Erstfach/Zweitfach und Anlage

  • Hallo,


    wenn Ihr mir folgende Fragen beantworten könnten, wäre ich sehr glücklich ;) Vorweg: Ziel ist Lehramt Gym Englisch/Deutsch (nach OBAS NRW natürlich)
    Ich habe folgendes auf Magister studiert:
    Hauptfach: Vergleichende Literaturwissenschaft (hier komme ich auf 22 SWS in der Gemanistik= Deutsch)
    1. Nebenfach: Englische Philologie
    2. Nebenfach: Ethnologie.


    Wenn ich Englisch als Erstfach unterrichten will, spielt es eine Rolle, dass ich es "nur" im 1. NF studiert habe? Reicht dann dafür als Nachweis mein Abschlusszeugnis oder muss ich hier auch meine Veranstaltungen auflisten oder sogar Scheine mitschicken (davon mal ganz abgesehen, dass ich für Vorlesungen keine Scheine habe)?


    Ich hatte die Idee, meine Studienleistungen für Deutsch und Englisch einfach nochmal von der Uni bestätigen zu lassen, um die Vorlesungen zu rechtfertigen - leuchtet Euch das ein?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen!

  • Wenn ich Englisch als Erstfach unterrichten will, spielt es eine Rolle, dass ich es "nur" im 1. NF studiert habe?

    Hallo sookie,


    ja, das spielt eine Rolle ... und das könnte schon der Knackpunkt sein!


    Was das Erstfach des Bewerbers angeht ... dieses muss entweder als Hauptfach studiert sein ... oder affin ... als Richtschnur kann man sagen, dass man auf ungefähr die SWS kommen muss, auf die auch ein entsprechender Lehramtsstudent kommen würde ...


    Zwei Nebenfächer ... also zweimal die 1/3-Regelung nutzen ... geht nicht. Es muss erst einmal ein "starkes Fach" vorhanden sein ... orientieren kann man sich am SWS-Umfang der Regelbewerber ... bei Lehramt Gy/Ge also rund 60 SWS ... erst dann greift für das 2. Fach des Bewerbers die Zweitfachregelung.


    Daran ändert auch die jetzt nach allen hier im Forum ausgetauschten Infos vorhandene Möglichkeit, sich auch mit dem zweiten Bewerberfach auf Erstfachausschreibungen zu bewerben, nichts. Das Bewerbererstfach ... also das dann zweite Fach der Ausschreibung (meistens "beliebig") ... ergibt sich dann nämlich automatisch aus dem ersten Bewerberfach, das aufgrund der vorherigen Ausbildung festliegt - also das "starke", in der Regel das studierte, Fach ist.


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Das sehe ich ähnlich wie step.


    Deine einzige Chance bestünde darin, dass dir Komparatistik (also dein Hauptfach) als Fach anerkannt wird, dass "den Einsatz im Fach Deutsch zulässt". Da ja nicht mehr das Unterrichtsfach zwingend studiert sein muss sondern auch ein affines Fach ausreicht. Wie da allerdings die Chancen stehen, das kann dir nur ein offizieller Entscheider beantworten. So aus dem Bauchgefühl heraus würde ich es als unwahrscheinlich beurteilen.


    Da jedoch wie man immer wieder feststellt Entscheidungen getroffen werden, die dem Bauchgefühl und auch dem gesunden Menschenverstand erheblich widersprechen hilft nur nachfragen und hoffen. ;)

  • Da ja nicht mehr das Unterrichtsfach zwingend studiert sein muss sondern auch ein affines Fach ausreicht.

    Hallo nochmal,


    als "affiner Bewerber", der das ganze Prozedere schon hinter sich hat ... und das mit dem Hauptfach seines Studiums ... es war notwenig detailliert nachzuweisen, dass ich mit den Inhalten meines Studium auch die Inhalte des Schulfachs komplett abdecke ... und mind. auf die 60 SWS komme. Man kann sich da auch an den Inhalten des entsprechenden Lehramtsstudiums orientieren (in den Infos ist die Affinität zum Schulfach gefordert).


    Und ich bekam - selbst auf Nachfrage - von der BR im Vorfeld kein grünes Licht ... ich durfte mich bewerben ... und nachdem Schule und Seminar der Meinung waren, dass das geht, und ich "stellenannahmewillig" war ... da ging dann alles zur Prüfung an die BR ... und die hat dann zugestimmt.


    Fazit: Nicht das Hauptfach studiert ... dann müssen Inhalte und SWS passen ... prinzipiell kann man vor den Bewerbungen - und sollte man auf jeden Fall auch - bei der BR nachfragen ... endgültige Gewißheit gibt es aber - leider - erst mit der Annahmeerklärung.


