Hallo,
wie werden die Kosten der Geburt eines Kindes mit der Beihilfe (NRW) abgerechnet? Über die beihilfeberichtige Mutter (50%) oder das beihilfeberechtigte Kind (80%)?
Es ist die Besonderheit zu beachten, dass es sich nicht um eine "normale" Geburt (Diagnose P67) sondern um einen vorzeitigen Blasensprung mit Kaiserschnitt (Dignose O42) handelt.
Meines Erachtens folgt aus dieser Besonderheit, dass die Geburt über das Kind abgerechnet wird (80%). Die Beihilfestell hat aber 50% über die Mutter angesetzt.
Bevor ich Wind mache, wollte ich hier mal nachfragen, ob sich jemand auskennt.
Ich gebe zu, dass diese Frage sehr speziell und nicht wirklich geeignet für dieses Forum ist, da es hier ja eher um den Austausch von pädagogischen Fragen geht. Ich dachte mir, dass hier die Wahrscheinlichkeit, dass ich jemanden finde, der sich gut auskennt recht hoch ist. Falls es jemand als off-topic-Thema ansieht, möge er es verschieben (lassen?).
Gruß
Jooge