sollte man konvertieren?

  • Ich denke es kommt doch dabei auch auf die weltanschauliche Zusammensetzung der Bevölkerung an. Hat man in einer Stadt mit 60% katholischem Bevölkerungsanteil auch mehrheitlich katholische Bekenntnisschulen, fände ich das durchaus bedarfsgerecht.

    Schon mal darüber nachgedacht, dass geschätzt 60% der getauften Katholiken (die nicht ohne Grund so genannten "Taufscheinchristen") vermutlich gar keinen Wert darauf legen, die Kinder auf eine Bekenntnisschule zu schicken? Von wegen "bedarfsgerecht"...




    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Viele Eltern melden ihre Kinder an unserer Schule an, weil dort "Werte wie Toleranz und Nächstenliebe" deutlich praktiziert werden.
    Das Klima an der Schule ist auffallend freundlich, wohlwollend, persönlich.

    Glück gehabt. Hat aber wohlmöglich nichts mit der weltanschaulichen Ausrichtung zu tun.




    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Der Wortlaut zählt nämlich nicht

    Die Auslegung von Gesetzen hat nichts damit zu tun, dass der Wortlaut nichts zählen würde. Im Gegenteil - erst wenn der Wortlaut den zu untersuchenden Fall nicht (mehr) abdeckt, kommt die Auslegung ins Spiel. Allerdings nicht im Strafrecht (google mal "Holzdiebstahl mit Pferdefuhrwerk") und erst recht nicht, wenn es um Grundrechte geht.




    Viele Grüße
    Fossi
    - cand.iur. -

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Was bedeuten z.b. "Herkunft" oder "Heimat" im Sinne dieses Gesetzes?


    Das ist dann völlig irrelevant, wenn Du (bzw. der Staat) jemanden wegen seiner Herkunft diskriminierst: Für den Tatbestand ist es völlig wurscht, ob es Dir nicht passt, dass er in Wanne-Eickel wohnt oder dass er in Duisburg geboren ist oder dass er einen marokkanischen Mihigru hat. Sobald Du ihn aus einem dieser Gründe diskriminierst, hast Du die Tatbestandsalternative "Benachteiligung wegen Herkunft" erfüllt.




    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Würde natürlich sofort vom BVG kassiert werden

    nitpick: Die Berliner Verkehrsgesellschaft könnte da wohl wenig machen - das BVerfG wäre der richtige Ansprechpartner.


    - sorry, muss da immer drauf klugscheißen. Lehrerreflex.




    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Das ist richtig. Dennoch gibt es Banküberfälle und wird es immer geben. Mein Punkt ist haarscharf daneben: Gut gemachte Gesetze erkennt man unter anderem auch daran, dass sie konkret ausformuliert sind, dass ihre Begriffe wohldefiniert sind und dass sie in Revision und Auslegung lange Zeit, teilweise Jahrzehnte lang stabil bleiben. Schlecht gemachte Gesetze kann man daran erkennen, dass sie unsauber formuliert sind, dass Begriffe nicht klar sind und die Judikative in die Bredouille kommt, durch Rechtsauslegung erst Recht schaffen zu müssen (d.h. diese Gesetze durch Urteile mit Bedeutung zu füllen). Dabei ist das eigentlich Aufgabe der Legislative. Kann man bei der Sozialgesetzgebung um H4 schön beobachten. In Rekordzeit durchgepeitscht, handwerklich schlecht gemacht -> Überlastung der Sozialgerichte mit Klagen


    Zum GG zurück. Klar müssen die Grundrechte verfasst sein. Aber das GG ist nicht stabil aufgrund eindeutiger Formulierung. Die Stabilität des GG ist durch qualifizierte Änderungsmehrheiten der Legislative künstlich erzeugt. Das hat seinen Grund. Das GG ist schwammig formuliert gerade weil es grundlegend ist. Das GG ist gerade aufgrund dessen kein Text, den man uninterpretiert zitiert und als Begründung für eigene Aussagen nutzen kann. Ich hab das oben schon versucht, darzulegen: Je früher man einsteigt in einem Gesetzeswerk, desto unschärfer sind die Begriffe und umso seltener ist es praktisch (in einer Diskussion) anwendbar. Wie häufig beziehen sich Urteilsbegründungen auf das GG?


    Meine Frage oben steht noch: Was ist "Heimat" im Sinne des 3. GG? Frag mal die Vertriebenenverbände. Die berufen sich auch auf den Begriff. Aber religiösen Fundamentalisten wird vorgeworfen, sich ihre Normen wörtlich aus ihren geistigen Werken herauszulesen.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Schon mal darüber nachgedacht, dass geschätzt 60% der getauften Katholiken (die nicht ohne Grund so genannten "Taufscheinchristen") vermutlich gar keinen Wert darauf legen, die Kinder auf eine Bekenntnisschule zu schicken? Von wegen "bedarfsgerecht"...


