Hallo,
in der OBAS wird ja eine zweijährige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums gefordert. Wie ist dies genau geregelt? Muss dies eine Vollzeittätigkeit sein oder kann es auch Teilzeit sein?
Wie wäre es z.B. wenn ich 1 Jahr Teilzeit gearbeitet habe und 2 Jahre freiberuflich Nachhilfe gegeben habe?
Hat von euch jemand Erfahrung diesbezüglich?
Vielen Dank!