Kostenübernahme Schwangerschaftsbescheinigung

  • Nein, der Arbeitgeber darf den Mutterpass nicht einfordern. Es kommt ja auch eine Kopie in deine Akte. Wenn er aber trotzdem auf einer Bescheinigung besteht, und ihm die mündliche Mitteilung nicht genügt, muss er eben bezahlen.
    Wie gesagt, bei mir hat die Beihilfestelle kommentarlos bezahlt, war aber auch nur ein kleiner Posten auf der Gesamtrechnung.

  • Nein, der Arbeitgeber darf den Mutterpass nicht einfordern. Es kommt ja auch eine Kopie in deine Akte. Wenn er aber trotzdem auf einer Bescheinigung besteht, und ihm die mündliche Mitteilung nicht genügt, muss er eben bezahlen.
    Wie gesagt, bei mir hat die Beihilfestelle kommentarlos bezahlt, war aber auch nur ein kleiner Posten auf der Gesamtrechnung.


    jole: Ja, die sind einheitlich, das ist eine Doppelseite und da steht links und oben drüber deine ganze Anamnese. Der Zyklus, die letzte Periode, der Zeugungstermin (da wird dann auch eingetragen, warum sicher, also welche Art der künstlichen Befruchtung z.B. ;) ), die Feststellung der Schwangerschaft und der errechnete Entbindungstermin steht alles zusammen und ganz oben drüber steht dann dein Alter, dein Ausgangsgewicht, deine Größe, die wievielte Schwangerschaft und die wievielte Geburt.


    Für mich alles Sachen, die den AG klar nichts angehen.


    Deshalb steht im Mutterpass auf der Innenseite:

    Zitat

    Der Mutterpass ist ihr persönliches Dokument. Sie alleine entscheiden darüber, wem er zugänglich gemacht werden soll. Andere (z.B. AG, Behörden) dürfen eine Einsichtnahme nicht verlangen.


    Und das MuSchG sagt klar:


    Zitat

    Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.
    (2) Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.
    (3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.


    Somit ist klar, dass er es zahlen muss, auch wenn er eine Kopie genommen hätte, die er nicht verlangen darf!

  • Ich denke auch, dass es faktisch klar ist, dass der Arbeitgeber zahlen muss.
    Bei mir war auch eine Kopie aus dem Mutterpass gefordert, aber ich habe einfach meine Daten geschwärzt, die ich nicht weitergeben wollte (Gewicht z.B.).
    War kein Problem.

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