    Es dürfte aber kein grosses Problem sein den realen Bedarf der Bevölkerung in einer Stadt oder Region zu ermitteln und dann die Schullandschaft entsprechend zu gestalten. Was spricht denn dagegen, wenn der Staat für die Bevölkerung eine vielfältige Schullandschaft garantiert, mit verschiedenen Schularten unterschiedlicher pädagogischer und weltanschaulicher Ausrichtung, die sich an den Wünschen der Bevölkerung vor Ort orientiert?

  • Die Kirchen werden einen Teufel tun, den Anteil tatsächlich und konsequent praktizierender Christen empirisch sicher zu ermitteln... Das wäre doch diskursiver Selbstmord! Die werden schön weiter ihre gesellschaftlichen Machtansprüche mittels der Scheinchristen aus den Taufregistern legitimieren.



    Aber das nur nebenbei - ich - und wahrscheinliche einige andere - warten IMMER NOCH auf deine Begründung, wieso an einer zu 100% staatlich finanzierten und geführten Schule eine Kirche Sonderprivilegien zugestanden werden soll. Du bist ja dezidiert der Meinung, dass die Kirchen ganz allgemein das Recht zur Diskriminierung aus religiösen Gründen haben sollen, ganz egal, was das Grundgesetz sagt.


    Aber über die Gründe dafür schweigst du auffällig laut. Warum nur?


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Jup. Man bittet mich inbrünstig, die katholische Kirche zu verteidigen. Kein Problem, mach ich doch gerne! :)


    Nele


  • Aber das nur nebenbei - ich - und wahrscheinliche einige andere - warten IMMER NOCH auf deine Begründung, wieso an einer zu 100% staatlich finanzierten und geführten Schule eine Kirche Sonderprivilegien zugestanden werden soll.


    Hatte ich das nicht schon begründet? "Staatlich finanziert" bedeutet, dass es mit den Steuergeldern der Steuerzahler finanziert wird. In einem Land wie NRW sind 40% der Steuerzahler Katholiken und 30% der Steuerzahler Protestanten. Also 70% der Steuerzahler in NRW sind Kirchenmitglieder. Das bedeutet, die zu 100% staatlich finanzierten Schulen mit katholischem oder evangelischem Profil werden auch zu 100% von den Steuergeldern der Kirchenmitglieder bezahlt.


    Waldorschulen werden auch zu 100% vom Staat bezahlt. Regst Du dich darüber eigentlich auch auf? Und dass Lehrer, die sich nicht zur Waldofpädagogik bekennen keine Stelle in einer staatlich finanzierten Waldorfschule erhalten können ist für Dich auch "Diskriminierung"?

    • Offizieller Beitrag

    Waldorschulen werden auch zu 100% vom Staat bezahlt. Regst Du dich darüber eigentlich auch auf? Und dass Lehrer, die sich nicht zur Waldofpädagogik bekennen keine Stelle in einer staatlich finanzierten Waldorfschule erhalten können ist für Dich auch "Diskriminierung"?


    Ich finde schon, dass auch private Waldorfschulen nicht vom Staat finanziert werden sollten.


    Etwas OT: Gerade im berufsbildenden Bereich haben wir ja Probleme, weil immer mehr private Berufsschulen entstehen (natürlich 100% vom Staat finanziert), die dann aber von den Ausbildungsbetrieben dominiert werden, so dass alles, was nicht direktem wirtschaftlischem Interesse entspricht, immer mehr abgespeckt wird (d.h. der allgemeinbildende Unterricht)

  • Es dürfte aber kein grosses Problem sein den realen Bedarf der Bevölkerung in einer Stadt oder Region zu ermitteln und dann die Schullandschaft entsprechend zu gestalten. Was spricht denn dagegen, wenn der Staat für die Bevölkerung eine vielfältige Schullandschaft garantiert, mit verschiedenen Schularten unterschiedlicher pädagogischer und weltanschaulicher Ausrichtung, die sich an den Wünschen der Bevölkerung vor Ort orientiert


