in den Fremdsprachen eine Vorgabe, dass eine KA (in der Sek I) nicht mehr ausreichend genannt werden kann, wenn der Inhalt oder die sprachliche Darstellung mangelhaft ist?
(Ich arbeite, auch im Zuge der möglichst großen Transparenz - mit ausführlicheren Bewertungsbögen, in denen ich auch meine Lösungsvorschlage bzw. Erwartungen notiere. Damit gehe ich an jede KA mit den 'gleichen' Erwartungen. Ich finde es aber - sowohl in der Sek I als auch Sek II - schwierig, für den darstellenden Teil die Punkte zu verteilen, wenn die Arbeit z.B. sehr kurz ist. Auf einer längeren Strecke wird z.B. eine schlechte Struktur viel deutlicher und die, die nur wenig schreiben, laufen weniger Gefahr, unstrukturiert zu wirken. Gleiches bei Rechtschreibung oder Zeichensetzung)
Was macht ihr denn, wenn jemand inhaltlich ziemlich wenig und immer nur das Gleiche geschrieben hat und der inhaltliche Teil also kaum Punkte erlangt - das aber in einem relativ fehlerfreien Deutsch? Dann bekommt derjenige ja Punkte für gute Rechtschreibung und Zeichensetzung und erlangt dafür Punkte.