Ist eine Klassenfahrt als alleinerziehende Lehrerin mit einem 19 Monate alten Kleinkind in NRW Pflicht ?
Klassenfahrt Pflicht als Lehrerin?
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Hallo,
formal gesehen gehören Klassenfahrten zu Deinen dienstlichen Pflichten. Dein Familienstatus, sowie das Alter Deines Kindes sind dabei unerheblich.
Jede halbwegs vernünftige Schulleitung würde aber einsehen, dass eine Erfüllung dieser Pflicht in der genannten Konstellation einer Quadratur des Kreises gleich käme und würde sich entsprechend um Alternativen bemühen.
Man kann von Dir nicht erwarten, dass Du das Kind in dem Alter für mehrere Tage "abgibst", ebenso wenig gibt es die Möglichkeit das Kind mitzunehmen, weil das vom Aufwand und der Kollision mit den Pflichten als Lehrerin nicht vereinbar ist.Wenn Du Teilzeitkraft bist, musst Du laut Erlass nur anteilig in weniger häufigen Abständen Klassenfahrten durchführen. Darauf würde ich mich berufen und ggf. anbieten, in zwei Jahren eine Fahrt durchzuführen.
Da man als Klassenlehrer ja statistisch alle zwei bis drei Jahre auf Klassenfahrt geht, hättest Du bei kleineren Intervallen den Anspruch auf Ausgleich über außerunterrichtliche Entlastung. (Wie das gehen soll, ist mir allerdings schleierhaft).Falls die Schulleitung stur bleiben sollte, würde ich den Personalrat einschalten - denn so viel Unsensibilität muss man sich nicht bieten lassen. Da hat auch das Land eine Fürsorgepflicht.
Gruß
Bolzbold -
Pflicht kann es nur sein, wenn du das alles bezahlt bekommst. Hier gibt es nichts dazu, man muss selber zahlen, also ist es keine Pflicht mehr!
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Hinzu kommt, dass eine Klassenfahrt nur dann Pflicht seine kann (unabhängig von der persönlichen Situation), wenn
alle entstehenden Reiskosten nach Landesreisekostengesetz vom Dienstherren übernommen werden.
Wie wir alle wissen, ist dies eigentlich nie der Fall. Im Gegenteil, die Kollegen erklären sich im Regelfall sogar freiwillig
bereit, die Kosten für Unterbringung usw. selbst zu tragen. Verpflichtet bist Du hierzu jedoch nicht.
Nur so für den Fall, dass der Disput nicht sachlich ausgetragen wird, sondern formaljuristisch betrachtet werden muss. -
Hallo Bolzbold,
danke für deine Infos. Bin gerade dabei das Schulgesetz durchzulesen, habe aber noch nicht den betreffenden Paragraphen gefunden. Die neue Schulleitung meiner Schule wendet Gutsherren-Methoden bei der Personalführung an. Die Frage ist wie weit man bereit ist, sich zum Teil erpresserische und menschenverachtende Bedingungen gefallen zu lassen. Ich fühle mich sehr unwohl an meiner Schule und denke über eine Versetzung nach. Die meisten meiner Kollegen sind Arschkriecher und haben Angst, sich gegen die Schulleitung zu wehren. Ich alleine habe wohl nicht genug Macht, um da was bewirken zu können.
Gruß,
Nyssa -
... Gutsherren-Methoden ...l erpresserische und menschenverachtende Bedingungen .....Arschkriecher.... Ich alleine habe wohl nicht genug Macht, um da was bewirken zu können.
Deine Sichtweise auf Schulleitung und Kollegium gefällt mir nicht.
Bei allem Verständnis für Deine Situation: Es ist nicht die zentrale Aufgabe von Schule, sich allein um Deine individuellen Bedürfnisse und Interessen zu drehen. Du hast dieselben Rechte und Pflichten wie alle anderen Kollegen Deiner Schule. Dass Du mit einem 19 Monate alten Kleinkind arbeitest, ist Deine persönliche Entscheidung. Nirgendwo wird die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsarbeit so gut unterstützt wie im öffentlichen Dienst. Dies fordert aber auch von Dir Gesprächs- und Kompromissbereitschaft. Gibt es nicht auch einen Kindsvater, den Du mit in die Verantwortung nehmen kannst?
Sicherlich spricht man auch in Nordrhein-Westfalen von teilbaren und unteilbaren Aufgaben des Lehrerberufs. Ich kann Dir nur raten: Suche das offene Gespräch mit Deiner Schulleitung, schildere Deine persönliche Situation und verzichte auf das oben zitierte Krawall-Vokabular. Mit dem wirst Du garantiert keine Lösung erzielen.
