Beschäftigungsverbot NRW Noten schreiben???

  • Liebe Forumsmitglieder!


    Zur Zeit bin ich in der 31. Schwangerschaftswoche und habe seit dem 10.4. ein Beschäftigungsverbot für "jede Tätigkeit" des Schuldienstes erhalten (vom Frauenarzt).
    Meine Frage: Darf ich in der Zeit des BV´s Noten schreiben ?
    Mein Kollegin schrieb mich an, ich solle ihr innerhalb der nächsten vier Tage die Fachnoten ihrer Klasse (Sachunterricht,Note mit Kommentar) zukommen lassen,da sie Zeugnisse schreibt. Ich bin jedoch seit 3 Monaten im Beschäftigungsverbot,welches sich-wie gesagt-auf jede Tätigkeit bezieht.
    Zudem hat seit meinem Fernbleiben eine andere Kollegin der Schule meinen Fachunterricht übernommen. Diese Kollegin ist doch dann für die Noten "verantwortlich"-zumal ich die Klasse eh nur 6 Wochen hatte und seit 3 Monaten gar nicht mehr unterrichtet habe. Wisst ihr vielleicht,wie man in solchen Fällen am Besten vorgehen kann,rein rechtlich ? ;) Vielen lieben Dank für eure Antworten! Eure Caro :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde diese Frage jenseits der "Gesetze" und rein mit dem gesunden Menschenverstand beantworten:


    wenn du erst 4 Wochen aus der Schule raus wärst, wäre es sinnvoll, dass du die Zeugnisnoten lieferst. (Daher würde ich in dem Fall an deine freiwillige MIthilfe appelieren.)
    Wenn aber eine Kollegin schon seit Monaten den Unterricht macht, kannst du ja gar keine angemessenen Noten liefern. (Ich würde dich also gar nicht erst fragen.)
    Und das würde ich der Kollegin auch schreiben, verbunden mit dem Hinweis, die Vertretungskollegin zu fragen.


    kl. gr. Frosch


    Nachtrag: zur rechtlichen Seite wissen hoffentlich die Kolleginnen hier in der Runde mehr.

  • Dem stimme ich in Teilen zu. Wäre ich erst kürzlich erkrankt und hätte den Unterricht konstant über längere zeit geführt,wäre ich mit Sicherheit eher diejenige gewesen,die am ehesten dafür in frage gekommen wäre. Im gegenzug dazu steht jedoch auch noch eine "rechtliche" Frage im Raum...und natürlich die Tatsache,dass ich seit Anfang April nicht mehr die Fachlehrerin bin und mich seither im BV befinde. Inwieweit ich hier Noten für Kinder schreiben soll,die ich nur 6 Wochen hatte und seit 3 MOnaten (knapp) gar nicht mehr gesehen habe,ist mir sowieso ein Rätsel :nixmitkrieg: ...Die aktuelle Fachlehrerin ist da doch wohl die angebrachtere Ansprechpartnerin,wie ich finde,od?
    Aber davon abgesehen die Frage, ob man im BV Tätigkeiten des Lehrerberufes ausüben darf, obwohl man ein B-verbot erhalten hat. Logischerweise doch nicht oder ?
    Lieben Gruß! Caro

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin sechs Wochen nach Beginn des Schuljahres im Beschäftigungsverbot gelandet. Meine Nachfolge in den Klassen hat von mir jeweils eine Namensliste mit den bisher erreichten Leistungen bekommen, obendrein eine kurze Auflistung, was bisher gemacht wurde.
    Daher würde ich es wie Andran halten. Wenn das vor drei Monaten nicht geschehen ist, mach die Liste fertig, mail sie der Nachfolge und die kann das dann mit ihren Noten verrechnen.


    edit: Es wird dich schon niemand verhaften.

    • Offizieller Beitrag

    Den oben genannten Kompromiss finde ich auch sinnvoll.


    Deie Aussage wirkt ehrlich gesagt auf mich ein bisschen so, als wolltest du partout nicht an die Sache herangehen, weil du betonst "jegliche Arbeiten" seien verboten.Am Schreibtsich zu sitzen und Noten auszurechnen, die du ja sicherlich in deiner Amtszeit gemacht hast, kann doch nicht viel belastender sein als hier im Forum zu posten, wenn ich das jetzt etwas überspitzt formuliere ;)

  • Ich kann zwar verstehen, dass du dich jetzt primär auf dein Baby vorbereiten möchtest, aber trotzdem würde ich meine Kollegen nicht
    so in der Luft hängen lassen. Schicke einfach deine Aufzeichnungen und fertig. Das macht dir wenig Mühe und deinen Kollegen hilft es
    faire Noten zu finden. Deine Vertretung kann dann überlegen, was sie damit anstellen möchte.

  • Am Schreibtsich zu sitzen und Noten auszurechnen, die du ja sicherlich in deiner Amtszeit gemacht hast, kann doch nicht viel belastender sein als hier im Forum zu posten, wenn ich das jetzt etwas überspitzt formuliere


    Natürlich kann es das, gibt ja auch BVs wegen Steß mit allem was mit Arbeit zu tun hat usw.


