Bewerbungsfrist nachträglich geändert?

  • Kann es sein, dass in den Ausschreibungen Bewerbungsfristen nachträglich geändert werden? Bei einigen Ausschreibungen hatte ich den 10.6. in Erinnerung und mir auch so notiert und heute morgen stand da 31.5.. Ob das jetzt an der Hitze, einem Lesefehler, Fehlsichtigkeit oder tatsächlich einer Änderung liegt kann ich nicht beurteilen. Vielleicht kann mich da jemand aufklären. Steht ein Besuch beim Optiker an? ;)

  • Eigentlich sollten die Fristen nicht geändert werden können, wenn jedoch Fehler passiert sind, kann das bestimmt mal erfolgen. Interessant wird das jedoch erst, wenn jemand dagegen klagt und das alte Datum belegen kann.

  • Ich wollte eigentlich erst einmal noch ein wenig warten mit den Bewerbungen. Aber Siegburg beispielsweise war die ganze Zeit bis 10.6. und jetzt ist es 1.6. und das ist schon das dritte geänderte Datum. Da muss ich mich wohl doch morgen schnellstmöglich dran setzen um nicht Bewerbungsfristen zu verpassen. Man kann sich scheinbar nicht darauf verlassen.

  • Öhm wenn 1.6. Bewerbungsschluss ist, muss diese am 1.6. bei der Schule eingegangen sein. Es zählt Posteingang und nicht Datum des Poststempels.

  • ;) Das ist mir schon klar.Aber das war ja nicht die Frage. Es ging auch nicht darum, dass ich mich bei genannter Schule bewerben möchte, sondern darum, dass ich keine Lust habe durch scheinbar veränderbare Bewerbungsfristen eine Ausschreibung zu verpassen. Siegburg war nur ein Beispiel für die geänderten Fristen.

  • Seid Ihr Euch sicher, dass das eine Ausschlussfrist ist? Hier am RP kann man Bewerbungen auch noch Tage später einreichen.


    Am besten mal anrufen und fragen.


    Gruß
    Super-Lion

  • Na wenn eine Bewerbungsfrist gesetzt wird ist das natürlich eine Ausschlussfrist. Wo sollte man denn auch sonst eine Grenze ziehen. Dann wird jemand noch berücksichtigt der 2 Tage zu spät dran ist und was ist wenn dann derjenige klagt der 3 Tage zu spät dran ist weil der mit 2 Tagen noch berücksichtigt wurde. Das ist ja auch völlig normal und verständlich, dass es feste Fristen gibt. Aber diese sollten dann nicht während des Verfahrens geändert werden können.

  • Also kann eine verspätete Bewerbung berücksichtigt werden oder eben auch, ganz nach belieben des Ausschreibenden? Also Willkür wie überall? Entscheidet das dann die Schule? Muss sie sich bei der BR für eine solche Entscheidung rechtfertigen?

  • Naja diese Bewerbungsfrist ist immer eine Auschlussfrist. Ziemlich sicher sogar. Vergleiche hier:
    http://www.schulministerium.nr…xte/Hinweise/Termine.html und vor allem hier: http://www.gew-steinfurt.de/bewerbung.pdf


    "Der verspätete Eingang von Unterlagen führt zur Unzulässigkeit der Bewerbung und somit zum Ausschluss vom jeweiligen Verfahren. Lediglich im Rahmen des Listenverfahrens gibt es Nachreichfristen. Aber auch diese sind verbindlich."


    Im Gegensatz zu einer Bewerbung in der freien Wirtschaft sind Ausschreibungen Massenverfahren. DIe SL kann nicht tagelang warten bis irgendwann eine verspätete Bewerbung eintrudelt.


    Liebe Grüße


    Flipper

  • Mal abgesehen davon, ob Bewerbungen ausgeschlossen werden oder nicht. Ich hab eine ähnliche Beobachtung gemacht, sie aber auf den Stress der ganzen letzten Tage zurück geführt. Werde deshalb auch heute und morgen alle Bewerbungen fertig machen, die noch raus müssen, damit es keine bösen Überraschungen mehr gibt.

  • Na da bin ich ja beruhigt, dass ich nich schon langsam dem Wahnsinn verfalle. Ich komme morgen erst dazu anzufangen. Ich hoffe, dass ich bis dahin nichts verpasse. Alles sehr seltsam. ;)

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