Arbeitszeiten für Angestellte

  • Hallo,


    Eigentlich sind (zu lange) Arbeitszeiten für uns ja kein Thema, aus gegebenem Anlass interessiert mich aber doch folgendens: Darf man als Angestellter in NRW 8 oder 9 Stunden am Stück (nur mit zwei 15 Minuten Pausen) machen? Ich meine mich zu erinnern mal irgendwo gehört zu haben, dass man bei 8 Stunden mindestens eine Freistunde dazwischen haben musste. Weiß jemand mehr dazu?

  • Hallo NRWLehrer,


    meines Wissens verweist der für die Angestellten geltende TV-L hinsichtlich der Arbeitszeit so wie der vormalige BAT nach wie vor auf die Arbeitszeitregelung der Beamten. Die für diese grundsätzlich geltende Arbeitszeitverordnung der Beamten gilt wiederum nicht für Lehrer...


    Ich unterstelle einmal, dass es sich bei den von dir genannten Arbeitszeiten um die 45-Minuten-Stunden eines Lehrers handelt. Außerdem arbeitest du halt nicht 8 oder 9 Stunden am Stück, sondern hast relativ komfortable 30 Minuten zwischendurch Pause, also innerhalb eines Zeitraumes von 6 Zeitstunden bzw. nach weiteren 45 Minuten. Gefühlt halte ich das für zumutbar, auch wenn ich aus eigener Erfahrung nachfühlen kann, wie belastend das sein kann.


    Sollte das im Kollegium ein grundsätzliches Problem sein, sollten auf einer Lehrerkonferenz Grundsätze zur Verteilung der Unterrichtsstunden beschlossen werden.


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

  • Zitat

    Außerdem arbeitest du halt nicht 8 oder 9 Stunden am Stück, sondern hast relativ komfortable 30 Minuten zwischendurch Pause

    Naja "komfortabel" ist das wohl kaum. Zum einen spaltet sich die Pause ja in 2x 15 Minuten auf und ich denke die allermeisten wissen, dass das nicht wirklich eine Erholung bringt sondern meistens eher noch mehr Stress und man effektiv sowieso nur 10 Minuten - x hat. Und die "5-Minuten-Pausen" zwischen den Stunden sind auch keine Pausen da man sie ja meist zum Raumwechsel benötigt....

  • Zäumen wir das Pferd mal lieber von hinten auf! Wenn Schüler Nachmittagsunterricht haben, muss eine einstündige Pause zwischen dem Vor- und Nachmittagsunterricht liegen. Geringfügige Abweichungen sind möglich. Schau mal hier: http://www.schulministerium.nr…treuung/pausen_erlass.pdf Lies dort mal Ziffer 2.4


    Das ganze regelt ein Erlass von der Bezreg /Schulministerium! Konsequenz für dich? WEnn die Schüler eigentlich die 7. Stunde frei haben müssen, dann hast du automatisch eine Stunde frei (es sei denn du ziehst es vor die Wände zu unterrichten :D )


    Liebe Grüße

  • Zitat

    Konsequenz für dich? WEnn die Schüler eigentlich die 7. Stunde frei haben müssen, dann hast du automatisch eine Stunde frei (es sei denn du ziehst es vor die Wände zu unterrichten :D )

    Leider falsch gefolgert :D Ich habe in der Mittagspause 1 Stunde Pausenaufsicht im Außengelände...also nix mit Mittagspause!

  • Ganz davon abgesehen haben nicht unbedingt alle Schüler gleichzeitg Pause, schon um die Mensa zu entlasten.
    Ich habe schon Situationen erlebt, bei denen Kollegen 10 Stunden am Stück unterrichten mussten.
    Meines Wissens gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Beamte bzw. Lehrer, das vorschreibt:

    Zitat

    § 4 Ruhepausen




    Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

    Es muss dann allerdings auch sichergestellt sein, dass die 15 Minuten wirklich als Pause zur verfügung stehen.

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