    Genau genommen darf sie es nicht, der Schulleiter darf sie überhaupt nicht beschäftigen, aber mal ganz ehrlich, was soll daran so schlimm sein, jemandem z.B. am Telefon die Npten anzusagen. Wenn gerechnet werden muss usw. kann das ja jemand anders machen!

  • Genau genommen darf sie es nicht, der Schulleiter darf sie überhaupt nicht beschäftigen, aber mal ganz ehrlich, was soll daran so schlimm sein, jemandem z.B. am Telefon die Npten anzusagen. Wenn gerechnet werden muss usw. kann das ja jemand anders machen!


    Na ja, sie kann ja ihre Aufzeichnungen (so wie hier schon mehrfach vorgeschlagen - Liste mit Notizen/Noten) die sie sicherlich VOR dem Beschäftigungsbot erstellt hat, der Kollegin faxen, mailen, überreichen. Notfalls holt die Kollegin die Liste ab.


    Selbstverständlich ist davon auszugehen, dass solch eine Liste existiert (ist ja eine Kollegin, die ihren Dienstpflichten nachkommt). Falls nicht, hm, nun, Liste fertig stellen, überrecihen, froh sein, dass nix aufwändigeres nachbereitet werden muss :rolleyes:

  • Die Leistungen der Schüler in den sechs Wochen, in denen du die Schüler unterrichtet hast, sollten schon auch berücksichtigt werden ... Insofern halte ich für richtig und machbar, dass du deine Noten auch miteinfließen lässt.

  • Selbstverständlich ist davon auszugehen, dass solch eine Liste existiert (ist ja eine Kollegin, die ihren Dienstpflichten nachkommt). Falls nicht, hm, nun, Liste fertig stellen, überrecihen, froh sein, dass nix aufwändigeres nachbereitet werden muss

    Und wenn das Mailen, Faxen oder am Telefon Durchgeben dieser schon vor dem Berufsverbot existierenden Liste gegen das Berufsverbot verstoßen sollte, holt die betroffene Kollegin, die jetzt eine Gesamtnote für das Schuljahr (inklusive der 6 Wochen) finden muss, die sicher auch gerne zuhause ab. Natürlich hätte sie das auch schon eher tun können.

  • Ein Beschäftigungsverbot ohne Einschränkungen umfasst stets die zuletzt ausgeübte Beschäftigung der werdenden Mutter. Es ist keine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Dass du die Noten, die du bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots gesammelt hast, auf Verlangen weiterleiten musst, ergibt sich aus der allgemeinen Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn.

  • :pfeif: dumdidum. Und dabei rege ich mich gerade über meine Schüler auf die in der Klassenarbeit mit falschen Begriffen um sich werfen...

  • Hallo Carolink, ich war in einer ganz ähnlichen Situation: Als 2009/2010 die Schweinegrippe Deutschland im Griff hatte, war ich schwanger und der Arzt hatte mir bis zum Geburtstermin unseres Sohnes ein Beschäftigungsverbot erteilt. Auch ich sollte dann (natürlich) Noten nachreichen. Ich kann es mir nur aufgrund der hormonellen Schwankungen erklären, dass ich auch ganz schön ange***** war, dass man von mir in dieser Situation überhaupt noch was wollte..... Heute mit gaaanz viel Abstand und wieder als Lehrerin tätig , kommt es mir ganz schön albern vor, dass ich so empfindlich war. Ich weiß, dass das Baby Vorrang hat, aber man ist es ja auch seinen Schülern schuldig.... Und sich eben mit `ner Tasse Tee hinzusetzen und die Noten aufzuschreiben und durchzugeben (mail, Fax...) ist wirklich nur ein Aufwand von einer Stunde... Danach ist Ruhe und du kannst dich voll auf die letzten SS-Wochen konzentrieren! Alles Gute!

  • aber man ist es ja auch seinen Schülern schuldig

    Nö, man ist es seinem Dienstherren schuldig. Denn das Notieren erbrachter Leistungen von Schülern ist etwas, zu dem der Lehrer über das gesammte Schuljahr verpflichtet ist. Es hätte also vor Eintritt des Beschäftigungsverbotes schon erfolgt sein müssen und wird insofern nicht davon berührt.


    Im Grunde genommen ist das alles Haarspalterei. Es wird einen triftigen Grund geben, dass der Arzt ein BV ausgestellt hat, sprich, die Schwangerschaft läuft nicht so komplikationslos, wie sie sollte.Natürlich ist man da sensibler auf alles, was noch mehr Stress bedeutet. Trotzdem müssen die Leistungen irgendwie mit in die Endzensur, denn 6 Wochen sind immerhin mehr als ein Viertel des Schuhalbljahres. Ansonsten könnten Lehrer die z.B. 3 Wochen vor Ende des Schuljahres ein BV erhalten mit dem gleichen Recht sagen, dass sie ja jetzt keine Noten mehr geben könnten - und dann? Gibt's gar kein Zeugnis?

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