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Hallo Nyssa,
an meiner alten Schule hatte ich auch eine Kollegin, die nicht auf Klassenfahrt fuhr. Sie hatte zu Hause ein behindertes Kind und konnte die Betreuung über mehrere Tage nicht organisieren. Unsere Schulleitung war zwar nicht davon begeistert, hat es aber dann am Ende akzeptiert. Dafür hat meine Kollegin mit ihrer Klasse mehrer Tagesausflüge gemacht. Vielleicht könntest du das deiner Schulleitung vorschlagen, um sie gnädig zu stimmen?
Viel Erfolg
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Ich hab noch nie davon gehört, dass Klassenfahrten Pflicht sind. Wie Vorschreiber schon festhielten, kann es nicht sein, wenn man die Kosten privat tragen muss und 24-Stunden-Dienst über mehrere Tage verrichtet. Nochmal nachlesen, bevor man hier von Dienstpflichten spricht ...
Nyssa, mein Sohn war damals ein Jahr alt, als ich an eine Schule kam, die Klassenfahrt der Klasse schon gebucht worden war (Die KL war langzeiterkrankt und ich Vertretungslehrer). .. ich hab gesagt, ich fahr nicht und so war das. Da gab es keine Auseinandersetzung und nichts, obwohl es sicher auch nicht angenehm für die anderen war, die Klasse mitzubetreuen (es fuhren drei Klassen zusammen). Aber es gibt eben Grenzen. Und dein Kleinkind und deine Finanzen können gut solche Grenzen sein, sehr gut sogar. Was ich nicht gut finde, sind die Geschütze, die du zur Argumentation aufführst. Da steckt viel Wut und Bitterkeit drin, da scheinen bei dir schon einige andere Dinge vorgefallen zu sein... Solche SL kenne ich auch ... da hat man auch irgendwann keine Hoffnung auf Verständnis und vernünftige Gespräche mehr ... -
Ich möchte dir auch noch den Rücken stärken. Es hat zwar nichts mit gesetzlich verankerten Gründen zu tun, sondern es sind reine Mutter zu Mutter - Worte An unserer Schule bin ich die einzige Lehrerin, die zwei Kleinkinder hat (4 und 1). Einige Kollegen scheinen vergessen zu haben wie es ist mit Kindern bzw. einige haben nie welche gehabt. Abgesehen davon, dass man als vollzeitarbeitende Mutter sowieso eine Spezies für sich ist. Ist man alleinerziehend wie du, dann gehörst du vermutlich zu den 0,00001 % der Lehrerinnen-Mütter (ist natürlich statistisch gesehen nicht ganz korrekt, aber du verstehst bestimmt was ich meine). Ich will aber, dass man Rücksicht nimmt auf Eltern (da können natürlich auch Jung-Väter zugehören!), die so kleine Kinder zuhause haben! Warum sollte man denn gerade von denen verlangen, auf Klassenfahrt zu fahren? Weiß man im Kollegium Bescheid, dass beide Großeltern im Ort wohnen und sich darum reißen würden, den Kleinen für 5 Tage/4 Nächte aufzunehmen, super! Hat man aber keinen vor Ort, dem man auch nur ansatzweise den Kleinen sooo lange (und das ist verdammt lange für so kleine Strolche) anvertrauen kann, was soll man denn tun? Sich dafür rechtfertigen, dass man sein Kind nicht "andersweitig" unterbringen kann?
Erwartet die Schule allen Ernstes von dir auf Klassenfahrt zu fahren, würde ich an deiner Stelle den Personalrat fragen bzw. die Frauenbeauftragte!
Ich will nicht, dass man grundsätzlich Lehrerinnen-Mütter "bevorteilt", aber ganz ehrlich: Als ich noch keine Mutter war, habe ich meine Kollegin (die damals so kleine Kinder hatte) belächelt und gedacht- das kann doch nicht so schwierig sein..... HAAAAAAA! Jetzt weiß ich es besser! Ich will immer Mama sein, die ihren Beruf als Lehrerin ausübt. Aber ich lebe für meine Kinder, nicht für meinen Beruf!
Alles Gute!
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Habe folgendes gefunden und verstehe es erstmal so:
"Die Durchführung von Klassenfahrten gehört
grundsätzlich zu den Dienstpflichten der Lehrerinnen und Lehrer."- auch WENN pädagogische oder private Gründe dagegen sprechen!-
(http://www.gew-nrw.de/fileadmi…nd_knapp/Klassenfahrt.pdf) -
Lass dich nicht unterkriegen. Ich habe zwei kleine Mädchen ( 8 Monate und 3,5 Jahre ) und ich werde im kommenden Schuljahr auch nicht
auf Klassenfahrt fahren. Alleinerziehend bin ich zum Glück nicht. Bewundernswert, dass du das so schaffst
Ich habe im vergangenen Schuljahr einfach sehr viele eintägige Ausflüge mit meinen Kids als Ausgleich gemacht. Über Nacht wollte ich meine
Große nicht abgeben (mein Partner hat damals noch in einer anderen Stadt studiert und war nur am Wochenende da)
Was nicht geht - geht nicht. Alle Kollegen mit kleinen Kindern werden früher oder später in der gleichen Situation stecken besonders die Frauen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle dann ihre Kinder allein zu Oma und Opa schicken, die ja unter Umständen selbst berufstätig sind.
