Prozedur bei Familienzusammenführung???

  • Hallo Leute,


    die MundzuMund-propaganda unter Lehrern hat mir die Vorgehensweise bei einem Schulwechsel auf Grund einer Familienzusammenführung in NRW folgendermaßen mehrmals schon geschildert:


    Ist der Wohnort der beiden Lebenspartner inkl. Kind mehr als 100km beruflich bedingt auseinander liegend, muss ich einen Antrag auf Familienzusammenführung einreichen und bekomme innerhalb von 6 Monaten ohne die notwendige Genehmigung meines Schulleiters 2 Schulen im Umkreis von 25km des neuen gemeinsamen Wohnortes zur Auswahl angeboten. Dabei hat der Bedarf der neuen Schule "komischerweise" keine Rolle gespielt.....


    Nun schilderte mir heute eine relativ unerfahrene Mitarbeiterin der Bezreg die Sachlage völlig anders.....sie meinte das wäre im Prinzip eine Versetzung wie jede andere auch....sprich zuerst einmal muss mein Schulleiter mich gehen lassen, dann muss eine Schule mit Bedarf für meine Fächerkombi gefunden werden und dann wird als Einzelfallentscheidung entschieden ob ich überhaupt wechseln kann....klingt mir alles sehr seltsam und entspricht nicht im Entferntesten dem obigen Sachverhalt.


    Hat jemand persönliche Erfahrungen gesammelt???

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