Irgendjemand hatte hier über den Schulwechsel nach OBAS geschrieben. Ich habe eine Frage diesbezüglich...wann unterschreibt man die Verzichtserklärung?
Verzichtserklärung
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Vorsicht ... man sollte immer genau nachsehen, welche Bedingungen zur Zeit des Vertragsabschlusses im konkreten Fall genau galten ... denn jetzt werden (ohne Verkürzung) Seiteneinsteiger fertig, die ihre Ausbildung begonnen haben, als es die OBAS noch gar nicht gab
"Schulwechsel nach OBAS" kann es daher auch noch nicht geben ... wie soll das jetzt schon gehen? Ohne Verkürzung werden die ersten OBASis erst 2012 fertig!
Und dann scheint es zu der Einstellungszeit vor 2 Jahren auch noch unterschiedliche Varianten gegeben haben, die die Seiteneinsteiger unterschrieben haben ... weil es damals ein Jahr lang (zwischen OVP-B und OBAS) schlichtweg gar keine Ausbildungsverordnung für Seiteneinsteiger gab.
Und wenn ich das richtig in Erinnerung habe hatten wir hier im Forum auch schon die Feststellung gemacht, dass selbst die "lupenreinen" OBASis wohl auch unterschiedliche "Klauseln" schon in ihren Annahmeerklärungen stehen hatten ...
Eine "allgemeingültige Regel" dürfte da schwierig sein ... also am besten selbst für sich persönlich bei seiner BR nachfragen, bevor man sich auf irgendetwas verläßt - solange es nicht schwarz auf weiß als grundsätzliche Regelung für alle irgendwo steht ...
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Also: Ich habe vor der OBAS die PE gemacht. Die OBAS habe ich auf 18 Konaten verkürzt, so dass ich in ein paar Tagen fertig werde. Aber ich glaube, die PE tut nichts zur Sache, da ich für die OBAS einen neuen Vertrag bekommen habe.
Ich habe mich pünktlich NACH dem Schulleitergutachten über leo.nrw bei der Bezirksregierung Arnsberg zur "Erstbewerbung" registriert und meine Unterlagen nach Arnsberg geschickt. Es gab ja die unterschiedlichsten Meinungen der OBASis, Fachleiter, Schulleiter (und auch Äußerungen seitens der Bez.Reg) darüber, ob man nun nach der OBAS die Schule wechseln kann oder nicht...
Jedenfalls habe ich dann eine Antwort von der Bez.Reg. erhalten, dass ich eine Verzichtserklärung für meine Stelle unterschreiben müsste (Vordruck hatten sie beigefügt) und dass ich, sobald diese einträfe, dann für das Bewerbungsverfahren zugelassen würde. Und das bin ich jetzt auch. Ich habs dann meiner SL gesagt, bevor diese es von der Bez.Reg erfährt.
So wie ich das verstanden habe, gilt das für alle OBASis. Ich habe zeitgleich mit dem Schreiben aus Arnsberg auch einen Rückruf aus Münster bzgl. dieses Themas erhalten. Die sagten mir das gleiche. Die haben mir sogar sagen können, auf welches Schriftstück sie sich dabei berufen (Hab ich irgendwo aufgeschrieben - ich suche gerne nach meiner Prüfung danach). Das ist auf jeden Fall eine Vereinbarung aus dem Jahr 2003 gewesen, die wohl seither für sämtliche Seiteneinsteiger gilt.
Noch nicht geklärt ist, wie sich die Ordnungsgruppe (Note) für die Bewerbung (maßgeblich für die Reihenfolge der Einladungen zu den Vorstellungsgesprächen) zusammensetzt. Bei den Refs gehen das 1. und 2. Staaatsexamen zu je 50 % in die Note ein. Das war bei der alten Seiteneinsteiger-Ordnung einfacher, da sich die Kandidaten damals ja ihren Hochschulabschluss vor dem Seiteneinstieg als 1.Staatsexamen anerkennen lassen mussten. Da gab es dann auch eine offizielle Note für ein 1. Staatsexamen, so dass die o.g. 50-50-Regelung möglich war. Das ist bei uns OBASis ja nun nicht mehr so. Und zur Zeit (so das Einstellungsbüro Arnsberg) wird diskutiert, ob man den Hochschulabschluss dann trotzdem zu 50 % zählt oder ob man das 2. Staatsexamen zu 100% nimmt (Ich finde beides nicht ganz logisch). Ich persönlich fänd es ganz schön, wenn der Hochschulabschluss mitgewertet würde... Ich denke, damit würde ich besser dastehen. Diese Unwissenheit nervt zur Zeit auch ein bisschen... Immerhin hab ich meine sichere Stelle erst einmal aufgegeben mit dem Risiko nun leer auszugehen. Und da wäre es ein paar Tage vor der Prüfung schon beruhigend zu wissen, bei welchem Schnitt man den schlechtestenfalls landen könnte... Und ein guter Hochschulabschluss mit 50%-Wertung wäre da schon ne Bank! Aber spätestens bis zum 27.06. steht das auch fest, weil dann die Ordnungsgruppen an die Schule geschickt werden. Bis zu Deiner Prüfung weisst du daher Bescheid!
Ich kenne den Leidensdruck an einer schrecklichen Schule... Ich kann das Schreiben aus Arnsberg und die Erklärung daher gerne einscannen und mailen... Dazu bräuchte ich nur ne Mailadresse.
LG,
Hein
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Ich habe es zufällig gerade gefunden: Die Bezirksregierung Münster berief sich bei ihrer Auskunft auf das "Protokoll der Arbeitsbesprechung vom 16. Juli 2003"
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Ordnungsgruppe:
Ich habe heute die Information der Bezirksregierung erhalten, dass man sich dazu entschieden hat, bei den OBASis zur Ermittlung der Ordnungsgruppe nur die Note des 2. Staatsexamens heranzuziehen. D.h. Note 2. Staatsexamen (nur eine Stelle hinterm Komma) x 10 (bei 2,3 also Ordnungsgruppe 23).
Bei denjenigen, die noch eine Anerkennnung ihres Hochschulabschlusses als volles 1. Staatsexamen haben, wird die "anerkannte" Note mit 50% gewertet (wie bei den normalen Referendaren).
Nun ja, wie man das finden soll... Das kommt wohl auf die Note des Hochschulabschlusses an. Ich persönlich hätte ihn lieber mitgewertet gehabt Wäre wahrscheinlich unterm Strich besser gewesen.
UND: So als Tipp... ob man die o.g. Anerkennung aus alten Zeiten hat oder nicht, das weiss die Bez.Reg. ja in der Regel nicht. Da wäre es taktisch vielleicht kug, erst die 2. Staatsprüfung abzuwarten und die Anerkennung nur dann hinzuschicken, wenn es sich notenmäßig lohnt!
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Dann schnell noch versuchen die Anerkennung zu bekommen. Das ist ja noch möglich wenn ich das richtig gelesen habe auch wenn man es für die OBAS nicht braucht. In meinem Fall würde es sich lohnen.
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...die bekomme ich ja nicht (habe eine Teilanerkennung). Asonst hätte ich den Seiteneinstieg ja schon 5 Jahre früher gemacht... Schade!
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