    Ein Problem ist zum Beispiel, dass Schulen einen bestimmten Standort mit Einzugsgebiet haben. Wenn 20-30% einer städtischen Bevölkerung katholisch wären, im gesamten Einzugsgebiet zum Beispiel 10 Grundschulen sind, davon dann 3 katholisch - wo setzt du die hin? Müssen dann alle Anders- oder Nichtgläubigen umziehen? Obwohl insbesondere bei Grundschulen die wohnortnahe Beschulung gilt? DAS ist Diskriminierung von Familien, die nun längere Strecken zurücklegen müssen usw. Und selbst wenn irgendwo 80% der Kinder aus katholischen Familien kommen - wo gehen die restlichen 20% der Kinder zur Schule, die mitten unter den katholischen Familien leben? Ja, klar, ein gewisser Prozentsatz Andersgläubiger kann auch an Bekenntnisschulen aufgenommen werden. Aber sollte dann, um bei deiner Argumentation der Prozente und der Vielfalt zu bleiben, nicht auch ein entsprechender Prozentsatz der Lehrkräfte nicht katholisch sein dürfen? Du sagst richtig, dass die Wünsche und Bedürfnisse in der Bevölkerung vielfältig sind - die Frage ist nur, ob eine Grüppchenbildung mit einhergehender Diskriminierung der richtige Weg und vor allem das richtige Signal sind. Menschen haben Jahrzehnte, Jahrhunderte für Gleichberechtigung gekämpft, es tut mir leid, aber mit welchem Recht und mit welcher Begründung sollten Kirchen wieder einen Keil in die Bevölkerung treiben, noch dazu in einem so jungen Alter, wo die Kinder quasi keine andere Wahl haben als das anzunehmen, was ihnen vorgelebt wird, ob es ihnen nun wirklich gefällt oder nicht.


    Und dann würde ich tatsächlich auch gerne mal wissen, warum STAATLICH finanzierte Schulen ihre Schülerschaft und Lehrerschaft hinsichtlich des Bekenntnisses auswählen dürfen... Ich als Protestantin und Steuerzahlerin würde ja so quasi meine Diskriminierung selbst bezahlen. Da stelle ich mir ja selbst ein Bein.

  • @neleabels, #82: Ich lege mir jetzt gleich fünfzig Alias-Accounts an und drücke dann ebenso oft den Gefällt-mir-Button. Treffender kann mans nicht ausdrücken! Mann, mann, mann - bei manchen Forumsteilnehmern fragt man sich schon, was sie während des Studiums getrieben haben.


    Ich lege mir 150 dieser Accounts an. :-))))

    • Offizieller Beitrag

    Hatte ich das nicht schon begründet? "Staatlich finanziert" bedeutet, dass es mit den Steuergeldern der Steuerzahler finanziert wird. In einem Land wie NRW sind 40% der Steuerzahler Katholiken und 30% der Steuerzahler Protestanten. Also 70% der Steuerzahler in NRW sind Kirchenmitglieder. Das bedeutet, die zu 100% staatlich finanzierten Schulen mit katholischem oder evangelischem Profil werden auch zu 100% von den Steuergeldern der Kirchenmitglieder bezahlt.


    Steuer sind aber eben nicht "zweckgebunden" nach der Herkunft...
    oder bist du auch der Meinung, wir könnten in NRW 70% "christliche Straßen" haben, und die Nicht-Christen können ruhig eine Umgehungsstraße fahren? Ich würde gerne ein Krankenhaus als Beispiel nehmen, aber ahah, da drehen wir uns wieder im Kreis :(


    Wenn jeder aus SEINEN Steuern das beste für SICH rausholen will, was ist denn mit dem Solidaritätsprinzip?


    chili

  • Hatte ich das nicht schon begründet? "Staatlich finanziert" bedeutet, dass es mit den Steuergeldern der Steuerzahler finanziert wird. In einem Land wie NRW sind 40% der Steuerzahler Katholiken und 30% der Steuerzahler Protestanten. Also 70% der Steuerzahler in NRW sind Kirchenmitglieder. Das bedeutet, die zu 100% staatlich finanzierten Schulen mit katholischem oder evangelischem Profil werden auch zu 100% von den Steuergeldern der Kirchenmitglieder bezahlt.


    Ein deutlicher Aufruf dazu, aus der Kirche auszutreten.

  • Hatte ich das nicht schon begründet?


    Nein. Und zwar aus folgendem Grund:


    Zitat

    "Staatlich finanziert" bedeutet, dass es mit den Steuergeldern der Steuerzahler finanziert wird. In einem Land wie NRW sind 40% der Steuerzahler Katholiken und 30% der Steuerzahler Protestanten. Also 70% der Steuerzahler in NRW sind Kirchenmitglieder. Das bedeutet, die zu 100% staatlich finanzierten Schulen mit katholischem oder evangelischem Profil werden auch zu 100% von den Steuergeldern der Kirchenmitglieder bezahlt.


    Du verstehst nicht, wie allgemeine Steuern funktionieren, das brauche ich aber nicht zu erklären, das hat schon Chilipaprika getan. Aber um die Absurdität deines Gedankens zu demonstrieren, verlagere ich mal die Begründung deiner Diskriminierung in eine andere Kategorie, wobei die Argumentationsstruktur qualitativ gleich bleibt:


    Zitat

    In einer Ruhrgebietsgroßstadt wie Dortmund sind ca. 30% der Steuerzahler Zugewanderte und 70% gebürtige Deutsche. Also 70% der Steuerzahler weißer Hautfarbe. Das bedeutet, die zu 100% staatlich finanzierten Schulen zu 100% von Steuergeldern der Weißen bezahlt. Daraus leitet sich dann messerscharf ab, dass an 70% der Schulen nur Weiße Lehrer werden dürfen, denn das entspricht den ethnischen Gegebenheiten.


