Frage zu Elternzeit/Elterngeld

  • Hallo zusammen, hätte gerne eine Auskunft zum Thema Elternzeit bzw. Elterngeld.


    Habe dazu bisher von meinem Schulamt und LBV unterschiedeliche Angaben bekommen.


    Also: Habe meine Elternzeitantrag bei meinem zuständigen Schulamt gestellt. Soweit alles klar. Bei der Frage, bei wem ich den Elterngeldantrag, den ich bei der ANmeldung meines Sohnes beim Standesamt erhalten habe, einreichen muss, wurde mir gesagt, bei meinem zuständigen Amt im Wohnort.


    Bei LBV wurde mir gesagt, dass die Zahlung des Geldes automatisch weiterläuft, sprich die 65 Prozent meines Gehaltes weiterhin vom LBV übernommen wird und ich keinen weiteren Antrag stellen muss. Also, dass mein Schulamt den ANtrag nach düSELDORF weiterleitet und alles automatisch läuft.



    Was stimmt denn jetzt?


    Danke, Lars


  • Also: Habe meine Elternzeitantrag bei meinem zuständigen Schulamt gestellt. Soweit alles klar. Bei der Frage, bei wem ich den Elterngeldantrag, den ich bei der ANmeldung meines Sohnes beim Standesamt erhalten habe, einreichen muss, wurde mir gesagt, bei meinem zuständigen Amt im Wohnort.


    Bei LBV wurde mir gesagt, dass die Zahlung des Geldes automatisch weiterläuft, sprich die 65 Prozent meines Gehaltes weiterhin vom LBV übernommen wird und ich keinen weiteren Antrag stellen muss. Also, dass mein Schulamt den ANtrag nach düSELDORF weiterleitet und alles automatisch läuft.

    Ich weiß leider nur, wie es in Hamburg war: Dort musste ich einen Antrag beim Amt stellen, was mir auch logisch erscheint, weil beim Elterngeld ja nicht klar ist, wie man sich die maximal 14 Monate unter Mutter und Vater aufteilt. Man kann ja länger Elternzeit nehmen als man Anspruch auf Elterngeld hat.


    Viele Grüße und viel Spaß mit Deinem Kind!
    Albatros

  • Danke schonmal für die Antwort.


    Weiß denn jemand, wie es in NRW ist? Antrag beim Amt des WOhnortes oder automatisch über Düsseldorf?

  • Elterngeld wird immer vom Bund und somit nie über den AG sondern über die Eltergeldstellen bzw. die Landesbank fezahlt. Welche Stelle bei euch zuständig ist findest du unter www.elterngeld.net.


    Wie man solche blödsinnigen Auskünfte erhalten kann, bleibt mir eine rätsel, vermuten lässt mich aber, dass da Mutterschutz und Elternzeit und die Zahlungen durcheinandergeworfen wurden.


    ZUmal das ja nur die Mutter betreffen würde.


    Übrigens können es bis zu 100% sein, die gezahlt werden.

  • Ich hänge mich hier mit meiner Frage einfach mal dran:
    Ich bin zum ersten Mal schwanger und bin Beamtin in NRW. Der voraussichtliche Geburtstermin ist Ende August 2013. Nun beschäftige ich mich gerade damit, was ich so alles beantragen muss. Irgendwie raucht mir schon vom Schuljahresendstress und den Zeugnissen der Kopf, weshalb ich den Wald wohl vor lauter Bäumen nicht sehe.
    1. Elterngeldantrag: Dort steht, dass ich die Gehaltsrechnungen der letzten 12 Monate einreichen muss. Wenn sich nichts am Gehalt ändert, bekomme ich jedoch keine Gehaltsabrechnung. Wie gehe ich damit um? Mein Lohnsteuerbescheid und der Lohnsteuerbescheid meines Mannes liegen noch nicht vor, kann ich die dann nachreichen? Muss ich auch die Gehaltsabrechnungen meines Mannes einreichen? Was trage ich bei
    2. Geburt: Ich muss sie meiner Dienststelle (Schule) und dem LBV mitteilen, richtig?
    3.Mutterschutz: Wird das Geld automatisch vom LBV weiterbezahlt, wenn ich die Geburt meines Kindes melde?
    4. Kindergeld: Beantrage ich beim LBV, oder? Wie beantrage ich den Zuschuss zur PKV? Bei der Beihilfe oder beim LBV?
    5. Wem muss ich noch mitteilen, dass ich nach einem halben Jahr mit halber Stundenzahl arbeiten möchte? Nur der Dienststelle?


    Ohje, eine ganze Menge Fragen. Ich hoffe, mir kann jemand mit ein wenig Erfahrung helfen. Ich wäre sehr froh darüber.

