2. Staatsexamen = Master of Education?

  • Hallo zusammen!


    Weiß jemand, welchen "Rang" das 2. Staatsexamen im Ausland hat bzw. ob es einem Bachelor oder Master Abschluss entspricht?
    Falls ja, kann man das irgendwo "umschreiben" lassen? An welches Amt müsste man sich dafür wenden? Das nächstgelegene Schulamt oder das Kultusministerium in Stuttgart? (Bin in Ba-Wü). ?(
    Ich habe auch schon fleißig gegoogelt, aber wirklich fündig geworden bin ich dabei nicht. Nur, dass es in anderen Bundesländern wohl schon einen Studiengang "Master of Education" gibt.
    HIntergrund ist, dass ich mich im Ausland an einer Privatschule bewerben will und diese als Voraussetzung mindstens einen BA Abschluss fordern.

  • Hm, ich glaube ich hab meine Frage nicht ganz eindeutig formuliert.


    Ich habe (ab Juli, noch bin ich Referendarin) das 2. Staatsexamen. Ich möchte also nicht den Master als Examen anerkannt, sondern wenn dann anders herum! :D


    (Wenn allerdings das 1. Staatsexamen schon ein Master ist, was ist dann das 2.? 8| )

  • Es gibt meines Wissens nichts vergleichbares im Ausland für das 2. Staatsexamen. Wenn du nach den neueren Studienordnungen studiert hast und schon einen Master gemacht hast, ist dieser auch im Ausland einem Master gleichzusetzen. Darüberhinaus gibt es nur noch den Doktor und dafür wird dir das 2. Stex garantiert nicht anerkannt werden. Das "alte" 1. Staatsexamen nachträglich als Master anerkennen zu lassen, wird schwierig. Ich hatte es mal kurz versucht und von der Uni einen negativen Bescheid bekommen. Das mag sich aber auch geändert haben, ich habe es nicht weiter verfolgt.

  • Für die Bewertung und Anerkennung ausländischer Lehrerdiplome ist in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Tübingen zuständig. Vielleicht gibt es dort jemanden, der dir auf deine Frage Auskunft geben kann, die in die 'Gegenrichtung' zielt.


    Hier findest du Ansprechpartner:


    http://www.rp.baden-wuerttembe…B/menu/1233412/index.html


    Wenn du allerdings in einem Mitgliedsstaat der EU oder des EWR arbeiten möchtest, sind für die Anerkennung die dortigen Behörden zuständig. Die Rechtsgrundlage findest du hier:


    http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2005:255:0022:0142:DE:PDF


    Könnte es sein, dass die Privatschule, an der du arbeiten möchtest, gar keine vollwertige Lehrerausbildung erwartet und deshalb nur den Bachelor verlangt? Um beispielsweise an einer öffentlichen Schule in UK unterrichten zu dürfen, braucht man den Qualified Teacher Status (QTS). Hierfür muss man außer dem BA/BSc noch das Postgraduate Certificate in Education PGCE bzw. das Professional Graduate Diploma in Education PGDE (Schottland) nachweisen und ein Probationer Year absolviert haben.


    Privatschulen können auch Lehrer beschäftigen, die diese Voraussetzungen nicht vollständig erfüllen. Vielleicht genügt es der Schule auch, wenn du schreibst, dass deine deutsche Ausbildung als Lehrerin der Lehrerausbildung im Gastland entspricht, ohne das großartig anerkennen und umschreiben zu lassen. Damit die Vergleichhbarkeit mit ausländischen Bildungsabschlüssen möglich ist bzw. man im Ausland weiß, was ein Bewerber in seinem Heimatland studiert hat, müssen die Hochschulen ein 'Diploma Supplement' ausstellen. Dies tun sie aber nur auf Verlangen.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Diploma_Supplement




  • @ Jorge: Vielen Dank! Habe denen mal eine Email geschickt und bin nun gespannt, ob ich Antwort erhalte! :)


    @ Susannea: Naja, selbst wenn mir das "nur" als Master anerkannt werden würde wär ich schon zufrieden, da ich wie gesagt nur etwas brauche, das ein Bachelorabschluss oder besser ist.

  • Für welches Land brauchst du das denn?

  • Japan. :) (Bitte keine Diskussionen darüber anfangen, wieso man denn gerade in der jetzigen Situation nach Japan gehen wollen würde...)


    Hat etwas mit den Visa Bestimmungen zu tun, dass die das möglichst so nachgeweisen haben wollen, dass man das auch dort anerkennt.

  • Da würde ich bei der Verwaltungsleitung der Deutschen Schule Tokio Yokohama (Herr Stigler oder Frau Wels) nachfragen. Dort unterrichten neben Auslandsdienstlehrkräften und Bundesprogrammlehrern, die ein besonderes Vermittlungsverfahren durchlaufen, auch direkt im Ausland angeworbene Lehrkräfte mit Ortsvertrag. Dort sollte man sich mit der Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen auskennen.


    Die Lehrerausbildung in Japan unterscheidet sich kaum von der Ausbildung in Deutschland. Lediglich die Referendarzeit ist kürzer. Meiner Meinung nach sollte deshalb eine Bescheinigung über die Dauer der Ausbildung in Verbindung mit dem 'Diploma Supplement' ausreichen, um deine Qualifikation nachzuweisen.


