Hallo,
ich habe heute vom Ministerium in Kiel die Auskunft erhalten, dass ich, wenn ich im Sommer 2012 nach einem Jahr Elternzeit wieder ins Referendariat einsteige, noch ein halbes Jahr dranhängen MUSS. Begründung: §12 Lehererlaufbahnverordnung, die besagt, dass Fehlzeiten durch Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit zwar voll angerechnet werden, aber 2/12 der Gesamtzeit (also 4 Monate) nicht überschreiten dürfen. Allein der Mutterschutz besträgt 14 Wochen, d.h. ja, dass man schon mit einem Monat Elternzeit gezwungen wäre, zu verlängern. Das ist mir vollkommen neu und ich bin ehrlichgesagt aus allen Wolken gefallen, als ich das gehört habe.
Hat jemand Erfahrungen mit dieser Situation? Ist die Regelung wirklich so bescheuert, dass jeder, der in Elternzeit geht, das Ref. verlängern MUSS?
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand über Erfahrungen berichten könnte oder einen Ausweg kennt. Antrag auf Verkürzung fällt mir da noch ein...
Vielen Dank!!