Liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich habe dieses Jahr zum ersten Mal als Erstkorrektor das Deutschabitur bewerten müssen. Leider habe ich mit dem Zweitkorrektor private Diffenrenzen, wobei ich nicht gedacht hätte, daß es sich tatsächlich so zuspitzen würde. Nach Abgabe meiner Bewertungen habe ich mitbekommen, daß sich der Zweitkorrektor bei der Schulleitung über die mangelnde Qualität meiner Korrektur beschwert hat. Ohne mein Wissen wurde ein Drittkorrektor mit der Arbeit vertraut gemacht. Es gab keinen Notenabgleich, kein Gespräch...nichts! Nun gibt es Ärger mit der Schulleitung. Ich bin mir sicher, die Arbeiten gewissenhaft und gut korrigiert zu haben. Ich suche nun nach schriftlichen Quellen, die deutlich machen sollen, was besonders bei der Korrektur eines schriftlichen Deutschabiturs beachtet werden muss. Weiterhin suche ich nach Passagen, die den Begriff und die Aufgaben des Zweitkorrektors darstellen. Ab wann darf oder kann eine dritte Person hinzugezogen werden?!
Ich hoffe inständig auf Feedback. Besten Dank vorab!