Nach Elternzeit automatische Verlängerung des Referendariats???

  • Hallo,


    ich habe heute vom Ministerium in Kiel die Auskunft erhalten, dass ich, wenn ich im Sommer 2012 nach einem Jahr Elternzeit wieder ins Referendariat einsteige, noch ein halbes Jahr dranhängen MUSS. Begründung: §12 Lehererlaufbahnverordnung, die besagt, dass Fehlzeiten durch Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit zwar voll angerechnet werden, aber 2/12 der Gesamtzeit (also 4 Monate) nicht überschreiten dürfen. Allein der Mutterschutz besträgt 14 Wochen, d.h. ja, dass man schon mit einem Monat Elternzeit gezwungen wäre, zu verlängern. Das ist mir vollkommen neu und ich bin ehrlichgesagt aus allen Wolken gefallen, als ich das gehört habe.


    Hat jemand Erfahrungen mit dieser Situation? Ist die Regelung wirklich so bescheuert, dass jeder, der in Elternzeit geht, das Ref. verlängern MUSS?
    Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand über Erfahrungen berichten könnte oder einen Ausweg kennt. Antrag auf Verkürzung fällt mir da noch ein...


    Vielen Dank!!

  • Wieso bescheuert? Dir fehlt doch nun einmal die Ausbildungszeit. Vielleicht verstehe ich etwas nicht, aber das Rferendariat hat eine bestimmte Dauer, entweder 18 oder 24 Monate. Diese Ausbildungszeit brauchst du doch, wie willst du sonst alles lernen?


    Gruß silja

  • Nein, normalerweise muss man diese Fehlzeiten nicht verlängern, aber natürlich nachholen.


    Das heißt fehlt einem bis zur Prüfung noch ein halbes Jahr, musst du nach dem Wiederkommen das halbe Jahr noch machen.


    LG Anja

  • Ja, das würde mir auch alles einleuchten. Klar.
    Nun ist es aber so, dass ich 24 Monate Ref mache. Davon habe ich nun bald das 1. Semester hinter mir, dies wird mir auch ganz normal angerechnet. Dann gehe ich abe rein Jahr in Elternzeit und wenn ich im nächsten Sommer wieder einsteige, dann muss ich nochmal volle 4 Semester machen, weil das Ref sich um 1 Semester verlängert, wenn man Fehlzeiten von mehr als 4 Monaten hat. Und da wird die Elternzeit mitgerechnet. Und genau diese Berechnung finde ich unssinnig. Und bescheuert ;)


    Ich dachte auch, ich komme dann wieder und absolviere die mir noch fehlenden 3 Semester. Aber das Lehrerlaufbahnverordnung sagt in §12 etwas anderes. Und das Ministerium leider auch. Vielleicht ist das auch nur in Schleswig-Holstein so.


    Danke für eure Antworten! :)

  • Warum ist es unsinnig? Dir fehlt nunmal Ausbildungszeit! Und wenn du die prüfung deshalb nicht schaffst oder schlechter abschneidest ist dir auch nicht geholfen ?(

  • Warum ist es unsinnig? Dir fehlt nunmal Ausbildungszeit! Und wenn du die prüfung deshalb nicht schaffst oder schlechter abschneidest ist dir auch nicht geholfen

    Es sind doch aber nicht nur die fehlenden Zeiten, denn sie soll ja wohl 2,5 Jahre+ Elternzeit machen und das finde cih auch mehr als blödsinnig. 2 Jahre + Elterneit ok, zuzüglich Mutterschutz rechtlich fraglich, aber noch eine Bestrafung oben drauf, bin ich mir ncihtsicher, ob das rechtlich haltbar ist!Denn es dürfen ja keine Nachteile durch Mutterschutz und Elternzeit entstehen!

  • In Hessen ist es definitiv anders! Wenn jemand in Elternzeit geht, sagen wir für ein Jahr, dann steigt sie/ er exakt 12 Monate später wieder ein und absolviert dann die restlichen (zur Zeit noch) 12 Monate. Da gibt es keine Verlängerung.


    Mich würde mal interessieren, mit welcher Begründung das in SH anders gehandhabt wird. Gehen die davon aus, dass man, sobald man länger als 4 Monate ausgesetzt hat, alles wieder vergessen hat und deswegen quasi nochmal von vorne anfangen muss? Was machen sie dann mit fertig ausgebildeten Lehrern, die für drei Jahre in Elternzeit gehen? Müssen die vielleicht ihr Zweites Staatsexamen wiederholen...?

  • In Niedersachsen ist es auch anders. Mir wurde damals sogar gesagt, dass man wegen Elternzeit die fehlende Zeit nicht zu verantworten hat und daher diese Zeit nicht zusätzlich bekommt, sondern normal seine Ref.Zeit hat.

