Hallo,
habe mal eine rechtliche Frage: Was genau zählt zu "Schulveranstaltungen" bzw. was ist keine Schulveranstaltung?
Welche rechtlichen Grundlagen hat ein Schulleiter, sein Kollegium zu Veranstaltungen am Wochenende zu verpflichten, die meines Erachtens nach keine Schulveranstaltungen sind?
Es handelt sich dabei konkret um Jubiläumsveranstaltungen der Stadt.
Wäre euch dankbar, wenn ihr mir dazu auch ein paar Paragraphen nennen könntet.
Danke und liebe Grüße!