Hallo zusammen!
Ich bin seit 5 1/2 Jahren Realschullehrer in NRW und habe mich auf eine Konrektorenstelle in Niedersachsen beworben. Der niedersächsische Dezernent hat mir mitgeteilt, dass ich den Zuschlag erhalten habe . Hier nun meine Frage: Ist es möglich, dass meine Bezirksregierung aus NRW mich nicht freigeben wird, obwohl ich von A12 komme und die Konrektorenstelle mit A14 dotiert ist, jedoch einen Länderwechsel darstellt? Oder ist das rechtlich gar nicht möglich, und ich werde auf jeden Fall für den Länderwechsel freigegeben? BITTE um Antwort... Danke... Epireff
Länderwechsel
-
-
Aaaalso, nichts Offizielles aber eine Parallele: Ich kenne eine Frau, die auch von NRW nach NS gewechselt ist, auch durch eine Beförderungsstelle. Sie wollte wegen ihres Mannes wechseln, und meinte damals, gut, dass sie die Beförderungsstelle bekommen hat, dadurch MUSSTE man sie gehen lassen, ansonsten hätte es nicht so schnell geklappt. Hilft dir jetzt nicht wirklich weiter, aber lässt die Sache für dich vielleicht ganz gut aussehen.
Herzlichen Glückwunsch und wow zum Gehaltssprung!
-
Musst du nicht vorher die Freigabeerklärung von deinem Dienstherren haben? Also in BW und BY kannst du dich nur bewerben, wenn du die vorher hast?
-
Nein, die Freigabe brauchte ich nicht. Hatte ich bei der Prüfung in NRW auch nicht erhalten und wurde dennoch geprüft. Das Ergebnis wurde danach an NDS übermittelt und von denen habe ich den Zuschlag zum Konrektor erhalten. Niedersachsen sagt, es sei nur ein Aktenvorgang. Ich bin da stutzig und hoffe auf weitere Beiträge und Erfahrungsaustausch. DANKE...
Werbung