Hallo,
also wirklich...ohne Worte...kann nicht verstehen wie man sich so unkollegial verhalten kann und vor allem, was lernen die Ss so fürs Leben? Aber das ist ne andre Frage.
Ich weiß nicht wirklich, wie ich mich verhalten würde, aber wahrscheinlich wäre ich, wäre ich der Dagegen-Lehrer, so enttäuscht und sauer, dass ich es nicht ohne Weiteres auf mir sitzen lassen könnte...ich würd als erstes wahrscheinlich mal beim Personalrat fragen und da um Hilfe bitten, bevor ich weitere Schritte einleiten würde. Man muss auch aufpassen, dass man in der ganzen Wut und Rage keinen Fehler macht. Die Sache ist ja noch lange nicht rum und der richtige Stress geht ja an der Schule erst wieder los...Weißt du, welche Perspektiven der Lehrer hat? Kann der die Schule ohne WEiteres wechseln?
LG, Mia
Alkohol auf Abschlussfahrt
- mia_81
- Geschlossen
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Schulfahrten ohne im Vorhinein zu unterschreibendes Regelwerk sind ein Stuss und einigermaßen unprofessionell. Dass 15jährige Alkohol trinken dürfen, wäre mir neu.
Zitat§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur
geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person
begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden.
Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder
durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische
Getränke nicht entnehmen können.
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes
dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten,
§ 9 Jugendschutzgesetz“ in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der
Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Markenoder
Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten
und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder
oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt
nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder
und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.
Der Kollege kann sich mit dem Schulamtsjustiziar in Verbindung setzen, oder, niederschwelliger, sich mit den Eltern(sprechern) in Verbindung setzen - wenn die Eltern allerdings geschlossen der Meinung sind, ihre Kinder dürften auf der Abschlussfahrt saufen&rauchen, dann wird es schwierig von dort aus support zu bekommen. Eine geschlossen auftretende Elternschaft kann hingegen schon etwas bewirken.
Im Hessen gibt es einen Wanderfahrtenerlass, in dem solche Prozedere gergelt sind, vermutlich gibt es das in deinem Bundesland auch. Den würd ich lesen ... sollte so ein Erlass verletzt oder ignoriert worden sein, kann man theoretisch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Dann muss man allerdings auch das Echo in der Schule aushalten können.
Will man die Konfrontation nicht, sondern den Ausgleich: Was die Atmosphäre in der Schule angeht wäre der Personalrat ein Ansprechpartner. Vielleicht muss eine externe Mediation stattfinden, wenn wirklich systematisches Mobbing stattfindet - aber wir kennen hier ja nur eine Seite. In Hessen gibt es Mobbingvereinbarungen zwischen Schulamt und Gesamtpersonalrat, incl. diverser Angebote für Mediation. So ein Verfahren kann zur Folge haben, dass Richtlinien für Fahrten gemeinsam festgelegt werden. Was ja Sinn machen würde.
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edit: deine emailadresse gibt Hinweise darauf, dass du kein Lehrer bist. In dem Falle hättest du keine Schreibberechtigung hier (siehe Forenregeln), kannst dein Anlegen aber im Schwesterforum www.schulthemen.de posten. Bitte weise einem Moderator oder dem Admin eindeuig nach, dass du Lehrer bist oder ziehe bitte mit deinem Anliegen in Schulthemen um.
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Abgesehen davon wie sich der (Dagegen)Lehrer nun fühlen mag wie er zum Gespött gemacht wurde und nur noch Spießrutenlaufen erlebt, folgende Fragen: Lehrkräfte und Schulleitung üben Gruppenzwang aus und wer sich nicht einbindet wird gemoppt? –Und das unabhängig von gesetzlichen Regeln des Landes?
