Immer Ärger mit dem Schulleiter

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,





    die Überschrift sagt eigentlich alles. Ich Studienrat in
    B.-W. im 3 Schuljahr, d.h. letztes Jahr Beamter auf Probe – eigentlich!





    Seit ich an dieser Schule tätig bin, lässt mein Schulleiter
    keine Gelegenheit aus, mit mir irgendwelche Verstimmungen zu provozieren. Es sei
    vorausgeschickt: ich bilde mir ein, einen guten und bodenständigen Unterricht
    zu machen. Daran liegt es wohl nicht.





    Das Problem meines Chefs ist, dass er auf blonde Kolleginnen
    steht und diese bereits scherzhaft als der „inner cyrcle“ bezeichnet wird an
    unserer Schule. Außerdem kann mein Schulleiter nichts, aber auch gar nichts für
    sich behalten. Ein kleines Beispiel: 1.Beurteilung meiner Probezeit steht an.
    Von einem anderen Assessor habe ich erfahren, dass er unmittelbar nach der
    Stunde ein Feedback gegeben hat und so fragte ich ihn nach meiner Stunde
    ebenfalls. Er wimmelte mich jedoch ab – soweit kein Problem hat ja viel zu tun.
    Nur das ich sodann abends am Telefon von einer oben beschriebenen Kollegin, die
    zu diesem Zeitpunkt ebenfalls „nur“ Assessor war, erfahren habe, wie er meinen
    Unterricht fand !!!! Solche Beispiele
    könnte ich hier noch mindestens 20 beschreiben…….





    Ich bemühe mich wirklich sehr an dieser Schule und sage
    eigentlich nie nein, was zu 29 Wochenstunden im letzten Schuljahr führte, ich
    habe ein Wahlfach für die Oberstufe samt Sammlung in mühsamer Kleinarbeit
    eingeführt, stehe andauernd für Klassenfahrten und andere Begleitungen zur
    Verfügung usw. usw.





    Letztes Schuljahr im Februar 2010 sodann die Ankündigung von ihm, ich könne mich
    demnächst auf einen Besuch einstellen, meine vorzeitige Lebenszeitverbeamtung
    würde zur Disposition stehen. Der erste Besuch von ihm erfolgte Anfang Juni
    2010!





    Die Personalratsvorsitzende teilte mir mit, dass der
    Schulleiter bereits lange bevor er mich überhaupt besuchte ihr gegenüber
    äußerte Zit.: „Wenn der so weiter macht kann er es sowieso vergessen“. Dies
    deutete für meinen Rechtsanwalt und mich darauf hin, dass es tatsächlich nicht
    um Unterrichtsqualität sondern um persönliches Mütchen-Kühlen ging und geht.





    Ich bekam sodann als einziger Assessor nicht die
    Probezeitverkürzung mit der Note 2,5 (wie eich bekannt 2,0 hätte gereicht). Als
    er mir dies offenbarte fragte er mich im nächsten Satz ob ich nicht dieses
    Schuljahr einen Seminarkurs anbieten möchte – er hätte da vollstes Vertrauen in
    meine Kompetenz !?!?!?!? Versteht das noch jemand hier? Ich nicht!





    Dieses Schuljahr lief überraschend gut, sodass mir Anfang März
    2011 von der Personalratsvorsitzenden mitgeteilt wurde Zit.: „Der Chef ist ja
    mittlerweile so angetan von dir, wie du dich gemacht hättest, dein Engagement
    und deinen Unterricht findet er auch ganz toll“





    In Wahrheit bin ich ihm einfach nur so gut als möglich aus
    dem Wege gegangen…….





    Vor einer Woche erhielt ich dann eine „Einladung“ zu einem
    Personalgespräch. In diesem machte er mir Vorhaltungen, dass sich einige (ca. 5
    ) Oberstufenschüler über mein Verhalten im Unterricht beschwert hätten. Zur
    Erläuterung: selbstverständlich nichts sexuelles, jedoch Dinge wie „ich gehe
    ständig mit meinem Kurs frühstücken“ oder „Ich liege schlafend mit meinem Kopf
    auf dem Tisch während Referate vorgetragen werden“. Alles in allem völlig
    absurde Vorhaltungen. Ich war mit meinem vierstündigen Kurs 2x frühstücken –
    was den Schüler alles andere als schwer gefallen ist. Dies lief z.B. nicht im
    stillen Kämmerlein ab, sondern unser stellv. Schulleiter war informiert.





