Hab mal folgende Frage zum Absetzen des Arbeitszimmer.
Letztes Jahr (also Steuererklärung für 2009) hab ich den Anteil des AZ von der Wohnung ausgerechnet (ca. 17%) und dann auch 17% von den Nebenkosten etc. ausgerechnet. Wurde alles anstandslos so akzeptiert.
Nur hab ich jetzt folgendes Problem: Ich hab noch keine Nebenkostenabrechnung von 2010 bekommen, so dass ich den Betrag von 17% nicht ermitteln kann. Und die Steuererklärung muss jetzt ja ganz dringend fertig werden. Meine Hausverwaltung pochte nur auf ihr Recht, bis Dez 2010 Zeit zu haben, um die Nebenkostenabrechnung fertig zu machen. Welchen Wert kann ich jetzt in der Steuer eintragen, will ja auch nicht darauf verzichten, da es doch einiges an Geld letztes Mal gebracht hat. Oder kann man das irgendwie nachreichen oder so etwas?
Vielen Dank schon mal fürs Lesen
LG, Nussi