Unterrichtserlaubnis vs. Lehrbefähigung FRUST FRUST FRUST

  • ich muss mal meinen frust loswerden
    ich darf mich nicht auf die feste stelle an meiner schule bewerben, die quasi für mich ausgeschrieben wurde, weil ich "nur" eine unterrichtserlaubnis habe und keine lehrerlaubnis
    ich bin gestern im dreieck gesprungen
    das kann doch nicht wahr sein, dass einem solche steine in den weg gelegt werden, nur weil man aus nem anderen bundesland kommt und man das hier nicht anerkannt bekommt.


    dabei frage ich mich: wieso darf ich es unterrichten, aber mich nicht auf die feste stelle mit dem fach bewerben und es weiterhin unterrichten?!?!?!

    Wenn das Leben einfach wäre, wäre es ja langweilig!
    Oder nicht?

  • Was ist denn der Unterschied zwischen Lehrerlaubnis und Unterrichtserlaubis, und warum hast du nur das eine erhalten? Hast du dich schon bei allen Stellen informiert, dass du die Stelle wirklich nicht bekommen kannst? (Bewerben darfst du dich ja erstmal auf alles, Frage ist, ob die Bewerbung angenommen wird...). PErsonalrat, REchtsberatung der Gewerkschaft etc. können vielleicht noch helfen.

  • Guten Morgen,

    Wo hast du denn studiert und dein Ref gemacht? Bei mir ist das so (beides NRW), dass ich Mathe, Sport und Deutsch studiert habe und Mathe/Sport dann im Ref hatte. Dadurch habe ich die Lehrbefähigung in diesen drei Fächern. Englisch habe ich nur eine Unterrichtserlaubnis erworben, dadurch dass ich C1 + method. didakt. gemacht habe.
    Um welches ausgeschriebene Fach geht es denn bei dir?

  • studiert hab ich in NDS: deutsch (langfach) und sport und ev. religion (kurzfach)
    ref habe ich in NRW gemacht in deutsch und sport, sport wurde mir "als nettigkeit" anerkannt, damit ich hier überhaupt das ref machen darf


    unterschied ist wohl, dass ich das fach ev. religion eben nicht in dem umfang studiert habe, wie man das normalerweise in NRW tut, sondern halt nur als kurzfach


    die bewerbung wird nicht angenommen, weil ich halt aufgrund meiner fehlenden lehrbefähigung gar nicht mit dem fach geführt werde beim lehrereinstellungsbüro

    Wenn das Leben einfach wäre, wäre es ja langweilig!
    Oder nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Hast du die Vokatio oder 'nur' eine Unterrichtserlaubnis?
    Wenn deine Schule für Religion ausgeschrieben hat, sieht es natürlich schlecht aus. Hat sie aber für Deutsch und/oder Sport ausgeschrieben und Reli als weitere Qualifikation angegeben, kannst du dich bewerben. Wie sehen denn die Bewerberzahlen bei euch aus? Sind es wenig, würde ich auf jeden Fall die Bewerbung einreichen und nochmal alle Stellen (Uni und BezReg) in Bezug auf die Anerkennung ansprechen.

  • ich hab eine unterrichtserlaubnis
    an einer vokationstagung konnte ich noch nicht teilnehmen, weil die ja immer überfüllt sind


    und ja, es wurde für religion+beliebig ausgeschrieben

    Wenn das Leben einfach wäre, wäre es ja langweilig!
    Oder nicht?

  • ich hab eine unterrichtserlaubnis
    an einer vokationstagung konnte ich noch nicht teilnehmen, weil die ja immer überfüllt sind


    und ja, es wurde für religion+beliebig ausgeschrieben



    Naja, also das sollte sich doch ändern lassen. Ruf doch mal beim Kirchenamt an.
    Notfalls sollen sie dich woanders reinpacken, hauptsache, du bekommst die Vocatio. Im übriegn gibt es ie vorläufige Vocatio die so lange gilt, bis du fest beamtet bist. Die vorläufige bekommst du ganz unkompliziert. Wenn das also der einzige Hinderungsgrund ist, sehr ich überhaupt keinen Hinderungsgrund.

  • das ist nicht das problem
    das problem ist, dass ich keine lehrbefähigung habe
    die bekomme ich nur, wenn ich ein theologie-studium abgeschlossen habe, so wie das in NRW pflicht ist
    d.h. für meinen fall, ich müsste nachstudieren


    so hab ich es zumindest verstanden


    eine vokatio zu bekommen, ist an sich nicht das problem...

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    • Offizieller Beitrag

    Dann muss der Vorwurf aber echt an deine Schule gehen. Das hätte die Schulleitung wissen müssen!
    Bewirb dich trotzdem und leg für die BezReg und die Schule eine Erklärung bei, dass du dich verpflichtest, die notwendige Qualifikation nachzuholen. Du hast schließlich einen Studienabschluss im geforderten Fach und für Reli gibt es nie so viele Bewerber.

  • ich kann mich zwar bewerben, werde aber aus der bewerberliste gestrichen, denke ich
    weil ich eben nicht die befähigung für das fach besitze...


    das liegt nur an der anerkennung, soweit ich verstanden habe
    ich habe das fach damals mit 20SWS studiert. pflicht ist in NRW aber 40SWS. und diese fehlenden 20sws müsste ich quasi nachstudieren, ohne die gibts keine anerkennung und keine lehrbefähigung

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