Kostenübernahme Schwangerschaftsbescheinigung

  • Hallo zusammen,


    meine Schule (Gym, BW) wollte von mir (Angestelltenverhältnis) eine Bescheinigung vom Arzt über meine Schwangerschaft haben.
    Meines Wissens muss der Arbeitgeber die Kosten für diese Bescheinigung tragen, wenn er sie anfordert.


    Wo und wie beantragt man denn die Kostenübernahme für diese Bescheinigung?
    Ich habe bisher nur gefunden, dass die Dienststelle die Kosten übernimmt (http://www.lbv.bwl.de/fachlich…arbeitnehmer/mutterschutz).
    In der Schule konnte man mir bezüglich des Vorgehens erstaunlicherweise nicht weiterhelfen.


    Viele Grüße
    DFU

  • ich würde die bescheinigung zunächst selbst bezahlen und dann die
    rechnungen (mit einem formlosen schreiben mit bitte um übernahme der
    kosten) an die besoldungsstelle schicken.

  • Ich hab das einfach mit all den anderen Arztrechnungen bei der PKV und der Beihilfe eingereicht - haben sie anstandslos bezahlt. (Sind ja auch nur 5 Euro, oder?)

  • So habe ich es auch gemacht - es tauchte auf der Arztrechnung auf und ich hab es eingereicht und erstattet bekommen.


    LG

  • Ah, man sollte gründlich lesen - du bist wohl nicht verbeamtet und somit in der GKV? Dann muss ich leider passen - sorry!


    LG

  • Hallo zusammen,


    ich hänge mich hier mal an.
    Meine Schulleitung (Ba-Wü, verbeamtet, privat versichert + Beihilfe) wollte eine Schwangerschaftsbescheinigung. Diese hat mir meine Frauenärztin ausgestellt, Kostenpunkt 15 Euro, wurde von mir bei der Frauenärztin bar bezahlt.
    Wer ersetzt mir diese Kosten?
    Beim LBV steht etwas von "Dienststelle". Ich glaube aber nicht, dass meine Schule mir die 15 Euro zurückerstattet.
    Bitte teilen Sie Ihrer Dienststelle Ihre Schwangerschaft und den Tag Ihrer Entbindung mit. Die Dienststelle wird Sie über die Schutzbestimmungen nach dem Mutterschutzgesetz informieren. Sie kann eine Schwangerschaftsbescheinigung verlangen. Die Kosten für diese Bescheinigung übernimmt Ihre Dienststelle.


    Kann mir jemand weiterhelfen?


    Vielen Dank und viele Grüße
    Super-Lion

  • Weil diese Kopie nicht wie eine Schwangerschaftsbescheinigung zählt.
    Eine Schwangerschaftsbescheinigung ist ein ärztliches Zeugnis und nicht durch eine Kopie des Mutterpasses zu ersetzen.

  • Hallo DFU,
    Ich hatte die gleiche Frage vor ca. 4 Wochen auch und bin nun etwas schlauer, zumindest glaube ich das. :)
    Bei mir war es so, dass ich im Sekretariat einen Bogen ausfüllen musste bzgl. der Schwangerschaft. Außerdem musste ich ebenfalls eine Bestätigung der Frauenärztin mitbringen. Diese hat glaub was mit 5€ gekostet. Das hab ich erstmal bar bezahlt und dann ein kleines Schreiben gemacht, in dem ich meine Kontonummer etc. angegeben habe und um die Erstattung gebeten habe.


    Diese drei Dinge hat das Sekretariat dann ans zuständige Schulamt geschickt, die es dann bearbeiten und das Geld wohl überweisen.


    Ich hoffe ich konnte dir bisschen helfen.
    Liebe grüße
    Fujitsu

  • Bei uns hat ne Kopie ausgereicht. Wollte keiner je eine extra Bescheinigung sehen.


    Bei uns hätte sie auch gereicht, ich wollte sie aber nicht rausgegeben, denn es geht NIEMANDEN etwas an, was auf der Seite alles steht! So steht es ja auch drin, dass es dem Datenschutz unterliegt und man selber entscheidet, wer es sehen darf!

  • Ich musste für meine Schwangerschaftsbescheinigung gar nichts in bar zahlen. Meine Frauenärztin hat das einfach mit auf die Rechnung gesetzt, welche ich dann eingereicht habe und auch alles bezahlt bekommen habe.

  • Ich muss jetzt mal blöd fragen: was steht auf der Seite, was dem Datenschutz unterliegt. Den errechneten Termin muss Du doch eh mitteilen, damit die Mitteilung über Beginn des Mitterschutzes erfolgen kann. Weitere Infos stehen auf der Seite nicht drauf.


    Bei mir hat das Einreichen dessen gereicht... ich weiß nicht, ob die Schule erstatten muss, wenn der MuPa gereicht hätte.

  • Zum Beispiel, wann meine letzte Periode war. Muss mein Chef jetzt nicht unbedingt wissen, wäre aber auch nicht so schlimm.


    Dann aber noch Informationen zum Zyklus, Konzeptionstermin :grins: "behandlungsbedürftige Allgemeinerkrankungen" "Besondere psychische Belastung", "besondere soziale Belastung", Blutungen, Harnwegsinfektionen etc etc.


    Bei mir ist da nichts angekreuzt, aber es könnte ja durchaus welche geben, wo doch was angekreuzt ist, das muss der Chef dann nicht unbedingt wissen.

  • Zum Beispiel, wann meine letzte Periode war. Muss mein Chef jetzt nicht unbedingt wissen, wäre aber auch nicht so schlimm.


    Dann aber noch Informationen zum Zyklus, Konzeptionstermin :grins: "behandlungsbedürftige Allgemeinerkrankungen" "Besondere psychische Belastung", "besondere soziale Belastung", Blutungen, Harnwegsinfektionen etc etc.


    Bei mir ist da nichts angekreuzt, aber es könnte ja durchaus welche geben, wo doch was angekreuzt ist, das muss der Chef dann nicht unbedingt wissen.


    Zum Beispiel und was ich noch viel schlimmer finde, wenn dort dann auch steht, die wievielte Schwangerschaft, die wievielte künstliche Befruchtung welcher Art das ist, wann du das erste Mal beim Arzt warst usw.


    Steht bei mir auch nicht drauf, aber da ich nicht finde, dass man Frauen mit künstlicher Befruchtung z.B. dann daran erkennen muss, dass sie als einzige die Rausgabe verweigern, gibt es das auch nicht.


    Achso und dem Datenschutz unterliegt der Komplette Mutterpass, egal was dort steht!


    Und doch, da die Schule kein Anrecht auf den Mutterpass hat, wie eben ganz klar auch vorne drin steht, muss sie natürlich erstatten. Denn es reicht auch deine mündliche Mitteilung des voraussichtlichen Entbindungstermins, wenn ihnen das nicht reicht, dann können sie eben laut MuSchG eine schriftliche Bescheinigung auf ihre Kosten verlangen!

  • Ich habe gerade mal meinen Mutterpass zu Hand genommen. Letzte Periode steht da noch und wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Alles andere wird woanders eingetragen. Mutterpass sind doch deutschlandweit einheitlich, oder?


    Aber egal wie: mir stellt sich Frage, ob, wenn man es nicht zeigen MÖCHTE ein Anrecht auf die Kostenerstattung hat. Der Arbeitgeber hat es ja nicht eingefordert, sondern hätte es auch aus dem Mutterpass genommen.

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