    Gruß,
    step.

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    Erasmus von Rotterdam



  • Vielen Dank - aber sehr ärgerlich das Ganze. Insbesondere, da ich in meinem Englisch-Fachstudium genauso viele SWS hatte wie in meinem Hauptfach... Das heißt, ich frage jetzt erstmal bei einer der Bezirksregierungen nach und schau mal, was die mir sagen.
    Ich bin mir relativ sicher, dass mein Komparatistikstudium auf dem Papier nicht Deutsch-affin genug ist - ich komme zwar auf mehr als die geforderten SWS fürs Zweitfach, aber nicht auf 60.


    Eine Frage noch: Gibt es außer der offiziellen OBAS Regelung und der Infobroschüre vom Ministerium noch weitere "grundlegende" Texte? In diesen beiden finde ich nämlich keine entsprechenden Paragraphen für die Infos, die Ihr mir gegeben habt (und die ich Euch natürlich glaube - aber man will's ja immer gern selbst nachlesen ;)


    Ansonsten Euch einen schönen Abend noch!
    Grüße,
    Sookie

  • Noch blöder allerdings: Mit Deutsch als Erstfach hätte ich ja gar kein Mangelfach! Und vom Blick ins Forumzumindest scheint es eher nicht möglich zu sein, sich mit seinem Zwetifach auf das in der Ausschreibung gesuchte Fach zu bewerben. Alles wirklich sehr schade...

  • Doch es ist möglich sich auf Zweitfach/beliebig zu bewerben. Deshalb wäre es kein Problem wenn Deutsch dein Hauptfach wäre. Das eigentliche Probleme sehe ich vielmehr darin, Deutsch als dein Erstfach anerkennen zu lassen.

  • Eine Frage noch: Gibt es außer der offiziellen OBAS Regelung und der Infobroschüre vom Ministerium noch weitere "grundlegende" Texte? In diesen beiden finde ich nämlich keine entsprechenden Paragraphen für die Infos, die Ihr mir gegeben habt (und die ich Euch natürlich glaube - aber man will's ja immer gern selbst nachlesen ;)

    Hallo Sookie,


    genau DAS ist ja das Problem X(


    Es gibt die OBAS, die Infobroschüre dazu und den aktuellen Einstellungserlass ... mehr nicht.


    Die Infos, die hier sonst so im Forum herumgeistern, beruhen auf persönlichen Erfahrungen und Informationen, die Einzelne bei der BR in ihrem speziellen Fall erfragt haben ... und die dann - freundlicherweise - hier "veröffentlicht" wurden. Aktuellstes Beispiel ist die prinzipielle Bewerbungsmöglichkeit auf Ausschreibungen Zweitfach/beliebig, die bei mir persönlich vor 1 Jahr noch zur Ablehnung durch die BR führte ... und nichts der erwähnten 3 Schriftstücke verändert wurde.


    In deinem speziellen Fall - wegen der Anerkennung etc. - ist daher ein Anruf bei der BR unumgänglich ...


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • "Grundsätzlich lässt der Studienabschluss den Einsatz in einem ausgeschriebenen Fach zu, wenn Studien- und Prüfungsleistungen im Hauptfach vorhanden sind. Soweit für das ausgeschriebene Fach Studien-und Prüfungsleistungen über Neben- oder Zweitfächer nachgewiesen werden, müssen die Studien- und Prüfungsleistungen des Hauptfaches einen Einsatz in einem weiteren Unterrichtsfach der Schule zulassen."


    Auszug aus dem aktuellen Einstellungserlass - das könnte doch klappen... Ich schreibe gerade die Email an die BR, wollte nur die Ergebniss meiner Lektüre mitteilen.


    step: Ich habe mal verglichen - die Formulierungen im Erlass haben sich seit dem letzten Jahr tatsächlich verändert. Es ist z.B. das "affine" Fach (zumindest in diesem Wortlaut) nicht mehr aktuell.

  • Na dann sind wir mal gespannt was die BR antwortet ;) . Die von dir zitierte Stelle lässt natürlich einiges an Interpretationsspielraum. Aber auch wenn die Antwort bei der BR negativ ausfallen sollte würde ich das nicht als ein generelles Nein sehen. Eine andere BR oder auch ein anderer Sachbearbeiter bei der gleichen BR legt das vielleicht wieder ganz anders aus. Einfach den Versuch wagen und sich bewerben. Endgültige Gewissheit wirst du ohnehin erst haben wenn dein konkreter Fall wirklich bei der BR auf dem Tisch liegt und bearbeitet werden muss.