Zur Not begründest du deine Entscheidung einfach mit dem Verhalten der Kinder. -
Ich hab noch nie davon gehört, dass Klassenfahrten Pflicht sind. Wie Vorschreiber schon festhielten, kann es nicht sein, wenn man die Kosten privat tragen muss und 24-Stunden-Dienst über mehrere Tage verrichtet. Nochmal nachlesen, bevor man hier von Dienstpflichten spricht ...
Bitte selbst informieren, bevor man rumstänkert.
§9 ist da recht eindeutig.
http://www.schulministerium.nr…recht/Dienstrecht/ADO.pdfund
http://www.bezreg-duesseldorf.…iten/Dienstpflichten.html
Rechtswidrig ist lediglich eine Verpflichtung zur Teilnahme an Klassenfahrten, wenn die Kosten dafür nicht vollständig vom Dienstherren übernommen werden.
Letztlich wird der Reisekostenetat der Schule der TE das wohl auch nicht hergeben, dass sie so aus dem Schneider ist. Sollte die Schule den Betrag aber aufbringen, hätte sie dienstrechtlich gesehen ein Problem.Gruß
Bolzbold -
Ritterin_rost hat dir bereits den Hebel in die Hand gegeben, mit dem du die Klassenfahrt abwenden kannst:
Habe folgendes gefunden und verstehe es erstmal so:
"Die Durchführung von Klassenfahrten gehört grundsätzlich zu den Dienstpflichten der Lehrerinnen und Lehrer."
- auch WENN pädagogische oder private Gründe dagegen sprechen!-
(http://www.gew-nrw.de/fileadmi…nd_knapp/Klassenfahrt.pdf)Dort steht jedoch auch:
ZitatRechtlich ist es völlig unumstritten, dass niemand gezwungen werden kann, auf Reisekosten zu verzichten.
Erklärt eine Lehrkraft den Verzicht nicht, kann die Fahrt entweder nur stattfinden, wenn Reisekosten gezahlt werden oder die Fahrt darf nicht genehmigt
werden.Verlange die volle Erstattung der Kosten - und die Reise kann nicht genehmigt werden.
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Hallo alias,
eine Klassenfahrt ins Jugendwaldheim ist ziemlich günstig. Ich gehe daher davon aus, dass in meinem Fall die Reisekosten gezahlt werden würden.
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Selbst, wenn die Schule alle Reisekosten übernimmt, gibt es für den Arbeitgeber noch andere Fallstricke.
Was ist z.B., wenn zu Beginn der Klassenfahrt plötzlich ein Kind erkrankt und der Arbeitnehmer von seinem
Recht der Kinderbetreuung im Krankheitsfall Gebrauch macht. Jetzt wirds ganz heiß für die Schule.
Dem Lehrer kann dieses Recht nicht verwirkt werden. Und jetzt plötzlich einen Ersatz kriegen? Wer übernimmt die
Reiseausfallkosten für die Schüler. Also neben der Reisekostengeschichte ein weiterer Grund in solchen Fällen nach einvernehmlichen
Regelungen zu suchen, bevor einem die ganze Geschichte so richtig um die Ohren fliegt. -
Wie reagiert denn die Schulleitung auf die Problematik mit Deinem Familienstatus und dem Alter des Kindes?
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Wie reagiert denn die Schulleitung auf die Problematik mit Deinem Familienstatus und dem Alter des Kindes?Es muss denen egal sein. Die Schulleitung hat sich noch mehr Klöpse bei mir
geleistet. So hat sie mir beispielsweise einen Stundenplan gegeben, der
nicht besonders familienfreundlich ist. Ich muss beispielsweise 3 Mal
die Woche auch 7. Stunde unterrichten, davon ein Nachmittag bis 16 Uhr.
Außerdem muss ich an zwei Tagen hintereinander in zwei Klassen 5. Stufe
jeweils drei Stunden Englisch pro Klasse an einem Vormittag unterrichten
un d zwar 1. und 2. als Doppelstunde und dann erneut die 6. Stunde.
