Arbeitszimmer absetzen 2010

  • Hab mal folgende Frage zum Absetzen des Arbeitszimmer.


    Letztes Jahr (also Steuererklärung für 2009) hab ich den Anteil des AZ von der Wohnung ausgerechnet (ca. 17%) und dann auch 17% von den Nebenkosten etc. ausgerechnet. Wurde alles anstandslos so akzeptiert.


    Nur hab ich jetzt folgendes Problem: Ich hab noch keine Nebenkostenabrechnung von 2010 bekommen, so dass ich den Betrag von 17% nicht ermitteln kann. Und die Steuererklärung muss jetzt ja ganz dringend fertig werden. Meine Hausverwaltung pochte nur auf ihr Recht, bis Dez 2010 Zeit zu haben, um die Nebenkostenabrechnung fertig zu machen. Welchen Wert kann ich jetzt in der Steuer eintragen, will ja auch nicht darauf verzichten, da es doch einiges an Geld letztes Mal gebracht hat. Oder kann man das irgendwie nachreichen oder so etwas?


    Vielen Dank schon mal fürs Lesen


    LG, Nussi

  • Ists noch die gleiche Wohnung???


    Du schreibst dazu, dass du noch keine Abrechnung hast und dass du deshalb vorläufig den Wert vom Vorjahr übernommen hast. Das müsste so durchgehen.

  • Ich wollte denselben Rat wie "Der Prinz" geben.


    Wenn Deine Wohnung plus Nebenkosten mindestens 615 € pro Monat kostet, ist die genaue Höhe der Nebenkosten unwichtig, weil Du mit 17 % der Gesamtkosten die Absetzbarkeitshöchstgrenze von 1250 € bereits überschreitest.


    Du müsstest dem Finanzamt nur plausibel machen, dass die Nebenkosten nicht geringer waren als im Vorjahr.

  • Hallo,
    ich hänge mich mit meiner Frage mal dran, betrifft nämlich auch die Absetzung des Arbeitszimmers.


    Ich habe erst seit letztem Jahr ein Arbeitzimmer und wollte das eigetnlich auch von der Steuer absetzen.
    Hab zwar schon versucht, mich "schlau" zu lesen, aber hat noch nicht wirklich geklappt, daher meine Fragen:


    1) Lohnt sich die Arbeit mit diesem Ausrechnen (anteilig) eigentlich? Mir kam das so kompliziert vor und ich hab mich gefragt, wieviel das im Enddefekt ausmacht.
    2) Kann man auch NUR Renovierungskosten absetzen, ohne dieses besagte Ausrechnen ?
    3) Welche Belege muss man einreichen? Zwingend einen Grundriss mit Fläche des AZ?
    Habe gelesen, dass man auch ein Foto einreichen könnte... ?(


    Falls sich da jemand mit auskennt, wäre ich über Hinweise sehr dankbar! :)
    LG

  • nussi: Zahlst du Klat-MIete und Nebenkosten oder eine Warmmiete? Wenn nämlich Nebenkosten einzeln, dann nimmst du davon die 17% von der Vorauszahlung, anders machen es Hauseigentümer ja auch nicht, denn ich habe noch keinerlei Stromabrechung von 2010, zumal bei einer NAchzahlugn oder eine Rückzahlugn diese erst in 2011 stattfindet und somit nichts in der 20120er Steuererklärugn zu suchen hat!

  • Wenn Du ein echtes Arbeitszimmer hast, lohnt sich der Aufwand immer. "Echt" heißt hier, dass für die normalen Lebensbedürfnisse genügend weitere Zimmer vorhanden sein müssen. Bei einer Zweizimmerwohnung wird es schwierig. (Dann kannst Du aber immer noch die Arbeitszimmereinrichtung -Schreibtisch, Schreibtischsessel, Lampe, Bücherregale- als Arbeitsmittel absetzen.) Außerdem darf das Arbeitszimmer kein Gästezimmer oder Bügelzimmer sein; im Finanzamtsdeutsch wird gefordert, dass die private Mitbenutzung so gut wie ausgeschlossen ist.


    Was Dir das Arbeitszimmer bringt? Das hängt von Deinem Grenzsteuersatz ab; der ist von Deiner Steuerklasse abhängig. Überschlägige Annahme: Höchstabzugsbetrag 1250 €, Grenzsteuersatz 40 % , dann bringt das Arbeitszimmer genau 500 € Steuerrückzahlung. Bei Grenzsteuersatz 30 % immer noch 375 €.


    Die Absetzung von Renovierungskosten setzt auf jeden Fall ein vorhandenes Arbeitszimmer voraus.


    Beim erstmaligen Geltendmachen eines Arbeitszimmers ist die Vorlage eines Grundrisses sicherlich hilfreich. Ob dies zwingend ist, weiß ich nicht. Das Finanzamt ist allerdings befugt, das Arbeitszimmer in Augenschein zu nehmen, falls Zweifel bestehen.


    Was soll beim Ausrechnen kompliziert sein? Du addierst die gesamten Wohnungskosten (Miete, Nebenkosten, Heizung, Strom, Wasser, Müll, Reinigung, Kaminfeger; bei Wohneigentum anstelle der Miete: Finanzierungskosten - Zinsen und Tilgung -, Gebäudeabschreibung, Gebäudeversicherungen); wenn Du ein 15 qm großes Arbeitszimmer bei einer Wohnungsgröße von 100 qm hast, dann sind 15 % der Gesamtkosten als Kosten des Arbeitszimmers absetzbar.


    Das Ganze ist überhaupt nicht kompliziert, wenn Du Dir ein anständiges Steuerprogramm zulegst. Dann freust Du Dich alle Jahre wieder, dass Du ein bisschen was vom Finanzamt zurückbekommst.

  • Das Ganze ist überhaupt nicht kompliziert, wenn Du Dir ein anständiges Steuerprogramm zulegst. Dann freust Du Dich alle Jahre wieder, dass Du ein bisschen was vom Finanzamt zurückbekommst.

    Und das bisschen was können dann ca. 400€ sein .... jedes Jahr ... so isses bei mir ...

  • Vielen Dank für eure Antworten.
    Ich hab jetzt erst mal eine Fristverlängerung beantragt. Der Vorschlag von Susannea klingt plausibel. Denke, so mache ich es dann wahrscheinlich, sollte die Abrechnung nicht doch noch bald eintrudeln.


    @ Shadow:
    Ich fand den Aufwand nicht wirklich viel. Hab noch nicht mal ein Steuerprogramm, mach das direkt in Elster. Ich hab die qm meines AZ ausgemessen, das waren dann 17% der ganzen Wohnung und hab dann einfach 17% aller Kosten berechnet. Beim ersten Mal musste ich einen Grundriss der Wohnung beifügen (den hab ich selbst gezeichnet und mit den ungefähren qm-Zahlen beschriftet) und eine Liste der Möbel im AZ. Ich nutze das Zimmer aber auch wirklich als reines AZ, hab noch nicht mal eine Gästecouch oder sowas. (Also beachten, was magister geschrieben hat)


    LG, Nussi

  • Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten!!
    Dann werde ich mich da mal dransetzen.


    Einen selbstgezeichneten Grundriss fände ich auch gut,
    da werde ich den Sachbearbeiter mal fragen, ob das auch geht.
    Ich habe auch ein reines AZ, das auch wirklcih nur dafür genutzt wird.
    Eigentlich dürfte das alles kein Problem sein, ich frage mich,
    wieso ich das nicht direkt alles gemacht habe, ich Trottel :depp:
    Danke nochmal!
    LG

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