Referendariat und Elternzeit

  • Hallo!


    Ich möchte im Mai 2012 in NRW mein Referendariat beginnen. Im August 2011 erwarte ich mein zweites Kind und bin demnach im Mai 2012 noch in Elternzeit. Kann man den Eintritt dann auf August 2012 verschieben und später anfangen?
    Weiß jemand was dazu?

  • Also erstmal um konkretere Antworten zu erhalten. Solange du keinen AG hast, hast du keine Elternzeit. Du beziehst zu dem Zeitpunkt evtl. noch Elterngeld, wobei dies kein Hinderungsgrund ist um das Ref zu starten, denn das gibts dann weiter (wenn auch nur 300 Euro).


    Ansonsten kannst du natürlich eigentlich sofort ab Unterschrift des Vertrages Elternzeit einreichen udn mit dieser starten, obs gut ankommt usw. musst du mit dem zuständigen Seminar besprechen.

  • Ich bin schon länger berufstätig und werde dann auf jeden Fall noch in Elternzeit sein und bis 30.4. im bisherigen Job arbeiten. Mir geht es tatsächlich um das Organisatorische und wo man sich dann ggf. melden müsste. Also wenn es das Seminar ist, ist das ja schon mal eine gute Info.


    Hat das denn schon jemand gemacht?

  • Um es genau zusagen, ich bin selbstständig und bin dann in "Elternteilzeit", wenn man es so ausdrücken möchte... auf jeden Fall habe ich bis Juli 2012 Anspruch auf Elternzeit und auch Elterngeld. Wie das alles funktioniert, weiß ich schon, aber ich würde gerne etwas genaueres über den verspäteten Ref-Einstieg wissen. Anscheinend gibt es da keine Erfahrungswerte. Ich warte noch....

  • Um es genau zusagen, ich bin selbstständig und bin dann in "Elternteilzeit", wenn man es so ausdrücken möchte... auf jeden Fall habe ich bis Juli 2012 Anspruch auf Elternzeit und auch Elterngeld.

    Ähm, als Selbstständige hast du überhaupt keinen Anspruch auf Elternzeit. Du solltest dich da evtl. mit den Begriffen noch mal etwas auseinandersetzen. Anspruch auf elternzeit ist etwas ganz anderes. Der bleibt auch bei einer Ausbildung bestehen (allerdings dann nur den Sockelbetrag), wenn man die macht.


    Anscheinend gibt es da keine Erfahrungswerte. Ich warte noch....


    Nein, wirst du nicht bekommen, denn das ist eine EInzelfallentscheidung!

  • Um es genau zusagen, ich bin selbstständig und bin dann in "Elternteilzeit", wenn man es so ausdrücken möchte... auf jeden Fall habe ich bis Juli 2012 Anspruch auf Elternzeit und auch Elterngeld. Wie das alles funktioniert, weiß ich schon, aber ich würde gerne etwas genaueres über den verspäteten Ref-Einstieg wissen. Anscheinend gibt es da keine Erfahrungswerte. Ich warte noch....

    Noch hast du dich nicht einmal für das Ref beworben. Es ist durchaus Möglich das Referendariat auch im August anzufangen. An welchen Seminare und in welchen Fächern das nächstes Jahr stattfindet kann dir bestimmt nur der zuständige Dezernent der BezReg sagen. Ich gehe davon aus, dass die "Elternzeit" nachgeholt werden müsste, dass man dich aber aus organisatorischen Gründen direkt auf den August schiebt und dir einen entsprechenden Platz zuweist.
    Ein Anruf bei der BezReg hilft dir aber definitiv mehr als die Ratschläge und Hinweise hier, da dort Entscheidungen getroffen werden und nicht hier.


    Grüße
    Peter

  • Es ist nett, wie ihr euch über meine Elternzeit und mein Elterngeld sorgt. Da ich mein zweites Kind bekome, weiß ich, was ich bekomme. (Bin selbstständige Künstlerin, in der KSK pflichtversichert, werde wie ein Arbeitnehmer behandelt und habe deshalb Anspruch auf Elternzeit und das einkommensbasierte Elterngeld.- So, ich hoffe, dass das nun ausreicht.)


    Ich habe sogar schon die BezReg angerufen, aber die wissen gar nichts. Aber ich merke auch, dass so ein Forum nur Missverständnisse verursacht. Und da bisher wohl niemand diesen Fall "ausprobiert" hat, werde ich es drauf ankommen lassen, zu gegebener Zeit mit Schule und Seminar reden und notfalls im Mai (Termine in 2012 sind Mai und November, die stehen schon fest) anfangen.


    Danke allen für die Antworten!

  • Ich habe sogar schon die BezReg angerufen, aber die wissen gar nichts.

    Können sie ja auch bei der falschen Fragestellung nicht!


    Bin selbstständige Künstlerin, in der KSK pflichtversichert, werde wie ein Arbeitnehmer behandelt und habe deshalb Anspruch auf Elternzeit und das einkommensbasierte Elterngeld.- So, ich hoffe, dass das nun ausreicht.)


    Dann ist es traurig, dass du immer noch nicht weißt, dass Elterngeld nichts mit Elternzeit zu tun hat. Elternzeit steht dir einfach mal nciht zu, Elterngeld als Selbstständiger natürlich!


    UNd es machte sich auch keiner Sorgen, sondern vielmehr war es eine Idee, wie man es machen könnte falls es nicht mit einem späteren Einstieg klappt, damit man keine Elterngeld verschenkt!


    Aber da das ja dein 2. kdin ist, weißt du das ja alles schon und ich verstehe deine Frage dann hier eh nicht! :rolleyes:

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