  • "Grundsätzlich lässt der Studienabschluss den Einsatz in einem ausgeschriebenen Fach zu, wenn Studien- und Prüfungsleistungen im Hauptfach vorhanden sind. Soweit für das ausgeschriebene Fach Studien-und Prüfungsleistungen über Neben- oder Zweitfächer nachgewiesen werden, müssen die Studien- und Prüfungsleistungen des Hauptfaches einen Einsatz in einem weiteren Unterrichtsfach der Schule zulassen."

    Das paßt doch genau auf das, was ich bereits beschrieben habe ... sehe da keinen Widerspruch.


    [Erster Satz] Hauptfach des Bewerbers, welches auch das ausgeschriebene Fach ist ... über das 2. Fach wird in dem Fall nichts weiter gesagt, ergibt sich dann automatisch aus der 1/3-Regelung ... und da kann es ja auch mehrere Möglichkeiten geben ... deshalb steht ja in den Unterlagen irgendwo etwas von Festlegung der Fächer zusammen mit Schule und Seminar und gibt es das 3. (optionale) Fach in der Studienleistungsliste.


    oder


    [Zweiter Satz] Ausgeschriebenes Fach ist Zweitfach des Bewerbers ... dann muss das Hauptfach des Bewerbers ein anderes Schulfach abdecken. Das kann also dann logischerweise nicht auch ein Zweitfach sein ... und das wäre es z.B. auch bei zu wenig SWS für ein Erstfach ... denn sonst hätte man ja nur zwei Zweitfächer aus seinem Sudium kreiert.

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    Erasmus von Rotterdam



  • step: Ich habe mal verglichen - die Formulierungen im Erlass haben sich seit dem letzten Jahr tatsächlich verändert. Es ist z.B. das "affine" Fach (zumindest in diesem Wortlaut) nicht mehr aktuell.

    Die Affinität IST nach wie vor aktuell ! Sie steht - wie gehabt - in der Infobroschüre ... also in der "Anleitung, was man tun muss" ... Punkt 3.7. Wenn dem nicht so wäre hätte man ja auch gar keine Chance auf den Seiteneinstieg, wenn man nicht exakt ein Schulfach studiert hat.



    Man könnte das Ganze auch mal anders betrachten ...


    Gehen wir mal vom Bewerber aus ... der braucht 2 Fächer. Das 1. Fach des Bewerbers muss entweder sein studiertes reines Schulfach sein ... oder ein dazu affines Fach. Das muß er dann darlegen, dass das so ist (lt. Info 3.7). Das 2. Fach des Bewerbers ergibt sich aus der 1/3-Regelung. Hier kann es ja nach Studium mehr als eine Möglichkeit geben - es geht alles, was die 1/3-SWS für das Lehramt (also 13/20/22) übertrifft.


    Die Schule schreibt nun nach Bedarf eine Kombination aus zwei gesuchten Fächern oder einem gesuchten Fach und einem beliebigen Fach aus. Für die Schule ist es völlig egal, ob der Bewerber die Kombi A/B oder B/A hat.


    Wenn wir das jetzt gegenüberstellen ... dann kann sich der Bewerber - ausgehend von seinen beiden Fächern - auf 4 mögliche Varianten der Ausschreibung der Schulen bewerben: Bewerbererstfach/Bewerberzweitfach, Bewerbererstfach/beliebig, Bewerberzweitfach/Bewerbererstfach oder Bewerberzweitfach/beliebig. Das "beliebig" steht in der letzten Variante für den Seiteneinstiegsbewerber aber auch fest, denn es ist automatisch das 1. Fach des Bewerbers, also sein aus dem Studienhauptfach rein oder affin abgeleitetes Schulfach.



    Der einzige Unterschied zu früher ist, dass es bisher die letzten beiden Bewerbungsmöglichkeiten für Seiteneinsteiger in der OBAS nicht gab, d.h. das 2. Fach des Bewerbers durfte nie das erste ausgeschriebene Fach der Schule sein. Das war aber Schwachfug ... weil es in der Praxis für Bewerber und Schule völlig egal ist, an welcher Stelle der Ausschreibung welches Fach steht. Es schränkte nur die Bewerbungsmöglichkeiten der Seiteneinsteiger und die Besetzungsmöglichkeiten der Schulen ein. Und die haben dann angefangen zu tricksen ("Fächer drehen") und damit der BR doppelte Arbeit gemacht ... deshalb jetzt die Rückkehr zur alten Variante (also so wie es zu Anerkennungszeiten geregelt war).


