Verbeamtung BW

  • Hallo,


    mich beschäftigt seit einer Weile eine Frage: Ich hab letztes Jahr das Ref beendet und bin nun auf Probe verbeamtet. Der Amtsarzt hat mir vor dem Ref das Gutachten ausgestellt, dass ich vermutlich nicht frühzeitig in Ruhestand gehen werde. Was wäre, wenn man bei mir jetzt eine chronische Krankheit feststellen würde? Würde man mich dann nicht mehr auf Lebenszeit verbeamten? Was wäre, wenn es nicht bekannt wird, dass ich eine Krankheit habe und in einigen Jahren hätte ich deshalb Probleme? Könnte man mir den Beamtenstatus nachträglich entziehen???


    Vielen Dank für eure Hilfe...

  • Würde nun eine chronische Erkrankung festgestellt, müsstest Du sie melden, glaube ich. Ebenso wie einen Unfall.
    Dann wird eine neue amtsärztliche Untersuchung gemacht und geguckt inwiefern es wahrscheinlich ist, dass Du frühzeitig in den Ruhestand gehen musst.
    Je nachdem wie diese Beurteilung ausfällt wirst Du dann auf Lebenszeit verbeamtet oder auch nicht.
    Weißt Du von einer chronischen Krankheit und die ist auch ärztlich dokumentiert und Du verschweigst sie, dann kann es sehr unangenehm werden.


    Ich hatte während meiner Verbeamtung auf Probe einen Autounfall (unverschuldet). Ich musste diesen Unfall melden und daraufhin noch einmal zur kompletten amtsärztlichen Untersuchung bevor ich auf Lebenszeit verbeamtet wurde.


    Wenn eine chronische Erkrankung erst festgestellt wird wenn Du schon auf Lebenszeit verbeamtet worden bist und Du davon bis dato nichts wusstest, dann ist das eben so und man kann Dir soweit ich weiß dann den Beamtenstatus auf Lebenszeit nicht aberkennen.


    Fazit: Solltest Du das jetzt schon wissen und auch ein Arzt Dir etwas gesagt haben, dann musst Du es melden. Ansonsten kann es ganz schön ins Auge gehen.
    Aber wenn alles schon "durch" ist, dann ist es ebenso und Du bleibst Beamtin.

  • Beachten solltest du dabei auch, dass
    bei einer nicht bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes
    zugezogenen Erkrankung, die zur Dienstunfähigkeit führt,
    ein Ruhegehalt nur gewährt wird, wenn der Beamte eine Dienstzeit von
    mindestens fünf Jahren
    abgeleistet hat.


    Die Dienstzeit wird vom Zeitpunkt der ersten Berufung in das
    Beamtenverhältnis ab gerechnet und nur berücksichtigt, soweit sie
    ruhegehaltfähig ist.


    Der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist deshalb
    empfehlenswert.

  • Bei dieser Dienstzeit von 5 Jahren wird also die Zeit als Beamtin auf Widerruf mitgerechnet, richtig?
    Und Zeiten, die ich vor der Verbeamtung auf Probe im Angestelltenverhältnis gearbeitet habe, gelten nicht?
    Ich muss also nach dem Referendariat noch mind. 3 Jahre "überstehen", bevor ich irgendwelche Ansprüche auf Ruhegehalt hätte. Richtig oder falsch?

  • Ich greife das Thema jetzt auch noch einmal auf: Was wird denn alles auf die 5 Jahre DIenstzeit angerechnet? Referendariat wohl auf jeden Fall. Was ist mit Zivildienst, Studium oder Zeiten als Angestellter?
    Ich habe diesen Link gefunden: http://www.versicherung-portal…staatliche_versorgung.php
    Demnach würde ich es so verstehen, dass man 3 Jahre Studium anrechnen kann, die Zeit als Angestellter Lehrer auch, weil sie ja für die Beamtenlaufbahn förderlich ist?


    Es geht hier konkret um die Voraussetzungen für den Abschluss einer DUV. Meine Freundin ist ab Februar (sehr wahrscheinlich) auf Lebenszeit verbeamtet. Dienstzeit als Beamtin hat sie dann aber erst 3 Jahre (inkl. Ref), hat aber 2 volle Jahre als Angestellte gearbeitet.

Werbung