Ist das Verhalten seiner Kollegen und der Schulleiterin rechtlich in Ordnung wenn Alkoholkonsum in dem Land erst ab 18 erlaubt ist.Nein, ganz sicher nicht. Der Verstoß gegen die Rechtslage im Gastland ist vermutlich nicht mehr relevant, da für dessen Verfolgung die Behörden im gastland zuständig wären und die vermutlich nicht mehr tätig werden, wenn die Gruppe wieder im Heimatland ist. Das deutsche Jugendschutzgesetz dürfte ebenfalls nicht entscheidend sein, da es natürlich nur in Deutschland gilt. Zentral dürfte sein, dass Lehrer und Schulleiter natürlich eklatant gegen ihre Dienstpflicht verstoßen haben. Auf Schulveranstaltungen - und dazu gehören auch Abschlussfarten - herrscht Alkoholverbot.
Wenn nein, was kann der (Dagegen)Lehrer juristisch und anders unternehmen?
Wenn das Ganze wirklich so drastisch war wie oben geschildert, wären disziplinarrechtliche Konsequenzen vermutlich angebracht. Es ist nur die Frage, ob man sich als einzelner Kollege das wirklich antun möchte, da mit Dienstaufsichtsbeschwerden tätig zu werden.
Auf jeden Fall würde ich klarstellen, dass ich unter diesen Umständen auf keinen Fall bereit bin weitere Fahrten zu begleiten, schon um mich persönlich juristisch abzusichern.
Wenn die Situation an der Schule wirklich so verfahren ist, würde ich persönlich wohl auch sehen, dass ich da wegkomme. Die Schulleitung wird dir ja offensichtlich keine Steine in den Weg legen. -
edit: deine emailadresse gibt Hinweise darauf, dass du kein Lehrer bist. In dem Falle hättest du keine Schreibberechtigung hier (siehe Forenregeln), kannst dein Anlegen aber im Schwesterforum www.schulthemen.de posten. Bitte weise einem Moderator oder dem Admin eindeuig nach, dass du Lehrer bist oder ziehe bitte mit deinem Anliegen in Schulthemen um.Den Gedanken, dass es kein Lehrer sein könnte, hatte ich beim Lesen des Eingangsposts auch ...
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...doch doch, ich bin schon Lehrer. Allerdings bin ich im Umgang mit Foren völlig unerfahren und auch ein wenig ängstlich im Umgang mit dem Netz. Wie ist das denn konkret gemeint mit dem Nachweis das ich Lehrer bin. Wie habe ich da vorzugehen?
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Lol. Du bist natürlich kein Lehrer, schon gar nicht für Deutsch und Englisch. Lehrer setzen ab und zu mal ein Komma im Text und können sich halbwegs präzise ausdrücken. Was willst Du also hier?
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Lol. Du bist natürlich kein Lehrer, schon gar nicht für Deutsch und Englisch. Lehrer setzen ab und zu mal ein Komma im Text und können sich halbwegs präzise ausdrücken. Was willst Du also hier?
Ich schreibe hier unter höchstem emotionalen Druck und das spiegelt sich ggf. in der Rechtschreibung wieder.Ich suche Hilfe und keine Zweifler und/oder Hobbydetektive...
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Ich schließe mich den anderen Usern (und Moderatoren) an. Du bist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein Lehrer.
Falls doch, setz dich bitte mit mir oder einem anderen Moderator in Verbindung (per PN).Der Thread wird bis auf weiteres erst einmal geschlossen.
kl. gr. Frosch, Moderator -
...doch doch, ich bin schon Lehrer. Allerdings bin ich im Umgang mit Foren völlig unerfahren und auch ein wenig ängstlich im Umgang mit dem Netz. Wie ist das denn konkret gemeint mit dem Nachweis das ich Lehrer bin. Wie habe ich da vorzugehen?
Deine emailadresse verweist auf ein Handelsunternehmen. Die Schreibweise von "gemoppt" (sic!) auf einen Nichtlehrer. Du kannst den Admin anmailen und ihm zum Beispiel die Sache mit deiner email erklären und evtl weitere Details nennen, die deine Authentizität glaubhafter machen. Du hast ja schon konstruktive Hinweise genug für dein Problem bekommen, damit kannst du erstmal arbeiten.
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