Frage zum Referendariat in Bayern

  • Hallo Leute,


    ich mach gerade meine Staatsexamensprüfungen an der TU Dresden (am Donnerstag bin ich fertig, welch Freude!) und hab bis jetzt Bewerbungen für Sachsen und Bayern rausgeschickt. In Bayern beginnt das Referendariat ja erst am 14. September und soll 2 Jahre dauern.
    Geht das Ref dann auch entsprechend bis 13. September 2013? Oder ist man schon eher "fertig"?
    Ich würde mir nach dem Ref gern die Option offen lassen, in einem anderen Bundesland anzufangen. Doch dort geht das Schuljahr ja zum Teil bereits im August los. Hab ich da überhaupt eine Möglichkeit, direkt nach dem Referendariat in Bayern in einem anderen Bundesland anzufangen?


    Ich hoffe, meine Frage war verständlich :)
    Gruß,
    Tom

  • Naja, das neue Schuljahr beginnt dann wieder im September. Das alte ist aber schon Ende Juli zu Ende. Und damit auch das Referendariat. Viel Erfolg bei den letzten Prüfungen und den Bewerbungen!

  • Viel Erfolg bei den letzten Prüfungen und den Bewerbungen!

    Danke danke :)


    Um meine Frage mal etwas zu konkretisieren: Angenommen, ich möchte nach dem Ref nach Sachsen. Dort würde 2013 das Schuljahr am 26.08.2013 beginnen. Wenn ich aber dieses Jahr Mitte September das Ref in Bayern beginne und es 2 Jahre geht, bin ich dann "zu spät" fertig? Oder ist das Ref auch schon eher beendet?

  • Mein Bauchgefühl sagt mir: Klar kannst du dich bewerben (es bewerben sich ja auch viele für städtische oder private Schulen für das nächste Schuljahr, egal in welchem Bundesland). Wahrscheinlich wirst du dein 2. Staatsexamen nachreichen müssen, weil die Bewerbungen (Einstellungsverfahren / Tauschverfahren) ja teilweise früher abzugeben sind....



    Tipp: Maile einfach mal nach Sachsen und frage - dann haste eine definitive Auskunft. Du hast ja noch ein wenig Zeit... ;)

  • Ich weiß nur wie es in NRW ist:


    Angenommen man macht am Tag x seine Prüfung und kennt logischer Weise sein Ergebnis. Dann kann man sich am gleichen Tag an den verschiedenen Schulen bewerben. Man reicht zunächst eine Notenübersicht ein und reicht das Zeugnis das schnellstmöglich nach (erhält man am 13. September in deinem Fall).


    Wenn das neue SJ ( 1. Schultag) meinetwegen am 25.8. beginnt, dann wird man (zumindest wenn neue Schule auch in NRW ist) für die Zeit bis zum offiziellen Ende des Refs an die neue Schule abgeordnet. D.h. man macht an seiner neuen Schule seinen unterricht, ist aber offiziell noch Ref.
    Frag mal in Sachsen nach, wie die es dort regeln.

  • Hallo,


    keine verbindliche Antwort, ist schon fast 10 Jahre her, dass ich mich mit diesem Problem auseinandergesetzt habe:


    Dein Ref endet mit dem letzten Tag der bayerischen Sommerferien, bis dahin bekommst du auch dein Geld.


    Damals war es bei mir so (hatte mich in Hessen beworben, das überschnitt sich damals um 3 Wochen, hätte also nur drei Wochen Sommerferien gehabt), dass ich, wenn ich das Angebot aus Hessen angenommen hätte (hab ich nicht, bin erst später gegangen), nur bis zu dem Tag "bayerisches" Geld bekommen hätte, den Rest hätte ich zurückzahlen müssen (ist ja klar, doppelt verdienen geht nicht). Von daher weiß ich aber, dass es ganz grundsätzlich gegangen wäre. War aber total blöd, weil ich noch kein Zeugnis hatte und die Hessen eines wollten. Das war der Hauptgrund, warum ich nicht direkt nach dem Ref gewechselt bin. Die Bayern warten schön mit der Herausgabe ihrer Zeugnisse, damit die nicht direkt nach dem Ref abhaust. Sehr nett :S .


    LG!

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Bei mir war es (vor fünf Jahren) so:


    Referendariat ging bis zum letzten Schultag der bayerischen Sommerferien. Da gab es auch erst das Zeugnis, bis dorthin gab es auch Geld.


    Ich begann bei einer Schule schon zwei Wochen eher - kein Problem. Ein Anruf beim Schulamt. Zeugnis ausstellen ging zwar noch nicht (das hab ich gebraucht, um bei der neuen Schule eine Stelle als "Lehrer" anzutreten), ich hab aber innerhalb weniger Tage eine Bestätigung erhalten, dass ich die Prüfung mit Note... bestanden habe, ich das bayerische Beamtensystem zum xy-Tag verlassen werde und das Zeugnis am letzten Sommerferientag in Bayern verliehen wird. Die konnte die neue Schule dann übers Schulamt problemlos einreichen.


    Geld hab ich nur bis zu dem Tag, bevor ich bei der neuen Schule angefangen habe erhalten - nachdem ich hinterher aber eine Vollzeitstelle hatte, war das kein Problem, einfach zwei Wochen früher schon ein "richtiges Gehalt" zu bekommen :)

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