Plagiate aus dem Internet

  • Auch wenn der Schreiber nicht berechtigt war, so interessiert mich trotzdem, wie ihr vorgehen würdet.



    Bei meiner Mutter in der Klasse passierte dies nämlich in einer Deutscharbeit. Eine Interpretation eines vorher unbekannten Textes. Keinerlei Hinweise vorher darauf, was dran kommen könnte.



    Der Text war genau so und zwar wortwörtlich aus dem Netz.


    Der schüler hat natürlich eine 6 bekommen, ob er zugegeben hat, dass er seien Ipod unterm Tisch hatte oder dies nur der Lehrer so vermutet hat, weiß ich nicht mehr.


    Die Schulleitung hat diese Vorgehen mitgetragen und ich meine, weder der Schüler noch die Eltern haben gemuckt.


    Wir hättet ihr euch verhalten?

  • In einer solchen Situation genügt der "Anscheinsbeweis ". Die normale Lebenserfahrung zeigt, dass ohne unerlaubte Hilfsmittel es nie zu dem Ergebnis gekommen wäre. Die Note 6 kann also problemlos gegeben und vertreten werden (und wurde so schon mehrfach durch Gerichte bestätigt).


    (Der Schüler hat natürlich die Gelegenheit, sofort zu beweisen, dass er zufälligerweise den Text aus dem Internet selbst verfasst und ihn auswendig gelernt hat... Damit läge kein Plagiat vor, er bekommt seine verdiente Note...)

  • Ich hätte es genauso gemacht. Man muss den Schüler übrigens nicht auf frischer Tat ertappen, und es muss auch kein Ipod oh. Äh. gewesen sein. Meist ist es ein ausdrucktes Blatt, in kleine unauffällig handhabbare Zettel zerteilt.
    Was man als Lehrer immer machen sollte, ist, die Fundstelle im Internet als Text auszudrucken, den Schüler (nicht vor der Klasse) damit zu konfrontieren, und dann kann er erklären, wie es zu dieser wundersamen Übereinstimmung kommt. Er wird zugeben, dass er gemogelt hat und einsehen, dass er die 6 verdient.


    Wichtig: solche Vorfälle immer wieder mal schon VOR den Klassenarbeiten thematisieren (ohne Namensnennung) und auf zweierlei hinweisen:
    1. Alles, was ein Schüler im Internet findet, kann ein Lehrer auch finden.
    2. Selbst hohe und höchste Minister fliegen aus dem Amt, auch wenn es erst nachträglich herauskommt, dass sie abgeschrieben haben. Also muss der Mensch es schon in der Schule lernen, das sowas nicht geht, und muss Konsequenzen erleben.


    Gruß,


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Ich hätte es genauso gemacht. Man muss den Schüler übrigens nicht auf frischer Tat ertappen, und es muss auch kein Ipod oh. Äh. gewesen sein. Meist ist es ein ausdrucktes Blatt, in kleine unauffällig handhabbare Zettel zerteilt.

    Wie soll denn da vorher was ausgedruckt werden, wenn keinerlei Thema der Kurzgeschichte oder so etwas bekannt war?

    • Offizieller Beitrag

    Das ist der Knackpunkt.


    Ein ähnlicher Fall wäre ein zufällig gefundener Prüfungstext oder die zufällige, unbewusste Vorbereitung auf den nicht bekannten Prüfungstext. Würde man da auch eine sechs geben, nur weil der Schüler sich vorbereitet hat?


    Hoegg verneint dies ausdrücklich in seinem Schulrechtsbuch.


    Wenn sicher ausgeschlossen werden kann - und eben nicht nur aus Prinzip unterstellt wird - dass der Schüler getäuscht hat, dann hat er mit seiner Vorbereitung eben Glück gehabt - und das sei ihm dann zu gönnen.


    Ich erlebe in der Oberstufe bei sehr guten Schülern oft, dass sie faktisch meinen Erwartungshorizont voll erfüllen. Soll ich diesen intelligenten und fleißigen Schülern nur deswegen eine sechs geben, weil sie genauso denken wie ich?


    Gruß
    Bolzbold

  • Im hier "gedachten" Fall geht es aber nicht um intelligente (und/oder sehr gut vorbereitete) Schüler, die den Erwartungshorizont voll erfüllen, sondern um einen Aufsatz, der

    Zitat

    wortwörtlich aus dem Netz

    stammt - bei einer Aufgabe zu einem zuvor nicht besprochenem Ausgangstext. Wort für Wort, ohne jegliche Abweichung vom Original, einen Aufsatz niederzuschreiben halte ich - ohne entsprechende (unerlaubte) Hilfsmittel - für sehr unglaubwürdig...

  • Hallo,
    der Schüler soll in einer Klausur/Klassenarbeit ja auch zeigen, dass er zu selbstständiger Arbeit fähig ist und _seine_ Gedanken bzw. Meinungen aufs Papoer bringen kann. Wer dann das Heft auswendig lernt oder z.B. seitenweise Zusammenfassungen und Kommentare zu Lektüren wortwörtlich verinnerlich, erbringt ja ausschließlich eine Reproduktionsleistung, für die m.E. keine ausreichende Note gegeben werden kann.

  • Ich denke, dass es ein Unterschied ist, ob Schüler x sich zufällig den gleichen Text / die gleiche Aufgabe vorbereitet (weil in einem Buch gefunden) und deshalb den Erwartungshorizont erfüllt (diesen meinetwegen auch erfüllt, wenn er diesen Text vorher nicht kannte) oder ob Schüler y eine ganze Klausur (oder Großteile davon) 1:1 mit dem Internet übernommen hat. Schüler x wird die Musterlösung wohl nicht wortwörtlich übernehmen, Schüler y hingegen schon. Ich denke mal, so etwas schafft keiner ...