  • Bei mir war es so, dass ich es mir aussuchen konnte, ob ich die Zeit des Mutterschutzes hinten dran hänge oder nicht. Ansonsten musste ich nur die Zeit machen, die mir noch bis zum Referendariatsende gefehlt hat.
    Da es bei mir aber nur wenig Zeit war, die mir noch bis zur Prüfung gefehlt hat, habe ich die 14 Wochen Mutterschutz hinten dran gehängt, da ich sonst nach meinem Wiedereinstieg nach den Osterferien noch vor den Sommerferien Prüfung hätte machen müssen und das mit noch zu mnd. 2 zu absolvierenden Unterrichtsbesuchen in für mich neuen Klassen - das hätte ich mir nun wirklich nicht vorstellen können. Ich habe wieder mit dem Ref weitergemacht als meine Tochter 8 Monate alt war und hatte dann zeitgleich mti denjenigen Prüfung, die ein Jahr nach mir angefangen hatten (wobei ich dann direkt nach meiner Prüfung aus dem Ref entlassen war während die anderen ja noch von der Prüfung im Oktober/November bis Ende Januar Ref.zeit hatten).

  • Bist du sicher, dass du das richtig verstanden hast? Also ich verstehe das so: Wenn dein Ref regulär von z.B. Februar '11 bis Februar '13 gehen würde und du nun aber in Mutterschutz/Elternzeit gehst, dann verlängert sich dein Referendariat ab 4 Monaten Aussetzen um ein halbes Jahr. Sprich: Du bist dann erst im Juli '13 fertig. So war es zumindest vor 10 Jahren bei mir (Okay, ich gebe zu, 1. Hat sich seitdem viel geändert und 2. War es bei mir GH). Dennoch - ich glaube, es ist eher so gemeint, wie ich es erklärt habe... Außerdem würde ich mir da jetzt nicht so viele Gedanken machen. Denn: In SH ist ja in Zukunft nur noch 18 Monate Ref, ab 01.08. 11 für GH und RL, aber ab nächstem JAhr bestimmt auch für GYM, so dass du eh nur 18 Monate hast...

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das Eine vom Anderen zu unterscheiden.

  • Hi,
    Erstmal: Glückwunsch zur Schwangerschaft und dass du dich für ein Kind entschieden hast! Es ist das Schönste was es gibt, ein Kind zu haben. Und ich finde es unmöglich, dass du hier gleich angefeindet wirst, nur weil du diese Verlängerung als unsinnig bezeichnet hast.
    Von einer Oberreferendarin bei uns kenne ich es so, dass sie 4 Monate in Elternzeit war plus den Mutterschutz, das wären ja deutlich mehr als die 4 Monate, die dir genannt wurden. Danach konnte sie ganz normal mit dem Ref weitermachen und ist jetzt gleichzeitig mit den anderen fertig, die mit ihr angefangen haben. Und zum Thema üben: sie hat sehr gute Noten und hat das prima hinbekommen!
    Für mich persönlich hätte ich mir das zwar nicht vorstellen können, weil die erste Zeit mit Kind sehr sehr intensiv und anstrengend ist, aber es ist durchaus möglich.
    Ich wünsche dir alles Gute, viel Freude mit deinem Kind und ein erfolgreiches Ref!
    Liebe Grüße,
    schnurps

  • Vielen Dank für die vielen Antworten, vor allem die netten ;)


    Also, es ist tatsächlich so wie die meisten es verstanden haben und ich habe es tatsächlich auch genauso nachgelesen.
    Ich konnte mir auch nicht vorstellen, dass das überall so ist, aber dann ist es in S-H wohl tatsächlich besonders "unsinnig".
    Mit 1 Semester - Elternzeit - 3 Semester würde ich genau auf meine 4 Semester kommen.
    Aber ich muss nun tatsächlich 1 Semester - Elternzeit - 3 Semester - 1 Semester Verlängerung machen. Ob die denken, dass ich dann alles vergessen habe, frage ich mich auch :) Naja, mir bleibt noch die Verkürzung. Dann sind's also theoretisch 1 Semester - Elternzeit - 2 Semester - 1 Semester Verlängerung.
    Und das Gute ist, dass ich, wenn ich in der Elternzeit die Module mache (was kein Problem ist), dann die verbleiben Semester über wohl immer mittwochs frei habe - auch nicht schlecht mit Kind :)
    Besonders unsinnig ist aber wirklich, dass diejenigen Referendare, die dann im Sommer 12, wenn ich wieder einsteige, insgesamt nur 3 Semester machen müssen, ich dann abe 4, obwohl ich schon eines habe. In diese Ausbildung darf ich aber nicht wechseln. Tja, ich denke UNSINNIG trifft es einfach ;)


    Viele Grüße!

Werbung