Klassenarbeiten auch nach und nach zurückgeben

  • Hallo,


    darf man Klassenarbeiten auch nach und nach zurückgeben oder muss man sie alle auf einmal zurückgeben? Ist das irgendwo geregelt? Habe im SchulG (NRW) nichts gefunden. Es geht mir nur um die rechtliche Seite, nicht um Sinn oder Unsinn.


    Gruß
    Jooge

    • Offizieller Beitrag

    Mit fiele dazu ad hoc auch kein Paragraph ein.


    Man könnte hier mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz argumentieren, der für eine vollständige Rückgabe sprechen würde. Die Schüler, die ihre Arbeit früher zurückbekommen, haben ggf. mehr Zeit, an Fehlern und Defiziten zu arbeiten als diejenigen, die länger warten müssen.
    Dieses Prinzip der Gleichbehandlung ginge auch dann irgendwie verloren, wenn zwischen dem Besprechen der Arbeit und der Rückgabe der letzten Arbeiten (eine stückweise Rückgabe vorausgesetzt) zu viel Zeit liegt.


    Das wäre aber auch eine schöne Frage an die Schulleitung. Das Schulgesetz könnte das auch nicht unbedingt direkt regeln, vielmehr die Durchführungsbestimmungen und Erläuterungen, die leider nicht online abrufbar zu sein scheinen. Auch die BASS könnte ggf. darüber Aufschluss geben, aber die dürften auch die wenigsten hier mal eben im Regal stehen haben.


    Gruß
    Bolzbold

  • Zitat

    Man könnte hier mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz argumentieren, der für eine vollständige Rückgabe sprechen würde. Die Schüler, die ihre Arbeit früher zurückbekommen, haben ggf. mehr Zeit, an Fehlern und Defiziten zu arbeiten als diejenigen, die länger warten müssen.

    Denke auch, dass das hier ins Spiel kommen könnte.

  • Sicher kann eine Rückgabe, z.B. durch Krankheit, auch verzögert werden, so dass in der Praxis wohl nie alle Schüler zum gleichen Zeitpunkt ihre Klassenarbeit erhalten. Aber du meinst sicher, ob es jedem Schüler möglich ist, die Klassenarbeit zu erhalten.

    • Offizieller Beitrag

    Sicher kann eine Rückgabe, z.B. durch Krankheit, auch verzögert werden, so dass in der Praxis wohl nie alle Schüler zum gleichen Zeitpunkt ihre Klassenarbeit erhalten. Aber du meinst sicher, ob es jedem Schüler möglich ist, die Klassenarbeit zu erhalten.


    Es geht darum, ob Schüler A, B und C die Arbeit montags vom Lehrer zurückbekommen und Schüler D,E und F, obwohl montags anwesend, eben erst mittwochs oder noch später. Dass Schüler G und H, die montags krank waren, die Arbeit erst später zurückerhalten, liegt in der Natur der Sache.

    • Offizieller Beitrag

    auch wenn du dazu keine fragen diesbezüglich haben willst, muss man doch (also ich) ganz streng mal nach dem sinn fragen.


    ich denke, das wird nirgendwo ausdrücklich drin stehen, weils nicht viel sinn macht. ich kann mir vorstellen, dass die korrektur sich dadurch verändert - z.b. wenn ich sehe, wie schüler auf die herausgegebene schulaufgabe reagieren, bzw. wenn ich sie u.U. mit ihnen bespreche. und dann auf andere ideen komme o.ä. ich denke, dass sich dadurch die korrektur und bewertung verzerrt.


    die sinnfrage muss man sich schon stellen, bevor man eine regelung sucht, denn natürlich wird nirgendwo geregelt sein, dass mein schüler seine lösung nicht auch innerhalb einer steptanz-vorführung bringt im fach deutsch...aber warum sollte er?



    mal ohne spott:


    hier einen paragraphen zu suchen, dürfte vergebliche liebesmüh sein. denn so etwas wird kein schulrecht und kein erziehungs- und unterrichtsgesetz regeln. hier in bayern würde ich bei den zentralen fachleitungen nach so etwas nachfragen, dort gibt es sicher vereinbarungen, vorschriften o.ä., die dies betreffen.

  • denn natürlich wird nirgendwo geregelt sein, dass mein schüler seine lösung nicht auch innerhalb einer steptanz-vorführung bringt im fach deutsch...aber warum sollte er?


    Hm, und wenn es aber doch Eurythmie ist...?


  • ich denke, das wird nirgendwo ausdrücklich drin stehen, weils nicht viel sinn macht. ich kann mir vorstellen, dass die korrektur sich dadurch verändert - z.b. wenn ich sehe, wie schüler auf die herausgegebene schulaufgabe reagieren, bzw. wenn ich sie u.U. mit ihnen bespreche. und dann auf andere ideen komme o.ä. ich denke, dass sich dadurch die korrektur und bewertung verzerrt.

