Frage zum Elterngeld

  • Hallo,


    ich habe eine kurze Frage zum Zeitraum des Elterngeldes. Wenn man z.B. 10 Monate nach Geburt zuhause bleiben will, muss man Elterngeld ab dem 1. oder ab dem 3. Lebensmonats des Kindes bestehen, also nach dem Mutterschutz, der sowieso bei Beamten normal bezahlt wird und jeder Mutter zusteht.


    Grüße

  • Die ersten 8 Wochen bekommst du deine Bezüge weiter. Jedoch werden diese Monate zu den 12 Monaten dazugezählt, sodass du dann nur noch Anspruch auf 10 Monate und ein paar Tage Elterngeld hast. Du beantragst also ab dem 1. Monat Elterngeld und bekommst es am dem 3..

  • Ab dem 1., denn dann werden taggenau die Tage, die nach den 8 Wochen zu den 2 Maonten fehlen als Elterngeld gezahlt.


    Sonst nicht! ZUstehen würden dir aber trotzdem nur noch höchstens 10 Monate.

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