Hallo! Falls ihr euch wundert, weil ihr diese Fragen eben schon woanders gelesen haben solltet: ich habe soeben ein neues Thema erstellt, weil die Fragen nicht so gut zum anderen Thema passten (Bewerbung während Elternzeit) und hoffe hiermit, dass auch andere Leute auf dieses Thema zugreifen, die sich dafür interessieren bzw. etwas hierzu wissen.
Ich habe folgendes Anliegen: Ich hatte für
meine Erstgeborene im Jahr 2008 1 1/2 Jahre Elternzeit beantragt und
auch bekommen. Als diese beendet war (30.04.2010), kam fast auf den Tag genau mein
zweites Kind zur Welt (am 29.04.2010), daher habe ich die Elternzeit für das erste Kind
nicht mehr verlängert. Nun weiß ich, dass man sich ein Jahr aufheben
kann, bis das Kind das 8. Lebensjahr vollendet hat, hatte dies aber vorher nicht mit dem Arbeitgeber besprochen (weder für das erste noch für das zweite Kind).
Jetzt zu meinen Fragen: für das erste Kind hätte ich ja eigentlich noch
1 1/2 Jahre Elternzeit übrig; geht davon das eine halbe Jahr verloren,
weil ich es nicht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres meines ersten
Kindes genutzt habe? Und habe ich einen rechtlichen Anspruch zumindest auf die
restlichen zwölf Monate, obwohl ich es damals nicht dem Arbeitgeber
angekündigt habe, dass ich mir dieses Jahr für später aufsparen möchte?
Wie sieht es allgemein mit diesem letzten Jahr Elternzeit aus, das man
sich für später (bis zum 8. Lebensjahr des Kindes) aufsparen kann? Hat
man automatisch Anspruch darauf und kann es zu einem beliebigen
Zeitpunkt beantragen, sofern das Kind noch nicht das 8. LJ vollendet
hat? Oder gibt es da Fristen? Hat es vielleicht schon mal jemand
erlebt, dass einem dieses letzte Jahr nicht mehr genehmigt wurde, weil
man es im Voraus nicht beantragt bzw. sein Vorhaben nicht geäußert
hatte, dieses Jahr erst in ein paar Jahren in Anspruch zu nehmen?
Und wie sieht das Ganze bei einem Arbeitgeberwechsel aus? Kann ich bei
einem neuen Arbeitgeber ein noch ausstehendes drittes Jahr Elternzeit beantragen, wenn
der doch eigentlich gar nichts mehr mit der Geburt meiner Kinder zu tun
hat? Oder kann ein neuer AG (wäre im günstigsten Fall bei mir das
Land NRW) das aus irgendeinem Grund komplett verweigern?
Vielleicht weiß dazu jemand etwas. Ich hoffe es!
Danke!