Eine dieser beiden 5 er Klassen ist besonders schwierig, es kostet mich
viel Kraft, die Kinder bei Laune zu halten. -
Es muss denen egal sein. Die Schulleitung hat sich noch mehr Klöpse bei mir
geleistet. So hat sie mir beispielsweise einen Stundenplan gegeben, der
nicht besonders familienfreundlich ist. Ich muss beispielsweise 3 Mal
die Woche auch 7. Stunde unterrichten, davon ein Nachmittag bis 16 Uhr.
Außerdem muss ich an zwei Tagen hintereinander in zwei Klassen 5. Stufe
jeweils drei Stunden Englisch pro Klasse an einem Vormittag unterrichten
un d zwar 1. und 2. als Doppelstunde und dann erneut die 6. Stunde.
Eine dieser beiden 5 er Klassen ist besonders schwierig, es kostet mich
viel Kraft, die Kinder bei Laune zu halten.
Hallo,ich kann schon verstehen, dass diese Konstellation für dich blöd ist, aber solche "Klöpse", die du erwähnst, sind bestimmt keine Ausnahme. An meiner Schule müssen auch viele mit einem ungünstigen Stundenplan klar kommen. Oft liegt es einfach daran, dass es sich aufgrund der begrenzten Räume nicht anders machen lässt. In der OS geht der Unterricht sogar bis 17 Uhr. Ich finde persönlich 5. und 6. Klassen immer schwierig. Ab der 4. Stunde wird es immer anstrangender, Unterricht in solchen Klassen zu machen.Ich bin gespannt, was auf mich wartet nach dem Mutterschutz.
Was die Klassenfahrtproblematik angeht, haben Kollegen von mir klipp und klar gesagt, sie übernehmen zwar die Klassenleitung, aber auf Klassenfahrten können sie einfach nicht mitfahren (eine davon hat drei kleine Kinder!). Ersatzbegleiter müssen dann gefunden werden. Ich finde, dass wir nicht rund und die Uhr eingesetzt werden können. Wenn die Klassenlehrerin nicht fahren kann und sich kein Ersatz finden lässt (weil keiner kann oder will), dann muss man akzeptieren, dass so eine mehrtägige Klassenfahrt nicht stattfinden wird. Das ist nicht das Ende der Welt! Oder gibt es für die Schüler einen Recht auf Klassenfahrt mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin?
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Zitat
eine Klassenfahrt ins Jugendwaldheim ist ziemlich günstig. Ich gehe daher davon aus, dass in meinem Fall die Reisekosten gezahlt werden würden.
Nein das glaube ich kaum! Neben den Reisekosten, den Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssten ja auch noch die Überstunden für die 24-stündige Dienstzeit an mehreren Tagen hintereinander bezahlt werden. Da kommt wohl einiges zusammen...
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Das würde ich für einen Irrtum halten. Da die Klassenfahrten zu unseren dienstlichen Pflichten gehören, dann ist der Arbeitsaufwand auch (leider) durch die Bezüge abgedeckt.
Die einzige Ausnahme bilden hier ja die Mehrarbeitsstunden.
Ich meine mich an einen diesbezüglichen Passus zu erinnern, werde das aber auch noch einmal googlen.EDIT:
Ich habe den Passus gefunden.
Zitat
10. Mehrarbeit bei Klassenfahrten
10.1. Vor dem Bundesarbeitsgericht (22.8.2001) erstritten wurde, dass teilzeitbeschäftigten
Angestellten auf Klassenfahrten die volle Vergütung zugestanden werden muss.
Vorrangig ist ein Zeitausgleich (BAG 25.52005). (Eine verminderte Heranziehung zu
Klassenfahrten entspricht dem aber nicht.) Danach folgt der finanzielle Anspruch.
Angestellte beantragen beides in einem Antrag, erstens den Zeitausgleich und zweitens
die Vergütung. Es besteht eine sechsmonatige Ausschlussfrist.
10.2. Teilzeitbeschäftigte BeamtInnen haben nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes
(23.9.2004) keinen Anspruch auf anteilige Vergütung oder Mehrarbeitsvergütung.
Die Teilnahme an einer Klassenfahrt sei keine Mehrarbeit, das
Recht der Angestellten nicht übertragbar. Die Verfassungsbeschwerden sind leider
nicht vom Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung angenommen worden (Az. 2
BvR 195/05 u.a.), sodass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes rechtskräftig ist.
Weitere Informationen finden sich im Internet.Quelle: http://www.bezirksregierung-mu…Mehrarbeit_PR-Version.pdf
Interessant dazu auch:
http://www.dbovg.niedersachsen…Ind=0500020060002645%20LC
Somit wird es also bei voller Reisekostenerstattung schwierig, der Verpflichtung zu einer Klassenfahrt zu entgehen.
Gruß
Bolzbold
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