    Der stellv. Schulleiter zeigte sich erstaunt, dass mir mein
    Schulleiter diese Dinge nicht als Gerüchte vorgetragen hat, sonder als „bare
    Münze“ ohne meine Stellungnahme zu hören. Dazu war ich an diesem Tage auch
    nicht im Stande sondern einfach geschockt. Mein Rechtsanwalt sagt, es handelt
    sich bei den Vorwürfen nur um Kinkerlitzchen.





    Mein Chef müsst ihr wissen, reagiert auf Zuruf – d.h.
    Eltern, Schüler kommen und es wird ihnen bedingungslos geglaubt. Daher rennt
    auch wirklich jeder zu ihm.





    Das es ihm im vorliegenden Fall auch nur um die Sammlung von
    Munition gegen mich geht merkt man daran, dass ein Schüler bereits nachweislich
    Anfang November zu ihm kam – und ich bekomme das Ende Mai vorgehalten !





    Jetzt möchte er mir meine Probezeit verlängern lt.
    Personalrat. Er hat bis heute keine genaue Stellungnahme von mir erhalten oder
    angefordert. Hierzu habe ich auch keine Lust, zumal die Konsequenz ja
    offensichtlich bereits vor dem hören der berühmten 2.Seite (nämlich mir)
    bereits feststeht.





    Ich muss diese Schule wechseln, da ich mittlerweile jeden
    Morgen mit Krämpfen im Bauch zur Arbeit fahre und mich frage was wohl heute
    wieder auf mich zukommen wird.





    Wie seht ihr dieses Theater mit der Probezeitverlängerung –
    hat vielleicht jemand Erfahrung? Kann er mich wirklich von 2,2 (Schnitt der
    beiden ersten Probezeitbeurteilungen) auf mindestens 4,5 (immerhin 2,25 Noten
    schlechter) abfallen lassen?





    Vielen Dank und ein schönes WE sendet Euch



    Chrissly76

  • Hast du denn bereits ein Gespräch über die ganzen Vorhaltungen, die du ihm machst, mit ihm und eienr übergeordneten Stelle und oder dem Personalrat geführt? Wenn du dich schon anwaltlich beraten lässt, interessiert es mich, wass dein Anwalt sagt.


    Unterwelchen Voraussetzungen kann denn bei euch die Probezeit verlängert werden? Ist das bei deiner 2.5 überhaupt so einfach möglich?


    Grüße
    Peter

  • Lieber Peter,
    danke für deine Antwort. Grundsätzlich würde am Ende der dreijährigen Probezeit eine 4,0 reichen. Es gibt jedoch die Möglichkeit bereits nach 2 Jahren auf Lebenszeit verbeamtet zu werden wenn man in der 2.Probezeitbeurteilung eine 2,0 hat. Mir wurde jedoch "nur" eine 2,5 gegeben.


    Jetzt wo eine 4,0 reichen würde verwehrt man mir offensichtlich auch diese. Also von 2,5 auf 4,5


    Der Personalrat an unserer Schule ist zweifelsohne nett und bemüht, möchte sich jedoch selbst nicht in die Nesseln setzen. Vielleicht wäre es ja eine Idee ein Gespräch im Regierungspräsidium zu vereinbaren? Der kann doch nicht überall nur Freunde haben!?

  • Muss eine Änderung der Note um 2 Noteneinheiten nicht entsprechend gut begründet sein, so dass dein Anwalt relativ problemlos dagegen angehen kann?

    • Offizieller Beitrag

    Bezirkspersonalrat einschalten, ggf. bei der Schulbehörde um ein gemeinsames Gespräch bitten. Da Vertreter des BPRs mitnehmen. Diese Vorfälle müssen mal zur Sprache kommen. Vermutlich sieht dein SL das alles ganz anders als du, und wenn er wirklich mobbt, wird ihm das Gespräch ziemlich peinlich sein.
    Mit dem Schulpersonalrat kommst du bei solchen Angelgenheiten nicht weiter! Meist ist denen ihre eigene Haut letztlich näher...