    Immer noch so überzeugt von deiner Argumentation? Diskriminierung bleibt Diskriminierung, egal ob rassistisch oder religiös. Deine Rechtfertigung funktioniert in beiden Kategorien gleich.


    Aber das ist dir, soweit ich mich erinnere, weiter oben schon alles von jemand anderem erklärt worden.


    Zitat

    Waldorschulen werden auch zu 100% vom Staat bezahlt. Regst Du dich darüber eigentlich auch auf?


    Ja, tue ich. Ich halte die Anthroposophie für antirationalen, religionsähnlich verquasten Humbug, der nicht von Steuergeldern subventioniert gehört.


    Zitat

    Und dass Lehrer, die sich nicht zur Waldofpädagogik bekennen keine Stelle in einer staatlich finanzierten Waldorfschule erhalten können ist für Dich auch "Diskriminierung"?


    *Seufz* Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Wie sinnvoll Waldorfpädagoik ist, sei mal dahingestellt; es steht jedenfalls außer Frage, dass die Ausbildung zum Waldorflehrer eine objektiv zu erwerbende Qualifikation ist. Diese Qualifikation ist demonstrierbar und kann deswegen als objektives Einstellungskriterium herangezogen werden. Wenn mich eine Waldorfschule nicht einstellt, weil ich die Ausbildung nicht habe, dann ist das genauso wenig Diskriminierung, wie wenn ich eine Stelle als Biologielehrer nicht bekomme oder eine Primarkollegin keine Stelle als Sek-II Lehrerin.


    Ich meine, mal ernsthaft, das sind doch alles nicht so sonderlich komplexe Gedanken...


    Ich habe oben nach der Begründung gefragt, warum du religiöse Diskriminierung für statthaft hältst. Allmählich beginne ich zu vermuten, dass du ganz ehrlich keine Begründung dafür hast, weil es für dich selbstverständlich ist, dass Anhänger deines Glaubens mehr Rechte haben als andere Menschen. Ich habe schon weiter oben geschrieben, dass mit wachsender Religiösität das Unvermögen zunimmt, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden. Es ist ja nicht umsonst so, dass die größten Menschenrechtsverletzungen und das größte Unrecht in Gesellschaften geschehen, die entweder sehr religiös sind oder in denen die Leitideologie nach religiösem Modell gestaltet ist. Die Glaubensinbrunst überkleistert ohne Schwierigkeiten die kognitive Dissonanz zwischen den religiösen Überzeugungen und den ethischen Werten, die von einer pluralistischen, toleranten Gesellschaft verlangt werden.


    Insofern wärest du ein sehr lehrreiches Beispiel dafür, dass Religionen, vor allem die abrahimitischen Religionen, gefährliche Raubtierideologien sind, die man sorgfältig überwachen und im Zaum halten muss, um die Freiheitsrechte zu bewahren, die man ihnen in Jahrhunderten des Kampfes mühsam abgerungen hat.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Du verstehst nicht, wie allgemeine Steuern funktionieren, das brauche ich aber nicht zu erklären, das hat schon Chilipaprika getan. Aber um die Absurdität deines Gedankens zu demonstrieren, verlagere ich mal die Begründung deiner Diskriminierung in eine andere Kategorie:


    Zitat
    In einer Ruhrgebietsgroßstadt wie Dortmund sind ca. 30% der Steuerzahler Zugewanderte und 70% gebürtige Deutsche. Also 70% der Steuerzahler weißer Hautfarbe. Das bedeutet, die zu 100% staatlich finanzierten Schulen zu 100% von Steuergeldern der Weißen bezahlt. Daraus leitet sich dann messerscharf ab, das an 70% der Schulen nur Weiße Lehrer werden dürfen, denn das entspricht den ethnischen Gegebenheiten.


    Immer noch so überzeugt von deiner Argumentation? Diskriminierung bleibt Diskriminierung, egal ob rassistisch oder religiös. Deine Rechtfertigung funktioniert in beiden Kategorien gleich.


    Und da claudius ja auch immer so gerne das Schülerbeispiel mit reinbringt: an den 70% der Schulen dürften dann Claudius' Argumentation nach auch nur weiße Schüler gehen - es sei denn, die anderen verdecken ihre Nicht-Weiße Hautfarbe durch eine weiße Creme-Paste.


    kl. gr. frosch

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