    Das heißt aber eben nicht, dass die Affinität jetzt wegfällt, denn die gilt immer noch für das 1. Fach des Seiteneinstiegsbewerbers. Nur ist es im Gegensatz zu früher jetzt egal, ob es das erste oder zweite ausgeschriebene Fach ist. Und nur deshalb steht es jetzt nicht mehr im Ausschreibungstext (bzw. im Erlass), weil sich der immer nur auf das erste von der Schule ausgeschriebene und geöffnet Fach bezieht. Nirgendwo sonst ist die Affinität gestrichen worden ...

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    Erasmus von Rotterdam



    7 Mal editiert, zuletzt von step ()

  • step: Ja, stimmt natürlich alles. Danke für die Klarstellung. Ich wollte nur sagen, dass sich von 2010 zu 2011 im Erlass der Wortlaut geändert hat; das habe ich selbst etwas verwirrend formuliert. Unabhängig davon ist der Erlass aber tatsächlich so formuliert, dass man da Spielraum hineininterpretieren kann (was ja nun erwiesenermaßen zu meinen Kernkompetenzen zählt ;)


    Habe heute von der BR Düsseldorf gesagt bekommen, es ginge nicht so, wie ich es vorhätte, weil ich ja in meinem NF Englisch nur 35-40 SWS gemacht habe; für ein reguläres Lehramt ginge man aber von 65 SWS aus. Jetzt kommts aber: Mein NF umfasste nachweislich 64 SWS (genauso viele SWS wie in meinem Hauptfach!) - es gibt also scheintechnisch keinen Grund, das nicht als Erstfach anerkennen zu lassen! Meine Argumentation ist dann also: "Euch kann es eigentlich egal sein,
    dass ich mein universitäres Zweitfach zum schulischen Erstfach erklären
    möchte, da ich Eure Kriterien (laut Email SWS) erfülle."


    Habe zurückgeschrieben und bin gespannt und irgendwie auch zuversichtlich.


    PS: Mir raucht der Kopf vor lauter Neben- und Zweitfächern...

  • Jetzt kommts aber: Mein NF umfasste nachweislich 64 SWS (genauso viele SWS wie in meinem Hauptfach!) - es gibt also scheintechnisch keinen Grund, das nicht als Erstfach anerkennen zu lassen! Meine Argumentation ist dann also: "Euch kann es eigentlich egal sein,
    dass ich mein universitäres Zweitfach zum schulischen Erstfach erklären
    möchte, da ich Eure Kriterien (laut Email SWS) erfülle."

    Hallo sookie,


    dran bleiben! Das sehe ich genau so ... das sollte völlig egal sein, wo die Stunden am Ende herkommen - Hauptsache, sie wurden gemacht.


    Und es hat hier im Forum - meine mich dunkel erinnern zu können - auch schon Hinweise gegeben, dass es Fälle gab, in denen die benötigten Stunden zusammengekratzt wurden ... und ich habe mal auf einer Seiteneinsteigerinfo auch so etwas mitbekommen, dass man da auch Stunden aus einem Zusatzstudium heranziehen könne. Warum dann nicht ein "Nebenfach" entsprechend berücksichtigen, wenn der Umfang außerordentlich hoch ist.
    Problem ist nur, dass bei solchen Dingen dann - leider - sehr viel im Ermessen des zuständigen Dezernenten liegt ... deshalb, wie gesagt, dran bleiben!


    Viel Erfolg,
    drücke die Daumen,
    step.

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    Erasmus von Rotterdam



  • Also bei mir musste die Stelle neu ausgeschrieben werden, weil ich mich nicht auf die Kombi Englisch/Deutsch sondern nur Deutsch/Englisch bewerben durfte. Es wäre eine Farce, wenn es nun bei einigen doch geht. Fühle mich von der BR langsam auf den Arm genommen. Ich konnte wegen diesem Mist nicht auf meine Traumschule (Erstbewerber MUSSTE bevorzugt werden, bei anderen SL muss das anscheinend nicht sein) und jetzt darf man sich plötzlich doch mit dem Zweitfach bewerben??? Das ist doch keine Chancengleichheit mehr. Drücke dir trotzdem die Daumen. Ach, und ich hatte auch in beiden Fächern mehr als genug SWS...damit hatte das nichts zu tun.

  • Du darfst das nicht überbewerten. Es wurde von 2 BR mitgeteilt, dass man sich auf Zweitfach/beliebig bewerben darf. Dass man aber einem Bewerber mit Erstfach/beliebig gleichberechtigt ist hat niemand behauptet. Ein Bewerber mit Erstfach/beliebig hat mehr in diesem Fach vorzuweisen und wird sicher auch vorgezogen werden. Es ging ja nur um die generelle Möglichkeit sich auf so eine Stelle zu bewerben. Wie die Chancen dann aussehen diese Stelle auch zu bekommen steht auf einem anderen Blatt.