  • Bist du die erste Kollegin, die an deiner Schule schwanger wird? ;)


    zu 1:


    Zunächst einmal: Schwangerschaft genießen und das Kind bekommen! Vorher läuft noch gar nichts, denn der genaue Geburtstermin muss bekannt und durch eine vom Standesamt ausgestellte Geburtsbescheinigung nach § 65 PStG, SGB XII § 50 (ist eine gesonderte Bestätigung zur Beantragung von Elterngeld, also keine Geburtsurkunde) dokumentiert sein.


    Auf dem Antragsformular für Elterngeld sind die Bruttobezüge sowie die Abzüge für die letzten zwölf Monate vor der Geburt einzutragen. Das füllst du entsprechend aus und legst als Nachweis die dir vorliegenden Mitteilungen über die Bezüge bei. Dass diese bei gleichbleibenden Bezügen nicht für jeden Monat vorliegen, ist bei der Elterngeldstelle bekannt.


    Alternativ kannst du beim LBV eine Verdienstbescheinigung nach § 9 BEEG anfordern, welche der Arbeitgeber auf Verlangen auszustellen verpflichtet ist. Darauf sind auch Beginn und Ende des Mutterschutzes vermerkt.


    Lohnsteuerbescheide gibt es nicht. Die Lohnsteuer wird durch den Arbeitgeber von den laufenden monatlichen Bezügen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sofern dein Mann kein Elterngeld beantragt, ist sein Einkommen irrelevant.


    Die Höhe des Elterngeldes kannst du hier berechnen: http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
    (in der ausführlichen Version anklicken, dass du nicht pflichtversichert bist. Sonst berechnet er Bruttolohn minus 21 %, wie bei Arbeitnehmern)


    zu 2.


    Das LBV benötigt eine Original-Geburtsurkunde, um den Familienzuschlag anzupassen, in Verbindung mit einem gesonderten Beiblatt, auf dem einiges zum persönlichen Umfeld erklärt werden muss, insbesondere ob das Kind im Haushalt wohnt und ob andere Personen Anspruch auf Familienzuschlag haben.


    zu 3:


    Du bekommst deine Bezüge und den Familienzuschlag für das Kind bis zum Ende der Schutzfrist (acht Wochen nach der Geburt). Bei Fristen, die durch ein Ereignis (z. B. Zugang einer Kündigung) ausgelöst werden, zählt der Ereignistag bei der Fristberechnung grundsätzlich nicht mit. Einzige Ausnahme: Der Tag der Geburt wird bei der Berechnung von Fristen mitgerechnet, d. h. wäre die Geburt heute, am 8.6., bekämst du vom LBV Bezüge noch bis zum 2. August.


    Die Elternzeit beginnt für die Mutter frühestens am folgenden Tag (3. August). Elterngeld gibt es (ohne Partnermonate) für zwölf Lebensmonate des Kindes (nicht Kalendermonate). Nimmst du die volle Elternzeit gleich im Anschluss an die Schutzfrist, zählen die Monate der Elternzeit jedoch ab Geburt, d. h. die Elternzeit würde nach diesem Beispiel am 7.6.14 enden, also nicht am 2.8.14. Da die Bezüge während der Schutzfrist aber auf das Elterngeld angerechnet werden, bekommst du Elterngeld tatsächlich nur für zwölf Monate minus acht Wochen.


    zu 4:


    Kindergeld beantragst du zusammen mit der hierfür ausgestellten Geburtsbescheinigung beim LBV. Der Beihilfe musst du, nachdem du das Kind bei der PKV versichert hast, eine Bescheinigung über den versicherten Prozentsatz zuschicken. Gleichzeitig beantragst du auf einem Beihilfeformular die einmalige Geburtsbeihilfe zur Beschaffung des ersten Windelpakets. Den Zuschuss zum Beitrag zur PKV bekommst du auf formlosen Antrag, dem eine Bescheinigung der PKV beizufügen ist, dass du während der Elternzeit dort beitragspflichtig versichert bist.


    zu 5:


    Das schreibst du bereits in den Antrag auf Elternzeit rein, der sieben Wochen vor deren Beginn auf dem Dienstweg an die personalführende Stelle geschickt werden muss. Auch der Elterngeldstelle musst du es dann melden, da das Elterngeld ein Ausgleich für die Einkommensminderung während der Elternzeit sein soll und dieses nicht mehr im bisherigen Umfang gemindert ist.


    All dies solltest du allerdings deinem Mann übertragen ('Management by delegation'). :)

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Jetzt bin ich viel schlauer.


    Primi


    P.S. Bin seit langem die erste in unserem Kollegium, die ein Kind bekommt. Daher konnte mir dort keiner weiterhelfen.

  • Ich muss noch mal eine kurze Frage stellen:
    Im Elterngeldantrag steht bei Nr. 9: Folgende Leistungen werden von der Mutter bezogen: b) Dienst- oder Anwärterbezüge nach der Entbindung. Muss ich da etwas angeben? Zählt das Mutterschaftsgeld zu den Dienstbezügen?

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