Hallo! Ich habe jetzt schon eine Weile im Internet gesucht und bin leider nicht fündig geworden. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:
- Welche Konsequenzen hat ein Ausstieg aus dem Lehrerberuf in einer staatlichen Schule in Sachsen (wo Lehrer nicht verbeamtet sind)?
Kann ich, wenn ich kündige, danach wieder eingestellt werden (z.B. nach einem Jahr), kann ich in ein anderes Bundesland gehen und dort an einer
staatlichen Schule unterrichten? Falls dies nicht mehr möglich ist (weil ich so etwas in den ohren habe), kann ich dann wenigstens als Lehrer an einer
freien schule arbeiten? Also welche Einschränkungen gibt es bezüglich der weiteren beruflichen Laufbahn,
wenn ich aus dem Lehrerberuf an einer staatlichen schule aussteigen möchte?
Vielleicht habt ihr ja selbst Erfahrungen dabei oder kennt jemanden oder wisst, wie es in anderen bundesländern ist. Für jeden Beitrag bin ich dankbar!!!!!
Ausstieg aus dem Lehrerberuf
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Puh, das ist rechtlich schon eine schwierige Frage, da ja in jedem Bundesland andere Gesetze gelten.
Wenn du in Sachsen arbeitest, dann bei der für deinen Bezirk zuständigen GEW bei der Sächsischen Bildungsagentur anrufen oder gar direkt hingehen.
Ich bin z.B. bei dem Vorsitzenden des Bezirkspersonalrates in Dresden "damals" sehr gut und ausführlich beraten worden.Ich denke, das diese dir auf jeden Fall auch rechtlich gesicherte Auskünfte geben können.
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Du bist angestellte Lehrerin. Somit hast du einen Arbeitsvertrag, der sicher auch Aussagen über die Kündigungsfrist trifft. Unter Einhaltung dieser Frist kannst du ganz normal kündigen. Sollte dies bei sächsischen Lehrerarbeitsverträgen anders sein, muss dies im Vertrag stehen.
Da du sicher ein Staatsexamen hast, kannst du dich später auf alle Stellenausschreibungen, deren Anforderungen du erfüllst, bewerben und das ganz normale Bewerbungsverfahren durchlaufen. Dann bekommst du entweder die Stelle, oder du wirst abgelehnt, weil ein anderer Bewerber zum Zuge kommt. Dass du schon als Lehrer gearbeitet hast ist für viele Schulleiter sicher ein Pluspunkt.
Das müsste auch gelten, wenn du wieder in den sächsischen Schuldienst willst. Schließlich bist du dann ja nicht unehrenhaft entlassen worden, sondern hast ordentlich gekündigt. Warum sollte man dir dann eine Wiedereinstellung verwehren, wenn du dich bei einer Stellenausschreibung als der beste Bewerber zeigst?
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