Hallo Nyssa!
Ich habe Dir zum obigen Thema eine Private Nachricht (PN) geschickt. Schau doch bitte mal ein Dein Postfach!
Viele Grüsse
lisasil
Hallo Nyssa!
Ich habe Dir zum obigen Thema eine Private Nachricht (PN) geschickt. Schau doch bitte mal ein Dein Postfach!
Viele Grüsse
lisasil
Es muss denen egal sein. Die Schulleitung hat sich noch mehr Klöpse bei mir
geleistet. So hat sie mir beispielsweise einen Stundenplan gegeben, der
nicht besonders familienfreundlich ist.
Weiter oben die Forderung: Man muss mehr Rücksicht auf Eltern nehmen...
Wie viele Eltern gibt es im Kollegium, auf die man Rücksicht nehmen muss? Nicht nur ein, oder zwei.
Unglaublich viele (zum Teil illusorische) Wünsche werden an uns Stundenplanmacher herangetragen. Wenn man den Kollegen die Prioritäten klar macht (zuerst sind die Stundenpläne der Schüler optimiert, dann die Raumpläne berücksichtigt und dann kommen die Kollegenwünsche) brechen jedes Mal Welten zusammen und es kommen vorwurfsvolle und wutentbrannte Mails und Anrufe einiger Kolleginnen und Kollegen, dass man auf ihre Bedürfnisse und ihre Situationen zu wenig Rücksicht nähme.
Wie oben schon erwähnt, wird kaum woanders so viel Rücksicht genommen und Freiheiten gewährt wie im öffentlichen Dienst. Da muss man ggf. auch mal eine Kröte schlucken und Klöpse ertragen!
Bei der Klassenfahrtproblematik mit Kleinstkindern stimme ich euch vollkommen zu, das muss nicht sein.
ZitatDas würde ich für einen Irrtum halten. Da die Klassenfahrten zu unseren dienstlichen Pflichten gehören, dann ist der Arbeitsaufwand auch (leider) durch die Bezüge abgedeckt.
Die einzige Ausnahme bilden hier ja die Mehrarbeitsstunden.
Ich meine mich an einen diesbezüglichen Passus zu erinnern, werde das aber auch noch einmal googlen.
Nein, das denke ich nicht! Zum einen gelten auch für Beamte festgelegte Wochenarbeitszeiten, zum anderen kann nicht über das Konstrukt der "dienstlichen Pflichten" eine Mehrarbeit in beliebigem Umfang - ohne Ausgleich - durchgesetzt werden.
Laut der AZVO (Arbeitszeitverordnung) für die Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen (zu denen die Lehrer ja gehören) beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 41 Stunden. Wenn wir von einer 5-tägigen Klassenfahrt ausgehen, so ist anzunehmen, dass die mitfahrenden Lehrer 24 Stunden pro Tag im Dienst sind, also insgesamt 24 * 5 = 120 Stunden. Somit fallen abzüglich der üblichen Wochenarbeitszeit von 41 Stunden insgesamt 120 - 41 = 79 Stunden Mehrarbeit an. Eine Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit um fast das doppelte muss auch ein Beamter nicht ohne Ausgleich hinnehmen. Schließlich gehören Vertretungsstunden ja auch zu den dienstlichen Pflichten, werden aber ab der 4. Vertretungsstunde entsprechend bezahlt...
Dieser Logik hat sich im Falle der niedersächsischen Kollegin aber das Gericht nicht angeschlossen.
Deine persönliche Rechtsauffassung in allen Ehren, aber die ist hier nichts wert - gar nichts.
Es gibt Gesetze (sic!), die das eindeutig regeln. Und solange Gerichte entsprechend entscheiden, kann auch die in Deinen Ausführungen zweifelsfrei vorhandene Logik nichts ausrichten.
Wäre das nämlich mit der Mehrarbeit so einfach, bekämen die Kollegen für 70-80 Stunden Mehrarbeit an die 1400 bis 2400 Euro brutto nachgezahlt. Dass angesichts solcher Beträge nur sehr wenige Kollegen erfolglos versucht haben das einzuklagen, dürfte für eine eindeutige Gesetzeslage sprechen. Auch die Lehrerverbände würden einer solchen Klage keine Erfolgschancen beimessen und somit auch keinen Rechtsschutz gewähren.