    Die Arbeit muss doch auf jeden Fall erst einmal vollständig korrigiert sein, bevor man auch nur Teile zurückgibt. Ich sehe auch keine Probleme, die Arbeiten den meisten Schülern zu geben, während einzelne Klausuren noch beim Schulleiter liegen, der diese wohl an allen Schulen zur Einsicht erhält.


    Für unmöglich halte ich eine Rückgabe jedoch, wenn noch keine komplette Korrektur vorliegt.

    • Offizieller Beitrag


    Hm, und wenn es aber doch Eurythmie ist...?


    Du Frevler, Ungläubiger...da wird doch nicht gesteppt.


    Wenn, dann nur mit Kleidchen...und das Nähere regelt dann ein Bundesgesetz.


    und: Unser Schulleiter wird einen Teufel tun, einzelne Schulaufgabe herauszugeben und nicht im Pack...da potenziert sich doch die Möglichkeit, dass die Dinger verloren gehen.

  • Hallo,


    na wenns denn so wichtig ist, warum ich frage...


    Eine Hauptfachkollegin (Vertretungskraft) gibt in meiner Klasse die Arbeiten nach und nach zurück. Immer so viele, wie sie gerade wieder korrigiert hat. Bevor ich aktiv werde, wollte ich einfach mal nach der rechtlichen Situation fragen. Dass es dafür keine Vorschrift gibt, bezweifle ich, kenne aber auch keine und widerspreche hier deswegen auch nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe eben einmal die BASS nach entsprechenden Punkten "überflogen", kann aber auf die Schnelle nichts finden.
    Ich finde nur einen "Anhaltspunkt" (abgesehen einmal von der auch mir fehlenden Sinnhaftigkeit dieser Vorgehensweise):


    Und zwar steht bei den Schulleiteraufgaben (§20, ADO NRW):

    Zitat

    (2) Der Schulleiter oder die Schulleiterin soll sich über die Arbeit in der
    Schule durch Einsicht in die Unterlagen der Klassen und Kurse einschließ-
    lich der Arbeiten zur Leistungsfeststellung, aber auch durch Unterrichtsbe-
    suche informieren und deren Ergebnis anschließend mit den Betroffenen
    erörtern.


    Ich weiß ja nicht, wie euer Schulleiter dies handhabt, aber unabhängig davon, ob euer Schulleiter sich "jede" geschriebene Arbeit (also jeden Klassensatz) anschaut oder nicht, würde ich aus dem Punkt "WInsicht in die Arbeiten zu Leistungsfeststellung" schließen, dass der Schulleiter die Chance haben muss, bei Bedarf den kompletten Klassensatz einer Arbeit zu sehen. Und zwar bevor er ausgegeben wird.


    Ggf. würde ich damit also argumentieren.
    Oder ich würde damit argumentieren, dass sich einige Schüler unfair behandelt fühlen, weil sie ihre Arbeiten immer erst nach den MItschülern wiederbekommen. (ich nehme mal an, dass du das auch nur über die Schüler weist. Sie haben sich also scheinbar entsprechend geäußert. Man muss ja keine Namen nennen.)


    kl gr. Frosch

  • Ich denke, dass sich das - zumindestg argumentativ gegenüber besagter Vertretungslehrerin - recht gut mit dem Erlass über Notenspiegel rechtfertigen lässt (so es denn etwas Vergleihbares in NRW gibt; für Hessen s. §26: http://www.hessen.de/irj/HKM_I…c6-1811-f3ef-ef91921321b2).


    Denn neben dem Schulleiter haben ja vor allem erst einmal die SchülerInnen und Eltern ein Recht auf Information - eben auch in relativer Hinsicht, also wo stehe ich bzw. steht mein Kind gerade verglichen mit dem Rest der Klasse? Und das will man ja nicht "häppchenweise" erfahren, weil das im Ernstfall zunächst einen völlig falschen Eindruck vermitteln kann.


    Deswegen würde ich versuchen, mit dieser Lehrerin in einem vernünftigen Gesprächn zu klären, weshalb ihre Praxis nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Und wenn dabei zu erfahren ist, warum sie sich dafür entschieden hat, so zu verfahren - also das würde mich ehrlichn interessieren. Frau lernt ja nie aus...

  • Was macht die Kollegin, wenn die Arbeit mal schlechter ausgefallen ist und diese genemigt werden muss (und das vor dem Austeilen)?

  • @ sfrick: Bei uns in NRW müssen keine Arbeiten mehr genehmigt werden. Selbst wenn z.B. 50% des Kurses eine Note im defizären Bereich hat, muss man die Klausur dem SL nicht mehr vorlegen.

  • Mir ist nicht klar, weshalb die Kollegin nicht einfach abwartet, bis sie auch die letzte Arbeit korrigiert hat, und dann alle gemeinsm zurückgibt.
    Abgesehen von den bereits genannten Problemen ist das doch äußerst ineffektiv, weil sie in jeder Stunde wieder damit anfängt und aufs Neue dadurch Unruhe in die Klasse bringt.


    Sarek

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