    Was mir noch einfällt: Meist benötigt man, um unterrichten zu können, eine Art erweitertes Führungszeugnis (z.B. enhanced disclosure). Falls das in Japan auch benötigt wird, solltest du dich rechtzeitig darum kümmern.


    Japan ist nicht ungefährlich, wie ich aus leidvoller Erfahrung weiß. Bei 189 cm Körpergröße haut man sich dauernd irgendwo den Kopf an. :thumbdown:

  • Ohje, ich seh schon, das wird ein laaaanger Kampf mit vielen Ämtern...
    Bin mal gespannt, ob ich morgen wen erwische, der sich mit dem Diploma Supplement auskennt. Die Dame am Montag hatte schonmal absolut keine Ahnung und mich an eine Kollegin verwiesen, die aber Di nicht da ist...
    Und wegen dem Tipp mit der Deutschen Schule, die hab ich schon kontaktiert (hatte da mal ein Blockpraktikum absolviert), aber das ist eine komplett andere Sache, die können mir da leider nicht weiterhelfen. (Zu kompliziert, um das jetzt ausführlich zu erklären.)


    Meine Körpergröße ist zum Glück japanischen Verhältnissen angepasst, von daher, keine Gefahr für mich! :thumbup:

  • Aus der Homepage der Universität Regensburg:



    Beim Staatsexamen[font='&quot'] wird der Abschluss im Rahmen einer staatlichen Prüfung erworben.
    [/font]


    An der Philosophischen Fakultät IV beendet man mit dem Staatsexamen die Lehramtsstudiengänge in den Bereichen Grund-, Haupt- und Realschule sowie Gymnasium. Die Ausbildungen und Prüfungen werden landesweit einheitlich durch die Lehramtsprüfungsirdnung g
    [font='&quot']eregelt. [/font]


    Die Universitätsausbildung wird mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Daran schließt sich ein Referendariat an entsprechenden Schulen an, das mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird.


    Inzwischen werden sämtliche Studiengänge an der Philosophischen Fakultät IV modularisiert studiert. Bei Fragen rund um Leistungspunkte, Modulzeugnisse und Diploma Supplement berät Sie Herr Baderschneider von der Koordinierungsstelle Leistungspunkte/Modularisierung[font='&quot'] gerne.[/font]


    Telefon:

    Baderschneider, Matthias 0941 943-1531

  • Hier eine nette Diskussion mit jemandem, der beratungsresistent war und den Unterschied zwischen 'Diploma Supplement' und 'Transcript of Records' nicht kennt:


    http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?11,981718


    Leider bricht sie ab, ehe wir erfahren, wie es ausgegangen ist. Hoffentlich kannst du von dir bald Positives berichten.


    Wir stellen sogar den Absolventen unserer Schule zusammen mit dem Abschlusszeugnis ein 'Diploma Supplement' aus, obwohl das offiziell gar nicht vorgesehen ist. Von mehreren Ehemaligen weiß ich, dass sie an ausländischen Universitäten direkt zum Master-Studium zugelassen wurden, da ihre Ausbildung zum 'staatlich geprüften Betriebswirt' (mindestens mittlerer Bildungsabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender Berufspraxis und vier Semester Fachschule) als einem Bachelor-Abschluss gleichwertig anerkannt wurde.


    Man kann von unserem Nachwuchs schließlich nicht internationale berufliche Flexibilität erwarten und ihn dann im Regen stehen lassen.

  • So, nach einigen Wochen kann ich jetzt zwar immer noch keine wirklichen Erfolge vermelden, aber ich dachte, ich schreibe dennoch mal, was ich inzwischen an Informationen gesammelt habe.


    Nach vielen Emails und vielen Telefonaten ist das hier der letzte Stand (Auszug aus einer Email).


    "In den Lehramtsstudiengängen der PH Schwäbisch Gmünd gibt es leider zur Zeit noch kein Diploma Supplement.


    Ein 1. Staatsexamen eines Studiengangs mit 6 bzw. 7 Semestern Regelstudienzeit entspricht leider nicht einem Master (das 1. Staatsexamen ist ja gerade erst die Zulassungsvoraussetzung zu einem Master-Programm).


    Für das 2. Staatsexamen könnte das wieder anders aussehen, aber das weiß ich leider nicht. Dafür sollten Sie beim Kultusministerium oder beim Regierungspräsidium nachfragen.


    Die Entscheidung, ob und wie Ihr Abschluss in einem bestimmten anderen Land anerkannt wird, wird aber normalerweise bei den zuständigen Stellen im Ausland getroffen, nicht hier in Deutschland. Hier beim Regierungspräsidium gibt es eine Stelle, die ausländische Lehramtsabschlüsse daraufhin überprüft, ob sie hier gelten oder nicht. Hier finden Sie die Adressen, vielleicht kann Ihnen Herr Beck trotzdem weiterhelfen:


    http://www.rp.baden-wuerttembe…B/menu/1233412/index.html "

    Vom Regierungspräsidium war ich allerdings davor an mein Seminar verwiesen worden. ;) Die mich ja nun wieder ans Regierungspräsidium verweisen. Herrlich...
    Allerdings habe ich inzwischen eine andere Stelle, für die ich zunächst keinen englischen Nachweis über mein Examen brauche, so dass ich das auch erstmal nicht weiter verfolgen werde. Sorry also an alle, die sich erhofft hatten, hier am Ende tatsächlich eine Antwort zu finden auf diese Frage. :S

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