Sachverhalt:
Eltern getrennt, Kind lebt beim Vater, Mutter hat kein Sorgerecht. Kind ist in der Schule extrem verhaltensauffällig sowie aggressiv gegenüber Mitschülern und soll deshalb von der Teilnahme an einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden.
Die Mutter verlangt von der Klassenlehrerin Auskunft über ihren Sohn.
Fragen:
Gibt es hierfür Richtlinien der Schulaufsichtsbehörde (Gym.; B-W)?
Ist hier jemand in einem ähnlich gelagerten Fall dem Auskunftswunsch eines nicht sorgeberechtigten Elternteils nachgekommen? Welche Konsequenzen hat dies gehabt?