    Gruß,
    Melo

    Für mich gibt es wichtigeres im Leben als die Schule.


    (Mark Twain)


    Auf dem Weg zur Weltherrschaft! :teufel:

  • Unbedingt eine höhere Instanz einschalten, möglichst schnell, was letztendlich zu einem gemeinsamen Gespräch führen sollte.
    Gerade wenn du objektiv darlegbare Fakten vorzuweisen hast, wie dein Engagement an der Schule, sollte das zu deinen Gunsten verlaufen.
    Und halte deinem SL dann ruhig die von ihm formulierten Sätze unter die Nase ("vollstes Vertrauen in deine Kompetenz"), wenn er diese komplett leugnet und dabei noch seriös wirkt, wäre das schon sehr dreist.


    Selbst wenn du die Schule wechseln möchtest, solltest du handeln, einerseits weil es um deinen Ruf und auch um die Höhe deines Gehalts geht, andererseits, weil so einem Verhalten eines SLs im Interesse zukünftiger Kollegen ein Riegel vorgeschoben werden sollte.

  • Bei der Probezeitbeurteilung ist die gesamte Probezeit als
    maßgeblicher Beurteilungszeitraum anzusehen, d. h. dass die
    Zwischenbeurteilungen entsprechend in die Endbeurteilung einfließen. Wenn in
    letzter Zeit nicht ganz schwerwiegende Dinge vorgefallen sind, dürfte aufgrund
    deiner bisherigen Benotung eine Verlängerung der Probezeit rein rechnerisch kaum
    in Betracht kommen. Die Möglichkeit einer zweistufigen Beurteilung (Schulleiter
    + Regierungspräsidium) aus ‚dienstlichem Interesse’ ist für den Fall
    vorgesehen, dass die 1. Probezeitbeurteilung ‚befriedigend’ oder schlechter
    war, was bei dir ja nicht zutrifft.


    Warum bis zum Ablauf der regulären Probezeit eine Bewährung noch nicht
    festgestellt werden konnte, muss begründet werden (z. B. Teilzeit, längere
    Krankheit). Liegt der Grund in der Leistung des Lehrers, ist dies nachvollziehbar
    und überprüfbar zu dokumentieren.


    In Baden-Württemberg gibt das Leistungsprinzip schon während
    der Probezeit. Dies im Einzelfall umzusetzen, gehört auch zu den Aufgaben eines
    Schulleiters. Er ist deshalb verpflichtet, schon bei den ersten Anzeichen, die
    ein Bestehen der Probezeit fraglich erscheinen lassen, auf die negative
    Entwicklung hinzuweisen und, ggf. durch mehrmalige Abmahnung, auf eine
    Besserung hinzuwirken. Wie sonst sollte der Lehrer erfahren, dass seine
    Leistungen nach Meinung des Schulleiters den Anforderungen nicht entsprechen.


    Zitat

    Es gibt jedoch die Möglichkeit bereits nach 2 Jahren
    auf Lebenszeit verbeamtet zu werden, wenn man in der 2. Probezeitbeurteilung
    eine 2,0 hat.

    Früher galt ja in Baden-Württemberg die Regelung: besser als
    ‚befriedigend’ im 2. Staatsexamen und mindestens 2,0 in den
    Probezeitbeurteilungen ==> Abkürzung auf 1 ½ Jahre. Während in vielen Ländern
    eine Abkürzung der Probezeit heute nicht mehr möglich ist, kann sie in
    Baden-Württemberg jetzt sogar bis auf ein Jahr verkürzt werden:


    § 19 Abs. 2 Landesbeamtengesetz B.-W. vom 09.11.10


    Die Probezeit kann für Beamtinnen und Beamte, die sich in der bisher zurückgelegten Probezeit bewährt haben,


    1. bei weit überdurchschnittlicher Bewährung,
    2. bei Erwerb der Laufbahnbefähigung mit hervorragendem Ergebnis


    um bis zu jeweils einem Jahr abgekürzt werden.


    Hast du eine verlässliche Quelle dafür, dass 2,0 eine ‚weit überdurchschnittliche Bewährung’ bedeutet?



    Hier noch ein Link: www.tresselt.de/db.htm

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