  • Ich bin auch der Meinung, dass dies so früh wie möglich geahndet werden sollte. Auch wenn es um Referatsvorbereitungen geht, sollten sie Schüler wissen, welche Konsequenzen es haben könnte, Texte 1:1 zu übernehmen. Viele wollen schließlich studieren und auf der Universität kann man es sich schnell mit solchen Vorgehen verscherzen.

  • @ Aktenklammer:


    Die Idee ist vom Prinzip her gut, allerdings hatten wir an unserer Schule den Fall, dass ein Handy bei einer ähnlichen Situation abhanden kam und im Endeffekt musste die Lehrerin für diesen Schaden aufkommen.
    Wie weißt Du, welches Handy welchem Schüler gehört bzw. wer mehr als ein Handy vorne hinlegt/wegnimmt.


    Sorry, aber die Musterlösung habe ich leider auch nicht.


    In den Abschlussprüfungen darf kein Handy im Klassenraum sein. Die Schüler müssen es im Schließfach lassen, ins Auto tun oder ähnliches. Komisch, wenn man das den Schülern mehrmals sagt und selbst das Tragen eines Handys mit 6 bewertet wird, klappt das irgendwie.
    Als ich einmal Fluraufsicht hatte, kam ein Schüler ganz aufgeregt aus dem Klassenzimmer und hat sein Handy hinter einen Pfeiler geworfen. Dass es ja nur nicht im Klassenzimmer war. :D
    Ich glaube, ich werde diese Vorgehensweise ab nächstem Jahr konsequent auch bei Klassenarbeiten durchsetzen. Vielleicht klappt's ja da auch.


    Viele Grüße
    Super-Lion

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es. Nennt sich "Jammer" oder so ähnlich. Damit werden in einem eng begrenzten Bereich die Mobilfunkfrequenzen gestört.


    Laut Produktbeschreibung sind dieser Jammer aber nicht in allen Ländern zugelassen. ;)


    kl. gr. Frosch

  • Gibt es. Nennt sich "Jammer" oder so ähnlich. Damit werden in einem eng begrenzten Bereich die Mobilfunkfrequenzen gestört.


    Laut Produktbeschreibung sind dieser Jammer aber nicht in allen Ländern zugelassen. ;)


    kl. gr. Frosch

    Ich schätze auch, der Kosten-Nutzen-Faktor ist i.d.R. nicht hoch genug.

  • Ich hatte hier im Januar mal einen ähnlichen Fall gepostet. Ich bin zu der Rechtsauffassung gekommen (die die SL mittrug), dass ein Täuschungsversuch vorliegt, weil fremde Gedanken als eigene ausgegeben wurden. Daher wurde die Arbeit mit "ungegnügend" bewertet. Auf PN-Anfrage verschicke ich gern den Text, den ich dem Schüler unter seine Klausur geschrieben habe.
    Es stellte sich übrigens im Einzelgespräch heraus, dass der Schüler (vermutlich aus Nervosität - es ist wirklich ein netter, ansonsten tadelloser Schüler) die Texte in seine Lektüre geklebt hatte. Freundlicherweise hat er sie auch nicht entfernt, sodass ich bei der Rückgabe der Arbeit dann noch schnell einen Beweis hatte, dass er wirklich getäuscht hat. Aber ich hätte das auch ohne Beweis durchgezogen.

  • "dass ein Täuschungsversuch vorliegt, weil fremde Gedanken als eigene ausgegeben wurden. Daher wurde die Arbeit mit "ungegnügend" bewertet."


    Hmmm. Ich spreche jetzt mal für meine beiden Fächer: Ist es nicht wünschenswert, dass sich Schüler auch über den Unterricht hinaus mit Themen beschäftigen? Was mache ich denn, wenn sich ein Schüler eine Lektürehilfe besorgt und dann Ideen aus derselben in der Klausur benutzt? Wir werden in der Klausur ja kein Quellenverzeichnis verlangen.
    Natürlich sieht es anders aus, wenn sich die Lektürehilfe (egal ob Print- oder Internetversion) Wort für Wort in der Arbeit wiederfinden lässt, denn da ist die (fremd-)sprachliche Eigenleistung nicht mehr gegeben.

    • Offizieller Beitrag

    Es kann nur um die Wort-für-Wort Wiedergaben gehen. Das ist selbstverständlich ein Täuschungsversuch, sobald diese Worte nicht als Zitat angegeben werden. Siehe Herr zu Guttenberg. Sich mittels Lektürehilfen vorzubereiten ist völlig legitim, auch Doktorarbeiten beziehen sich zum Großteil auf bereits Geschriebenes/Gedachtes, was dann ggf. in eien neuen Kontext gestellt oder erweitert wird. Das Rad erfinden auch diejenigen, die wissenschaftlich arbeiten, selten neu.


    Dass in vielen Billiglektürehilfen auch ziemlich viel Mist drinsteht, bzw. dass die schematische Anwendung von Lektürehilfenpassagen auf sehr spezifische Fragestellungen in Klausuren natürlich in der Logik zum am-Thema-Vorbeischrammen führen kann, ist wieder ein anderes Thema.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Ja, stimmt. Ich habe mich unpräzise ausgedrückt - in dem von mir beschriebenen Fall handelte es sich um eine wörtliche Übernahme. Die Klausur bestand fast ausschließlich daraus. Hätte sich das Plagiat nur über eine Aufgabe erstreckt, wäre auch nur diese mit 6 bewertet worden.

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