Gruß
Bolzbold
Dieser Logik hat sich im Falle der niedersächsischen Kollegin aber das Gericht nicht angeschlossen.
Deine persönliche Rechtsauffassung in allen Ehren, aber die ist hier nichts wert - gar nichts.
Soviel ich weiß gibts dazu eine neueres Urteil, was besagt, dass Teilzeitbeschäftigte Beamten die Mehrarbeit bis zu dem Umfang, die ein Vollzeit beschäftigter bezahlt bekommt, erhält.
Bin mir aber im Moment nicht sicher, ob das nur für Berlin gilt, ich weiß aber, dass die GEW hier zumindest einen Vordruck hat, wo man die Tage für die Klassenfahrt einträgt und dann z.T. wohl auch bezahlt bekommt (ich denke, dass hängt dann an der Beharlichkeit mit der man das fordert).
Edit: nein, gilt nicht nur für Berlin sondern seit 2006 bzw. 2007 für ganz Deutschland.
http://www.gew.de/GEW_Mehrarbe…esser_bezahlt_werden.html
Böse Falle, Susannea
In Hessen gibt es keine Ausgleichsregelung im Gegensatz zu NRW. Somit war hier die Möglichkeit gegeben, die Klassenfahrt als Mehrarbeit zu verrechnen. Ein genereller Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung in diesem Fall gibt es daher für andere Bundesländer nicht. Und gäbe es ihn, wäre die Frage zu stellen, ob diese Vergütung nicht auch den Vollzeitkräften zustünde. Mehrarbeitsvergütung gibt es bei ihnen ja schließlich auch. Spätestens dann wäre jede Klassenfahrt für jedes Bundesland geradezu ruinös. Da wären die chronisch unterfinanzierten Reisekostentöpfe Peanuts gegen.
Interessant dazu ist dieser Link hier.
http://www.gew-da-land.de/Beam…_Klassenfahrt_2009-03.pdf
In NRW ist formal die Möglichkeit gegeben, einen Ausgleich für diese Mehrarbeit zu erhalten - das wäre formaljuristisch das Todesurteil für den Anspruch auf Vergütung aufgrund von Mehrarbeit.
Realiter ist das mit dem Ausgleich natürlich in der Regel völlig praxisuntauglich und nicht umsetzbar. An der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkraft wird sich nichts ändern, Entlastungsmöglichkeiten im außerunterrichtlichen Bereich dürften schwierig umzusetzen sein, weil da nur noch Projekttage etc. oder Konferenzen blieben, wobei bei letztgenannten ja bei bestimmten Konferenzen zwingend Anwesenheitspflicht besteht.
Für das Problem der TE ist das aber letztlich unerheblich, weil sie ja nicht fahren WILL und eine wie auch immer geartete finanzielle Kompensation für sie gar kein Thema ist.
Für NRW dürfte dieses Urteil hier relevant sein:
http://www.jusmeum.de/urteile/…f3f9b1ffdaf37fd0dfffd440a
Damit ist es "aktenkundig", dass die Teilnahme an Klassenfahrten keine Mehrarbeit im Sinne der entsprechenden Verordnung ist und ohnehin der Freizeitausgleich Vorrang vor der Vergütung hat.
Gruß
Bolzbold
Mehrarbeitsvergütung gibt es bei ihnen ja schließlich auch.
Soviel ich weiß gibts die eben zumindest hier nicht bis zu 4 Stunden. UNd ja, das gibts hier als Freizeitausgleich, so wie es eben auch von den Lehrern selbst zu legende freie Tage gibt.
Alles kein Problem!
UNd gerade das von dir genannte Urteil sehe ich etwas anders, denn sie sagen ja, dass das von mir genannte Urteil anzuwenden wäre, berücksichtigen es aber nicht, warum auch imemr, die Begründung fehlt mir irgendwie.
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