  • Also bei mir musste die Stelle neu ausgeschrieben werden, weil ich mich nicht auf die Kombi Englisch/Deutsch sondern nur Deutsch/Englisch bewerben durfte. Es wäre eine Farce, wenn es nun bei einigen doch geht. Fühle mich von der BR langsam auf den Arm genommen. Ich konnte wegen diesem Mist nicht auf meine Traumschule ... und jetzt darf man sich plötzlich doch mit dem Zweitfach bewerben??? Das ist doch keine Chancengleichheit mehr.

    Hallo Piepa,


    da hast du bzw. die Schule ja noch Glück gehabt ... bei mir hat die BR erst einmal nichts gesagt und 3 Monate geprüft und dann mir und der Schule die Stelle ersatzlos gestrichen. Hätte neu ausgeschrieben werden dürfen, hätte es wenigstens eine Chance gegeben ... . So war aber auch das Stellenangebot einer anderen Schule längst verfallen, wo ich mich "korrekt" beworben hatte - was also genehmigt worden wäre!


    Nach der 2. Pleite mit einer Stelle und der BR (andere Gemengelage) fühlte ich mich dann auch durch die BR vera....


    Aber was die Chancengleichheit angeht ... die sehe ich nicht verletzt. Bisher konnten sich halt alle SE mit dem Zweitfach nicht bewerben, jetzt können es alle SE tun ... da ist doch Chancengleichheit gegeben. Mit den Regelbewerbern das steht doch auf einem ganz anderen Blatt ...


    Gruß,
    step.

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    Erasmus von Rotterdam



  • Ein Bewerber mit Erstfach/beliebig hat mehr in diesem Fach vorzuweisen und wird sicher auch vorgezogen werden.

    Das kann sich ja nur auf SE beziehen ... und da würde ich das so nicht unterschreiben ... viele SE haben aus Sicht der Schule zwei (ausreichend) starke Fächer - egal, was die Vorschrift sagt. Und am Ende kommt es immer auf beide Fächer an und wie beide zum Bedarf passen, den die Schule gerade hat.
    Und dann legen die Schulen häufig - abgesehen von den Mindestanforderungen, die ja aber eh erfüllt sein müssen - viel mehr Wert auf andere Dinge. Daher steht sehr häufig nicht der fachlich beste Bewerber auf Platz 1.


    Und diese neue Möglichkeit für Seiteneinsteiger erhöht die Chancen für die Schulen deutlich, ihre Mangelfächer besetzen zu können ... auch bei einem (ausgeschriebenen) schwächeren Zweitfach ... wenn sie geschickt ausschreibt (sie kann nämlich aufgrund der Ausschreibungsregeln nicht einfach alle möglichen Komis angeben).


    Und für SE steigen die Möglichkeiten sowieso ... vor allem auch - und das sollte man nicht vergessen - gegenüber Regelbewerbern!


    Bisher war der Seiteneinsteiger in der Regel weg vom Fenster, sobald ein Regelbewerber für die Stelle auftauchte (Regelbewerber MUSS vorgezogen werden). Inzwischen wissen aber mehr und mehr Schulen, dass sie Seiteneinsteiger bei Stellenausschreibungen vorziehen dürfen ... und schreiben das auch gleich in ihre Ausschreibungen rein, damit es hinterher auch keine "Probleme" gibt. So findet man heute in Stellenausschreibungen so Formulierungen wie: RB Fach 1 vor SE Fach 1 vor RB Fach 2 vor SE Fach 2 vor RB Fach 3. Das zusammen mit der Zweitfachbewerbungsmöglichkeit spielt klar Richtung Seiteneinsteiger ... denn früher wäre immer der Regelbewerber vorgezogen worden, selbst wenn es nur das "letzte Fach auf der Liste" gewesen wäre.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • kleines Update zur Frage nach der Anerkennung meines universitären NF als schulisches Erstfach!


    BR Arnsberg sagt


    "ohne das jetzt nachprüfen zu können kann ich Ihnen Ihre Annahme bestätigen. Ob und wie jedoch eine Einstellung an einer Schule erfolgen kann, wird im Rahmen des Einstellungsverfahrens durch die auswahlkommission an der jeweiligen Schule entschieden."


    Das heißt, sie schließen mich nicht schon jetzt aus. Düsseldorf grübelt wohl noch ;)



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